Volltext Seite (XML)
Grab 34 Stark gestört. Lockere Steinsetzung mit Scherben und Leichenbrand, ringsum schwarzerdige Verfärbung mit Holzkohlesplittern. Reste einer Terrine mit kaum ausgeprägtem Bauch und weitem, verlaufendem Steilkegelhals. Fleckig ocker und grau, feiner Überfang, sehr fein gemagert, mittelhart gebrannt. Höhe etwa 17,5 cm; Weite etwa 35 cm; Wandstärke 0,5 cm bis 0,9 cm; Boden stärke 1,2 cm. (S.: 2278/60) Abb. 52 Grab 35 Gestörtes Scherbennest. Reste eines Buckelgefäßes mit Buckeln im einfachen Hof und breiten eingekerbten Henkeln (Buckelkanne). Aus dem Bereich der Gräber 30 bis 35. Von der Oberfläche nach dem Humus abdecken aufgelesen: Kleines ovales Feuersteinbeil mit spitzovalem Querschnitt, geschliffen, Mittelteil und Längsseiten gemuschelt. (S.: 2279/60) Abb. 53 Der Anteil der gegrabenen Hügel von Nimbschen zur Gesamtzahl gestattet uns einige Bemerkungen über den Aufbau und Inhalt dieser Bestattungen. Insgesamt sind mindestens zehn Hügel als ausgebeutet zu betrachten (Hügel 2, 10, 11,12,15,16,17,19, 20 und 21), wobei von der Anlage 2 allerdings keinerlei Beobachtungen überliefert sind. Alle Hügel besitzen einen äußeren Stein kranz, der in den Ausmaßen zwischen 8 m (11 und 21) und 9,20 m (12) schwankt. Dabei handelt es sich in keinem Falle etwa nur um einen einfachen Kranz mit Erdhinterfüllung. Stets ist der genannte äußere Abschluß gegen den inneren Hügel zu mit weiteren Steinlagen, meist in Form eines regelrechten Steinwalles, abgesichert. Bei keinem Grab ist eine regelrechte Steindecke als Überwölbung des gesamten Hügels zu beobachten 5 ). Den steinernen Außen ring bildeten entweder abgesicherte stehende Platten (Hügel 11, 17 und 21; Abb. 54 und 55) oder liegende und dann jeweils zu mehreren Stücken über einander aufgestockte flache Steine (Hügel 12, 15, 16, 19 und 20). Auffällig war weiterhin, daß sämtliche Kränze durch Rechtspackung gegen Druck vor dem Versturz abgesichert worden waren. Jedes Grab besaß eine zentrale Steinpackung, die aber offenbar nicht bis zur Hügelspitze reichte®). Dazu kam in allen Fällen ein exakt gesetztes Bodenpflaster, das direkt auf die Erd- a ) Im Gegensatz etwa zu Sachsendorf, wo eine Steindecke als Hügelabschluß angenommen werden muß: W. Coblenz, Die Hügelgräber von Sachsendorf, in: Arbeits- und Forschungsberichte zur sächsischen Bodendenkmalpflege 1, 1951, S. 46—56. •) In Sachsendorf waren die Steinpackungen dagegen bis zur Krone durchgeführt.