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in des letztgenannten Regierungsjahre muß zeitlich dieser Pfennig fallen, und der Feinheit des Stempelschnittes nach kann er nicht lange nach 1220 entstanden sein. Die Art des von König Heinrich mit der Rechten gehaltenen Gegenstandes bleibt unklar, und seltsam wäre es, wenn dieser wirklich nur in dem auf Nr. 118 in der rechten Hand des Königs allein sicht baren Ringe bestünde, ebenso wie es merkwürdig ist, daß er nicht überhaupt seine Rechte an den mitten aufragenden und von Kaiser Friedrich II. mit der Linken gehaltenen Dreisproß stab legt, sondern in ihr einen besonderen Gegenstand hält. Die Münzstätte, der dieser Pfennig zuzuweisen wäre, bleibt zweifelhaft. Von den thüringi schen Reichsmünzstätten kann ihn schon wegen seiner Machart und seines Stils wohl keine hervorgebracht haben: für Altenburg und Saalfeld sind zudem derartige Doppelporträts unter ihren anscheinend doch recht vollständig bekannten Reihen bisher nicht vertreten; in Nordhausen, wo sie die Regel bilden, weichen sie in der Machart völlig von der hier vor liegenden Prägung ab. Für Mühlhausen sind aus der in Frage kommenden Zeit eigentlich ausschließlich Reiterbrakteatcn bekannt. Immerhin ist gerade auch eine Doppelporträt prägung Kaiser Friedrich II. und König Heinrich VII., also eine Parallele zu unserem Pfennig, von Buchenau nach Mühlhausen gelegt worden 13 ), die in der Machart so stark abweicht, daß nicht auch die hier in Rede stehende Prägung nach Mühlhausen gewiesen werden kann. Das hohe Relief mit dem glatten, abfallenden Rande läßt uns die Prägung auf den ersten Blick für einen Wetterauer Pfennig ansehen; doch dafür wiederum ist er in der Form gebung zu locker, im Format zu groß. In der Tat ähnelt er am meisten den hessischen Prä gungen. In Hessen sind Reichsprägungen für Eschwegc angenommen worden, darüber hat Mertens alles zusammengestellt 43 44 ); in der Reihe dieser Pfennige kann der hier vorliegende ebenfalls seiner Machart und Stilgebung wegen seinen Platz kaum finden. Die andere hes sische Reichsmünzstätte Wetzlar hat nur zweiseitige Denare geprägt. Die größte Verwandt schaft besitzt unser Brakteat Nr. 117/118 mit den Prägungen der Äbte von Hersfeld, und vor allem mit den bekannten Doppclporträtbrakteaten, die diese Äbte neben dem Kaiser darstellen 45 ), stimmt unser Pfennig in Stil und Machart weitgehend überein; auf ihnen treffen wir auch am ehesten die auffällige Form der Kronen an, wie sie auf Nt. 117/118 auf treten. Anzunehmen aber, daß Friedrich II. und Heinrich das kaiserliche Münzrecht auch einmal in Hersfeld in Anspruch genommen hätten, was sie unter bestimmten Voraus setzungen ja konnten, bliebe im übrigen eine allzu schwach begründete Konjektur, und so mag die Frage nach der Münzstätte unseres Pfennigs offen bleiben. Für die Deutung des von König Heinrich in der Rechten emporgehaltenen Ringes wird man nicht an die ähnliche Darstellung eines frühen Nordhäuser Stiftsbrakteaten 46 ) und kaum an den Ring als Krönungsinsignie denken dürfen. Hierbei von zunehmend religiöser Bedeutung, spielte er zur hier in Frage stehenden Zeit zwar nicht mehr bei der Kaiserkrönung, jedoch noch bei der deutschen Königskrönung seine Rolle 47 ), ist gleichwohl aber hier kaum anzu ziehen. Doch könnte es sich bei dem von König Heinrich gehaltenen Ring um ein kaiser liches Machtzeichen handeln, das Heinrich zum Zeichen seiner durch den kaiserlichen Vater vollzogenen Bevollmächtigung als Statthalter in Deutschland hier vorweist. In diesem Sinne hatte vor allem früher der Ring des Kaisers gelegentlich eine Rolle gespielt, etwa als Kaiser Heinrich IV. durch Übersendung von Ring und Schwert an seinen Sohn diesem die Nachfolge sicherte 48 ). Eine solche Betonung der Stellung König Heinrichs (VII.) als Statt halter des Kaisers ist allerdings wohl höchstens für die Jahre vor seiner Krönung, also zwischen 1220 und 1222 denkbar 49 ); gerade diese zeitliche Ansetzung legt auch stilistisch unsere Prägung hier sehr nahe. 43) H. Buchenau in Verst.-Kat. Sammlgn. H. Buchenau u. E. Heye, 1909 (J. Cahn), Nr. 5726, S. 285 und Tafel IV, auf 1222 datiert; ders., Bl. f. Mnzfrde., N. F. II, 1921, S. 144, Tafel 244, Abb. 30, auf 1227 datiert. 44) E. Mertens, Münzstudien VI, 1929 (D. Brakt.-Fd. v. Nordhausen), S. 137ff., Abb. 29 bis 31, Taf.XIV Nr. 282. 45) Chr. Schlegel, De Nummis Abbatum Hersfeldensium, 1727, S. 36ff., Tafel I, Abb. 6 u. 7; zuletzt Verst. Kat. Sammlg. Lübbecke, 1925 (Riechmann & Co.), Tafel XXXVIII, Abb. 896ff. 46) II. Buchenau, D. Brakteatenfd. v. Gotha, 1928, Tafel 4, Nr. 51. 47) E. Eichmann, D. Kaiserkrönung im Abendlande, II, 1942, S. 94ff. (98f.). 48) G. Meyer v. Knonau, Jahrb. d. Dtsch. Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., VI, 1908, S. 6. 49) E. Fränzel, König Heinrich VIL von Hohenstaufen (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte, Prag, 7. Heft), 1929, S. 36f., passim.