zungen, also in Gegend der Sutura incisiva und der Sutura palatina media einschließlich des Canalis incisivus. In keinem Fall konnte eine sichtbare Gaumennaht festgestellt werden. Es liegt jedoch keine Veranlassung vor, nicht erkennbare Gaumennähte an Leichenbränden als Nahtverknöcherung zu werten und daraus Rückschlüsse auf eine Altersbestimmung zu ziehen. Die anatomische Beschaffenheit der Knochenfragmente ist trotz der Verbren nung und der jahrtausendelangen Bodeneinwirkungen als gut zu bezeichnen, obgleich sie in ihrer morphologischen Ausdehnung im großen und ganzen mehr fragmentiert sind. Bereits in der Literatur beschriebene Anomalien konnten auch an den Prositzer Bränden festgestellt werden. In einem Fall ist das Foramen incisivum um eine halbe Zahnbreite nach rechts verschoben. Das Oberkieferfragment aus dem kaiserzeitlichen Grab 11 weist eine Retrusion von 1 — auf, während die Wurzel von 3 — (Abb. 15) die sehr seltene Krüm mung nach medial erkennen läßt. Bei 4 Bränden konnten Anzeichen für parodontitische Prozesse konstatiert werden. Es muß jedoch klar herausgestellt werden, daß es meist nicht möglich ist, den Zustand des Parodontiums am Brandmaterial trotz glatten Alveolen randes als pathologisch (Atrophia alveolaris horizontalis) oder als physiolo gisch (Atrophia alveolaris horizontalis) differentialdiagnostisch zu identifi zieren. Nur in einem Fall ist es möglich, röntgenologisch (Abb. 1) eine soge nannte Knochentasche als Parodontitis marginalis progressiva — also als einen pathologischen Prozeß — nachzuweisen. Nach Euler war diese Zahn krankheit schon in der Blütezeit der altägyptischen Kultur, also in der Zeit von 3500 bis 1500 v. Zw., vorhanden, wenngleich auch nur bei den in Luxus lebenden Schichten. Derger greift allerdings noch weiter zurück und führt an, daß die sogenannte Parodontose schon „so alt sei, wie das Menschengeschlecht selbst“. B. In anthropologischer Hinsicht Menge und Zusammenstellung des Fundmaterials Bei der Betrachtung der Zusammenstellung des Fundmaterials (Tab. 1) fällt sofort eine große Diskrepanz zwischen den Leichenbränden der Bronze- und der Kaiserzeit auf. Von 9 untersuchten Bränden der vorrömischen Periode enthalten also sämtliche Urnen Zahnmaterial, während von 51 Urnen der römischen Periode nur in 16 Fällen Zähne bzw. deren Reste vorgefunden wurden. Aus der Anzahl der Zahnfragmente von 106:47 ergibt sich ein Index von 11.8:0.9 Zähne je Urne zugunsten der Bronzezeit. Zusammen mit dem Index von 14,7 der 3 hallstattzeitlichen Urnen ist zu konstatieren, daß die Leichenbrände der vorrömischen Periode — jedenfalls bei den Prositzer Gemengen — die besseren Auswertungsmöglichkeiten bieten.