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Danach ist dann der Abschluß der ganz überwiegenden Hauptmasse des Dresdener Brakteatenschatzes, der in ihm enthaltenen meißnischen Gepräge Heinrichs des Erlauchten, um spätestens 1257/58 anzusetzen. Das gleiche Abschlußdatum gilt für die großen böhmischen Königsbrakteaten unseres Fundes, wie noch unten bei deren besonderer Behandlung in der Fundbeschreibung gezeigt werden wird, sowie für fast alle anderen Brakteaten sonstiger Herkunft in dem Funde, soweit sie nicht mit Sicherheit zeitlich früher angesetzt werden können. Ob aber dieser für spätestens 1257/58 angenommene Abschluß fast der gesamten Münzmasse unseres Fundes gleichzeitig auch den Zeitpunkt seiner Bergung und Ein mauerung an der Fundstelle bedeutet, ist zweifelhaft wegen einiger ganz weniger auch in ihm enthaltener böhmischer, schlesischer, brandenburgischer und niederelbischer Kleinbrakteaten (Nr. 69 bis 74, 103/04, 126/27, 128 bis 139 der Fundbeschreibung), die bisher einstimmig von den sie behandelnden Autoren der vorgeschrittenen zweiten Hälfte oder gar dem Ausgange des 13. Jahrhunderts zugewiesen worden sind. Wenn für eine so späte Datierung dieser wenigen Kleinbrakteaten zumeist auch wohl Imponderabilien die schwer nachprüfbaren Gründe abgaben, kann gleichwohl diese Anschauung solcher Männer, wie E. Bahrfeldt, Friedensburg, Jesse und Skalsk doch kaum ohne weiteres von der Hand gewiesen und nicht vom Dresdener Fund aus, wo diese kleinen Hohlpfennige so spärlich vertreten sind, zugunsten von deren früherer Zeitansetzung beseitigt werden. Nach den vorauf gemachten Befunden an der ganz überwiegenden Masse des Fundes mit Ausnahme eben der hier in Rede stehenden 22 Kleinbrakteaten bleiben aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Dresdener Fund ist zugleich mit dem Abschluß der fast seine gesamte Münzmasse ausmachenden meißnischen und böhmischen Reihen in sein Versteck ver bracht und dort eingemauert worden; dann gehören entgegen der bisherigen all gemeinen Meinung auch die insgesamt 22 kleinen brandenburgischen, böhmischen, schlesischen und niederelbischen Hohlpfennige Nr. 69 bis 74, 103/04, 126/27, 128 bis 139 spätestens der Zeit gegen 1257 an. Oder die erwähnten 22 kleinen Hohlpfennige gehören wirklich einer späteren, etwa bis 1290 hin ausgedehnten Zeit an: dann ist der Dresdener Fund zwar seiner übrigen, so umfangreichen Masse nach bereits gegen 1257 abgeschlossen worden, anschließend aber Jahrzehnte hindurch unberührt stehen geblieben; während und gegen Abschluß jener Jahrzehnte sind jene 22 kleinen Hohlpfennige, aber kein einziges anderes Stück ihm noch hinzu gefügt worden, worauf sein Inhalt in die weiter oben und unten beschriebenen Bündel — denn gerade in diesen haben sich die 22 späten kleinen Hohl pfennige angefunden — zusammengedrückt und dann in sein Versteck gebracht und dort eingemauert worden ist. Ohne Zweifel aber hat diese Annahme, die einen Ab schluß des Schatzes gegen 1257, seine Einmauerung erst um 1290 und in der Zwischen zeit seine Bereicherung nur um die fraglichen 22 kleinen Pfennige vorsehen muß, sehr viel Gewaltsames. Eine Entscheidung zugunsten der einen oder der anderen der beiden geschilderten Möglichkeiten von Abschluß und Bergung des Fundes zu treffen, erscheint unmöglich. Die zeitliche Reichweite und die künstlerischen Qualitäten des Fundinhaltes Die gesamte Zeitspanne, aus der die ganz überwiegende Masse unseres Fundes stammt, ist nur kurz. Wir .dürfen wohl den schon erwähnten Brakteaten mit Schwert und thüringischem Löwen in den Händen des sitzenden Markgrafen (Nr. 44 der Fund beschreibung) wegen der Massenhaftigkeit, mit der er vertreten ist, als den jüngsten meißnischen Pfennig des Fundes annehmen, und fast alle übrigen meißnischen Prä gungen gehören der gleichen, hauptsächlich durch die in sieben Locken fallende Frisur des Markgrafenbildes charakterisierten Stilstufe oder einer unmittelbar davor anzu setzenden an; sie dürften zeitlich höchstens die beiden dem Jahrgang der jüngsten Prägung vorausgegangenen Jahrzehnte decken. Aus zum Teil viel späterer Zeit