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tage (22. Sept. 1827) in Großenhain datierte, klang es in bezug auf die vorher gegangenen Zeiten ganz anders: „Wenig wurde in frühern Zeiten für die Überreste des vaterländischen Alterthums gethan, und nur selten Runst, Sprache und Sitte unserer Vorfahren einer nähern Betrachtung gewürdigt. Man hielt es für genügend, wenn zufällig aufgefundene Urnen, oft ohne Bemerkung des Lundorts und der dabei vor- konnnenden Verhältnisse, noch weniger mit versuchter Erforschung ihres Ur sprungs, oder anderer, historische Resultate darbietende Gegenstände, den Anti- guitäten-Rabinetten als unwürdige Zugabe einverleibt wurden. Und wenn auch Hummel in seiner /Bibliothek deutscher Alterthümer^ eine zahlreiche Menge Schriften früherer Jahre — zum Theil nur einzeln angeführte Abhand lungen größerer Werke — verzeichnete, so kann die für den jetzigen Standpunkt der Forschung nur spärliche Ausbeute den genügendsten Beweis führen, daß man im Verhältnis zu andern Fächern des menschlichen Wissens während so vieler Jahrhunderte für jene Gegenstände wobl zu wenig geleistet hat. . . ." Das ganze Gammlungswesen war damals Gache der großen Altertums vereine oder der Privatleute. Es gab weder eine Staatliche Sammlung dafür - die vorgeschichtliche Sammlung des Staates in Dresden wurde ja erst 187^ begründet —, noch, soweit ich die Dinge übersehe, eine städtische. Da man die Privatsammlungen aber doch erfassen bzw. betreuen wollte, machte Preusker folgenden Vorschlag, in dem er, weitblickend wie er war, bereits an die Möglichkeit des Bestehens einer Staatlichen Sammlung dachte: „Endlich wird noch den gesellschaftlichen Vereinen für Altertkumskunde eine stete Aufmerksamkeit auf die in ihren Bezirken befindlichen Privat sammlungen vaterländischer Altertbümer, anzuraten seyn, damit die selben bei dem Tode der Eigentümer, oder bei einer sonstigen Besitzveränderung, - vielleicht getrennt oder in die Hände unwissender Personen gelangt, - nicht für die Wissenschaft verloren gehen, sondern womöglich für die gesellschaftliche Sammlung oder für die des Staates . . . gewonnen werden können"^. Bald nach dem Erscheinen des sächsischen Heimatschutzgesetzes vom l Z. Januar babe ich drei verschiedenfarbige Merkblätter „Achtet auf vorgeschichtliche Funde!" herausgegeben, die meinen Mitarbeitern bekannt sind. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit kommen sie ins Land, um für die Beachtung unserer Bodenfunde zu werben. preusker tat das gleiche, sobald er erst in Großenbain, 182^ also, seßhaft geworden war. Er verteilte in seinem Wirkungskreise litbograpbierte Auf forderungen an die Dorfrichter, Schöppen, Lehrer, an Angestellte bei dem Straßen-, Wasser- und Landbau, sowie bei dem Forstwesen, ferner an Personen, welche bei Zufallsfunden öfters gegenwärtig sein oder doch wenigstens leicht Vlachricht davon erhalten könnten, die nach seinen Angaben auch Erfolge zeitigten?). Sehr ausführlich und in Form eines Fragebogens war sein Aufruf im lo. Bande des Pleven Lausitzischen Magazins 18ZB), welchem vom „Lommittee der Gberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften" ein „Aufrufan das publicum, l) SV. S. Z58f.; vgl. auch SV. h, S. —5l. — ?) Vgl. Zweiter Bericht an die Mitglieder des Sächsischen Vereins für Erforschung und Bewahrung vaterländischer Altcrthümcr zu Leipzig, Leipzig I82ö, S. 15; SV. I, S. lSyf.; SV. S. 100 mit Anm. '). — §) SV. 17.