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aber ist nur denkbar bei gleichzeitiger Prägung mit mehreren verschiedenen Stempeln, wofür auch andere, von den genannten unabhängige Gründe (der gleichzeitig an mehreren Prägungen zu beobachtende, innerhalb ihrer jeweiligen Stempelvarianten vollkommen vollzogene Frisurenwechsel) sprechen, und dies läßt die Einrichtung des „Münzverrufs“ als Ursache für die Verwendung immer wieder verschiedener Präge stempel an Wichtigkeit zurücktreten. Fundbeschreibung Das Münzgefäß wird im Anhang behandelt, so daß seine Darstellung hier entfällt. Die Barren Besonderes Interesse sichern dem Dresdener Funde die darin in auffälliger Menge enthaltenen Silberbarren von zum Teil ungewöhnlichem Gewicht. Es sind vier mehr oder weniger ovale Stücke in Kuchenform, zwei etwa halbkreisförmige Hälften auch solcher „Gußkönige“ und zwei kleinere Silberstücke. Sie alle sind aus der Kelle offen bar in Sand oder Lehmformen gegossen; denn die platte, glatte Oberseite der Barren ist die Oberfläche der Gußkuchen, während die gewölbte Seite rauh und mit Luftblasen durchsetzt ist und den Abdruck der Sandform zeigt. Besonders bei dem schwersten Barren, aber auch bei einigen der anderen erscheint der Seitenrand beiderseits gerad linig stark aufgebogen. Dazu kommt, ebenfalls bei dem schwersten Barren, an jeder Schmalseite eine tiefe und breite, gewaltsam nach dem Guß des Stückes vorgenommene Einkerbung von unbekannter Bedeutung. Alle diese Barren sind völlig frei von jeg licher Einstempelung, ihr Feingehalt beträgt nach der Strichprobe etwa 950/1000, ihre Gewichte und Maße sind folgende: I. Ganzstück, 80 X 130 mm 1296 g II. Ganzstück, 85 X 70 mm 1122 g III. Ganzstück, 90 X 70 mm 1056 g IV. Ganzstück, 75 X 70 mm 451 g V. Halbstück, 100 X 40 mm 275 g VI. Halbstück, 90 X 40 mm 241 g VII. Bruchstück 36 g VIII. Ganzstück 7,75 In derartigen Silberbarren haben wir ein Zahlungsmittel zu erblicken, das im 12. bis 14. Jahrhundert für die Zahlung und den Transport größerer Geldsummen entwickelt worden war, da man ja in geprägtem Gelde zu jener Zeit nur eine Sorte der Pfennige kannte. Auch gegen die so außerordentliche lokale Verschiedenheit der geprägten Pfennige mag man im Barrenverkehr ein willkommenes Gegenmittel gefunden haben, durch das vor allem die Verluste beim Umwechseln der Kleinmünze vermieden werden konnten. Zwar beeinträchtigte dieser Barrenverkehr den Nutzen, den sonst die eigentliche Prägung für die münzberechtigten Herren abwarf und wurde daher zu mindest einmal durch kaiserliches Verbot 26 ) untersagt. Doch dürfte dieses Verbot kaum Erfolg gehabt haben; wir wissen, daß z. B. den Bürgern von Freiberg in der Markgrafschaft Meißen die Zahlung mit Barren ausdrücklich gestattet War 27 ). Aus dem ausgehenden 13. und 14. Jahrhundert sind derartige Barren häufiger erhalten; sie sind in dieser Zeit meist mit Einstempelungen als Garantiezeichen versehen und scheinen besonders von Städten ausgegangen zu sein, für deren aufstrebenden Handel das Vorhandensein nur einer Sorte von geprägter Münze, deren große lokale Ver schiedenheiten und häufiger Wechsel sehr beschwerlich gewesen sein müssen. Im übrigen hat Hävernick letzthin bei Behandlung eines Fundes gestempelter Barren 26) W. Jesse, Quellenbuoh der Münz- u. Geldgesch. d. Mittelalt., 1924, S. 22, Nr. 67. 27) Cod. Diplom. Saxon. Reg. (2) XIV (H. Ermisch, Urk.-Buch d. Stadt Freiberg III), 1891, S. 45. Tafel 50, Abb. I Tafel 50, Abb. II