des Finders betrug die ursprüngliche Stärke des Holzes reichlich 2 cm. Die heutigen Maße sind: Länge 17,3 cm; größte Breite 5,2 cm; Stärke 1 cm. Der Oberflächenzustand ist aus Zeichnung und Photo ersichtlich. Das Photo Abb. 1. Bohrbrettchen von Zauschwitz bei Pegau, Kreis Borna. 1 : 2. zeigt auch eine neuerliche Beschädigung; es fehlt das rechte Ende des Brett chens. Nach der älteren Zeichnung läßt ein hier verlaufender Riß erkennen, daß dieses Ende schon angebrochen war. Überdies hat sich das Holz zufolge der Austrocknung geworfen und liegt nicht mehr flach auf. In seiner Längs achse sitzen vier flache, kreisrunde Grübchen von fast genau gleicher Größe, Durchmesser 1,4 cm bis 1,6 cm, die Abstände voneinander 1 cm bis 1,2 cm. Sieht man das Brettchen an als die einstige Unterlage (Herd oder tabula) für einen hier einzusetzenden Bohrstab (Spindel), der durch quirlende Bewegung jeweils Bohrmehl aus dem Holz erzeugte und dadurch die grübchenartigen Vertiefungen bildete, so möchte man zufolge der so bewirkten Reibungs wärme auch Verkohlungserscheinungen in den Bohrgrübchen erwarten. Davon ist nichts mit der nötigen Sicherheit feststellbar. Es könnte freilich die mürbe Verkohlungsschicht beim Reinigen herausgebürstet worden sein. Immerhin zeigt besonders die dritte Vertiefung von links her eine schwärzliche Verfär bung, die als Verkohlung angesehen werden kann 2 ). Noch fehlt es an einem weiteren sicheren Kennzeichen dafür, daß unser Holzstück als Feuerbohr- Noch Fußnote 1 Trocknung sinken die Gewebe in sich zusammen, wobei die Gefäße zerdrückt werden. Durch die Konservierung erfolgt noch eine Überdeckung der Gewebe, so daß die Strukturen wie mit einer Patina überzogen sind. Eine pollenanalytische Untersuchung von Resten, die dem ,Bohr brettchen* anhaften sollen, ist nicht mehr möglich. Wenn das Brettchen in Torf oder anderen organischen Ablagerungen gelegen hat, hätte diese Untersuchung erfolgen müssen, bevor das Brettchen abgewaschen und konserviert wurde. Nachträglich ist es völlig unmöglich, auch nur die Andeutung einer Pollenbestimmung durchzuführen, von der man gute Ergebnisse erwarten kann.“ 2) Diese Möglichkeit wird auch in dem vorstehenden Gutachten zugestanden.