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liehen Münzverrufs aus den Befunden an damals vergrabenen Schätzen ergeben, ist aber auch die Zahl der verschiedenen auf meißnische Art ausgebrachten und etwa Heinrich dem Erlauchten zuzuweisenden meißnischen Prägungen größer, als die Annahme je einer neuen Prägung für jedes sogar seiner vielen Regierungsjahre (1221—-1288) erfordern würde. Dies erklärt sich teilweise vielleicht damit, daß gele gentlich auch ein häufigerer als jährlicher Münzverruf möglich war, wie dies uns für andere Prägebereiche jener Zeit gelegentlich beurkundet ist. Eine weitere einleuch tende und wahrscheinliche Erklärung für die übergroße Zahl der Brakteatenprä- gungen gerade nach meißnischer Art, die die Hauptmasse unseres Fundes bilden, legt nahe, daß sie nicht alle von den Markgrafen in Meißen selbst, sondern als sogenannte „Beischläge“ auch von benachbarten Dynasten herrühren. Diese Annahme ist auch seit jeher, zuletzt wieder in Schwinkowskis schon genanntem Tafelwerk 9 ), vertreten worden. Wir wissen ja ohnehin, daß neben Heinrich dem Erlauchten seine Söhne Dietrich von Landsberg und Friedrich von Dresden selbständig in ihren Gebieten prägten. Daß sich weiterhin nicht nur die Prägungen eines jeden neuen Jahres, sondern auch die verschiedenen gleichzeitigen Ausprägungen der verschiedenen mark gräflichen Münzstätten voneinander unterschieden, sollte man eigentlich nicht an nehmen, da dies die mit den immer neuen Münzbildern wahrscheinlich auch verfolgte Absicht, die gerade gültigen von den vorangegangenen verrufenen Münzen unter scheiden zu können, ziemlich illusorisch hätte machen müssen. Dennoch sprechen gewichtige und voneinander unabhängige Gründe für die gleich zeitige Prägung mit verschiedenen Münzbildern gerade in der Mark Meißen um diese Zeit. Da sehen wir nämlich erstens, wie unten (S. 222) noch genauer gezeigt wird, den Übergang von der älteren glatten zur späteren siebenlockigcn Frisur des Markgrafen sich in den Stempelvarianten nur je einer Prägung mehrfach vollziehen, so daß diese verschiedenen Prägungen nicht anders als gleichzeitig angenommen werden können. Zum zweiten aber stellen wir als eine dieser die siebenlockige Frisur einführenden Prägungen jene fest, die die erste mit dem thüringischen Löwen in Händen des Mark grafen ist (Nr. 39), also nicht vor 1247 entstanden sein kann und wahrscheinlich wirklich diesem Jahre angehört. Wenn wir nun oben sahen, daß spätestens 1258 beschriftete Brakteaten des Markgrafen oder wenigstens solche mit einem Mittelfeld durchmesser von nur noch 22 bis 23 mm einsetzen, dann müssen alle stummen meiß nischen Brakteaten mit siebenlockiger Frisur des Markgrafen und mindestens 24 mm Mittelfelddurchmesser zwischen 1247 und 1257 entstanden sein, wie schon oben dar gelegt. Das sind aber bei vorsichtigster Ansetzung mindestens 43 von Schwinkowski (a. a. 0.) verzeichnete Prägungen, zu denen wenigstens 9 ihm unbekannt gebliebene noch aus dem Dresdener Fund hinzu kommen; im ganzen also 52 verschiedene Gepräge, die aus einem Zeitraum von 11 Jahren stammen würden. Gehen auch eine Anzahl dieser Brakteaten nicht auf den Markgrafen selbst, sondern auf irgendwelche nach seinem Schlage prägenden Dynasten zurück, so ist dennoch auch hiernach die Annahme nicht zu umgehen, daß für den Markgrafen mit mehreren verschiedenen Stempeln jeweils gleichzeitig geprägt worden sein muß. Falls dies also mit den mehreren für den Markgrafen tätigen verschiedenen Münzstätten Zusammenhängen sollte, kann doch von einer Verschiedenheit etwa auch nach Schnitt der Stempel und Fabrik der Prägung bei all den hierher gehörigen Pfennigen gerade in dieser Zeit mit wenigen Ausnahmen nicht die Rede sein. Man darf sogar annehmen, daß die für den gesamten markgräflichen Münzbetrieb in den verschiedenen Münzstätten benötigten Prägestempel von einer Hand oder wenigstens einer Werkstätte ausgegangen sind. Neben den Verschiedenheiten der Münzbilder lassen sich ferner zumal an größeren Serien von Brakteaten mit dem gleichen Münzbilde mancherlei Varianten beobachten, die entweder durch wechselnd angebrachte kleine Zeichen, wie kleine Kügelchen u. ä. 9 ) Vgl. Anm. 7; durch die jeweiligen Tafelunterschriften „Meißen und Nachbarn . .