Volltext Seite (XML)
Günther II. von Schwarzburg gewiesen; er weist die Machart der Schleizer Wisentbrakteaten auf, ist aber durch das Beizeichen eines Bäumchens mit fünf Ästen und kleeblattförmig gestellten Blättern ausgezeichnet. Wenn wir in dem fünfzweigigen Bäumchen der hier vor liegenden Prägung das gleiche Abzeichen zu erblicken hätten, würde dadurch entweder dessen Deutung als Abzeichen der schwarzburg-käfernburgischen Prägung zweifelhaft, oder unser Pfennig müßte in Zusammenhang mit der Münzung der Grafen von Schwarzburg-Käfernburg gebracht und vielleicht als auf diese zurückgehender Beischlag zu den Schleizer Brakteaten der Herren von Lobdeburg aufgefaßt werden. 115. Stehender Wisent von rechts, hinter seinem Rücken ein von links aufsteigender, mit Ge bäuden (ein größeres und ein kleineres Türmchen?) besetzter Halbbogen; vor dem Tier ein vom Boden aufsprießender Zweig, zwischen diesem und den Vorderbeinen ein Ringel (?), unter (auch über?) dem Leibe des Tieres ein achtstrahliger Stern. Einfassung: zwei äußere Linienkreise, ein stärkerer und ein schwächerer Perlenkreis. Auf dem äußeren Rande ab wechselnd vier Kugeln und vier Kugelkreuze. 1 Stück — 0,7 g — 34 mm. Sehr ähnlich Schmidt und Knab, a. a. 0., Nr. 83, und ihm vielleicht ganz gleich bis auf die Kugeln und Kreuze des Randes. Sehr stark beschädigt, verdrückt, mit Grünspanüberzug. Gehört wie Nr. 114 dem Beginn des 13. Jahrhunderts an, war mit Nr. 112 und 110 in dem oben beschriebenen Bündel r. Münzstätte Roda 116. Ein sechsspeichiges Rad mit ganz glatter Felge, eingefaßt von einem ziemlich eng darum laufenden feinen Perlkreis und in einiger Entfernung einem groben, eng darum wieder einem schwächeren Perlkreis; anscheinend auch mit Randverzierungen. 1 Stück — 34 mm. v. Posern-Klett, a. a. 0., —; Kat. Sammlg. Grabner, Dresden 1911, Nr. 2265? Sehr schlecht erhalten, verdrückt, beschädigt und ausgebrochen. Ist vielleicht, nach der Be schreibung zu urteilen, die aus dem Katalog Grabner zitierte Prägung; doch ist über die Art der Randverzierungen bei dem vorliegenden Stück nichts auszumachen. HESSEN REICHSMÜNZSTÄTTE IN HESSEN? Kaiser Friedrich II. (1215—1250) und König Heinrich VII. (1220—1235) 117. Der auf einer Bank sitzende Kaiser mit Perlenlocken hält mit der Rechten geschultert ein Dreisproß-Szepter, mit der Linken einen senkrecht aufragenden, mit einem Dreisproß gekrönten Stab; das gegürtete Gewand ist über dem linken Knie gerafft. Einfassung: ein innerer grober, ein äußerer feiner Perlenkreis und dazwischen ein einfacher Linienkreis. 1 linke Hälfte — 0,34 g — 34 mm. 118. Der auf einer Bank sitzende König, ohne Locken, schultert mit der Linken ein Dreisproß- Szepter, hält mit der Rechten einen Gegenstand, von dem nur ein kleiner Ring neben seinem Kinn noch zu sehen ist, oder hält in der Rechten nur einen Ring? Das gegürtete Gewand fällt zwischen den Knieen und beiderseits von ihnen in einfachem Bausch herab; Einfassung wie vorher. 1 rechte Hälfte — 0,38 g — 34 mm. Nr. 117 und 118, wie sie hier vörliegen, rühren sicherlich nicht vom gleichen Stück her, denn die Schnittflächen passen nicht ganz zu einander; aber man kann sich dem Eindruck nicht entziehen, daß sie beide doch einander ergänzen und zum gleichen Stempel gehören. Da gegen scheint zu sprechen, daß der auf Nr. 118 sitzende König Heinrich seine Rechte offen bar nicht an den von Kaiser Friedrich auf der linken Hälfte aufrecht gehaltenen Dreisproß stab legt, sondern mit ihr einen Gegenstand hält, von dem nur noch ein Ring zu sehen ist, oder aber eben allein diesen Ring hält, während üblicherweise doch bei derartigen Paar darstellungen beide Partner den mitten zwischen ihnen aufragenden Gegenstand halten. Andererseits gehört zur rechten Hälfte Nr. 118 sicherlich eine linke Hälfte mit aufragendem Dreisproß wie Nr. 117; denn der rechte Endsproß dieses Stabes, der auf Nr. 117 abgeschnitten und nicht erhalten ist, erscheint deutlich auf der hier vorliegenden Hälfte Nr. 118: demnach gehören also wohl beide zur gleichen Prägung, wenn sie auch so, wie sie hier vorliegen, nicht durch Zerschneiden nur eines einzigen Exemplars dieser Prägung gewonnen zu sein scheinen. Die beiden Dargestellten können nur Kaiser Friedrich II. und sein Sohn König Heinrich sein;