Daß Anomalien bereits in vorgeschichtlicher Zeit vorkamen, wurde bereits von anderen Autoren erwähnt (Schranz und Huszar, Berthold, Glassl). Auch am Prositzer Gemenge konnten ein zweiwurzeliger Eckzahn, ein weiterer Eckzahn mit einer seltenen, medialen Wurzelkrümmung und Hypoplasien eines oberen Schneidezahnes konstatiert werden. Das Vorhandensein von ehemaligen Bißanomalien findet in den verschieden artigsten Usurierungen seine Bestätigung. Nachgewiesen wurden 5mal der Kopfbiß und je Imai der sogenannte tiefe Biß (Deckbiß) und der Hackbiß. Beim Kopfbiß wird die Mastikalfläche der Zahnkrone zentral in Form einer flachen Mulde nur durch Dentin gebildet, während die Peripherie der Krone von Schmelz eingefaßt ist. Der tiefe Biß ist durch die meist vorhandenen Schliffacetten leicht zu diagnostizieren. Hierbei handelt es sich um völlig plan- geschliffene, schräg abfallende Labialflächen der unteren Frontzähne. Schwie riger zu diagnostizieren ist der Hackbiß. Infolge ausgedehnten Zahnverlustes fehlen den Zähnen größtenteils ihre Antagonisten, und es kommt somit zu einer ineinander verschachtelten Zahnstellung, die eine physiologische Mahl- und Gleitbewegung der Zahnreihen nicht mehr zuläßt. Es entsteht somit die hackende Bißart. Dadurch können die Zahnkronen zu einer teilweisen Usu rierung kommen, die sich durch eine im stumpfenWinkel abfallende Mastikal fläche erkennen läßt. Knochen Die Alveolen und auch die spongiösen Schichten sind teilweise mit Lößlehm ausgefüllt. Nur in drei Alveolen wurden noch festsitzende Wurzelreste gefun den, während in den überwiegenden Fällen die Zahnfächer von den Zähnen befreit sind. Die Frage, ob die Zähne bereits in vivo oder erst post mortem ausgefallen sind, kann nicht genau beantwortet werden, da nach Gebhardt die bei der Verbrennung meist das Pulpenlumen durchziehende Stichflamme in den Alveolen keine Erscheinungen hinterläßt. Bei keinem Knochenfrag ment konnte beobachtet werden, daß vollständige oder nur teilweise Ossifi kationen der Alveolen als Zeichen eines in vivo erlittenen Zahnverlustes statt gefunden haben. Es liegt somit kein Hinweis vor, eines der Knochenfragmente der senilen Altersstufe einzureihen. Hierbei sei auch gleich darauf hingewiesen, daß ein vorhandener Alveolenschluß nicht unbedingt auf ein greisenhaftes Alter hinweisen muß, denn auch jüngere Individuen können frühzeitig einen Zahnverlust erleiden, wie Senile umgekehrt im vollständigen Besitz ihrer Zähne sein können. In genau 50 % aller Fälle fehlen die labialen bzw. die bukkalen Alveolen wände, während dagegen nur einmal die linguale Knochenbegrenzung nicht vorhan den ist. Auffallenderweise verlaufen die vertikalen Bruchflächen der Ober kieferfragmente im Frontzahnbereich stets durch die anatomischen Begren-