knöchelchen. Sicherlich ist die Bestattung in einem Sarg erfolgt. Dies läßt sich aus dem bei Beginn der Grabung im Planum festgestellten Rechteck vermuten. Aber auch kurz vor Abschluß der Bergung zeigte sich ein Anhalts punkt hierfür. In 0,76 m Tiefe offenbarte sich wieder eine rechteckige Ver färbung, die — wenn auch nicht ganz so deutlich wie die erste — sich durch die gleiche schwarzgraue Erde von dem braunen Lehm abhob. Das Planum Abb. 7. Strehla. Körpergrab, Planum 0,71 bis 0,76 m unter der Oberfläche. war hier aber wesentlich schmaler und kürzer (nur 1 m lang und 0,25 m breit; Abb. 7). Diese Erdschicht war mit zahlreichen kleinen schwarzen Pünktchen durchsetzt. Sie konnte das Bodenbrett des Sarges wiedergeben, der, wie bei heutigen Särgen, nach oben an Breite und Länge zunahm. Eine weitere Bestätigung für die Annahme eines Sarges erblicken wir in der Eigen art der Verlagerung der zusammengehörigen Knochen, wie oben angeführt. Für die Altersbestimmung liegen verschiedene Anhaltspunkte vor. Der Aus grabungsbefund ergibt eine Körperlänge von 0,75 m. Einschließlich der Füße kommt man auf höchstens 0,85 m Größe. Es kann sich also nur um ein Klein kind handeln. Dem entspricht auch, daß Atlas und Hüftbeine noch nicht ver wachsen und die Hand- und Fußknöchelchen bis auf einige Überbleibsel ver west waren. Genauere Daten ergeben sich aus dem Gebiß. Es handelt sich um ein reines Milchgebiß. Der erste Schneidezahn, der gewöhnlich im 6. Le bensjahr ausfällt, ist noch vorhanden. Er weist, wie alle anderen, noch keiner lei Anfänge einer Resorption auf. Die Ersatzzähne haben sich überall im