Abb. 55. Zauschwitz. Hocker XII. 1:2. Abb. 56. Zauschwitz. Hocker XII. 1:4. Abb. 57. Zauschwitz. Kinderskelett. Alte Grube. 1:4(1). 1:2 (2). Das Kinderskelett selbst wies Nord-Süd-Lage auf, wobei sich der Kopf im Süden befand. Der Rumpf zeigt gestreckte Bauchlage, das rechte Bein ist in der Kniegegend über das linke geschlagen, die Fußknochen sind nicht ganz voll ständig. Die Beckenknochen und ein Teil der unteren Lendenwirbel fehlen. Der linke Arm liegt angewinkelt unter der Brust, der rechte Oberarm legt nach außen oben aus, der Unterarm biegt fast rechtwinklig davon nach unten ab. Die Knochen beider Hände sind nicht mehr vollständig, wie auch der primär und sekundär zertrümmerte Schädel unvollständig ist. Offenbar ist das hier vorgefundene Kind von einer brennenden und zusammen stürzenden Hauswand erschlagen worden. Die Brandwirkung hat jedoch die Knochen nicht erfaßt, da die großen Sturzmassen den Brand in den