etwa aus dem Jahre 1315 stammt, so ist damit die Oberlausitzer Brakteaten- prägung und deren Fortdauer noch in diesem Jahre erwiesen. Noch im Jahre 1317 werden in den Urkunden Bautzner Pfennige genannt, mit denen nur Brakteaten gemeint sein können. Im Jahre 1330 endlich vernehmen wir urkundlich 13 ), daß die Stadt Görlitz vom Landesherrn, dem Böhmenkönig Johann I. von Luxemburg, das Münz recht für ein billiges Geld käuflich erwirbt. Aus dem nicht ganz zuverlässig überlieferten Urkundentext geht nicht klar hervor, ob die Stadt gegen Zahlung des bisherigen Jahreszinses das Münzrecht für drei Jahre, oder gegen den drei Jahre lang zu zahlenden bisherigen Zins für immer erwirbt. Nach der Redewendung von dem „bisherigen“ Zins scheint es möglich, daß die Stadt das Münzrecht schon früher befristet innegehabt habe, vielleicht seit den schlechten Erfahrungen mit dem landesherrlichen Münzmeister. H. Buchenau hält es für möglich, daß die Brakteaten mit der Umschrift GORLIZ (Tafel 12, 132 und 14, 154) erst dann entstanden sind. Wenn das richtig wäre, müßten wir unsere ganze bisherige Brakteatenchronologie um stoßen. Ebenso denkbar aber und wahrscheinlicher ist es, daß damals mit dem Besitzwechsel der Länder Bautzen und Görlitz von Brandenburg an Böhmen die Brakteatenprägung aufgehoben und der Stadt Görlitz die Aus prägung von Teilstücken der inzwischen eingeführten Groschenmünzen in Form von Hellern und Pfennigen — die später eine verhängnisvolle Rolle in der Geldgeschichte der Oberlausitz spielten — zugestanden wurde. Hierzu Zeittafel auf Seite 514 und 515. ls ) C. Fr. v. Posern-Klett, a. a. 0., S. 336, Nr. 17.