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schmit1°) und L. Jacobi 11 ) — von Schwertortbändern sprach. Indessen hat die Forschung der nachfolgenden Zeit, namentlich im Zusammenhang mit den Untersuchungen am obergermanisch-raetischen Limes 12 ), den Nachweis führen können, daß es sich um die Scheidenbeschläge von Dolchen handelt 13 ). Neuerdings hat L. Berger, auf römischem Material basierend, die Beschläge als „Thekenbeschläge“ gedeutet 13a ). Ausgehend von der Tatsache, daß in keinem der wenigen geschlossenen Funde die zugehörige Waffe mitgefunden worden sei, daß die bekannten römischen Schwertscheiden und Beschläge ent sprechend der Schwertspitze stets nach unten spitz zulaufen, daß ferner auf keinem der Kunstdenkmäler mit Waffendarstellung Dolche oder Schwerter mit derartigen Scheidenbildungen angetroffen worden seien und unter Be rücksichtigung dessen, daß eine Gruppe der Beschläge statt des Aquis He (lveticis) die Gegenstandsbezeichnung THECAM trägt, das lateinische Wort theca aber jedes Behältnis bezeichnet, in das man etwas hineinlegen kann, kommt er zu dem Schluß, daß es sich bei den vorliegenden Beschlägen um die Bestandteile von thecae handelt, die zur Aufbewahrung von Instrumenten (Nadeln, kosmetischen Geräten, Schreibzeug) gedient hätten. Gestützt wird er dabei durch den Fund von Begensburg, der an den oberen Nietlappen ein fingerbreites, noch mit einem Nietnagel befestigtes Bronzeblechband, das zu einer ovalen Schlaufe von 3 bis 4 cm Durchmesser gebogen ist, besitzt. In dieser könne kaum eine Scheide gesteckt haben, „da Schwert- und Dolch blätter Breiten von 5 bis 6 cm aufweisen, von der viel zu weiten Höhe der Schlaufe ganz zu schweigen“ 132). Diese Einwände sprechen sicherlich sehr für sich, besonders, wenn man Funde und Befunde aus dem römischen Bereich im Auge hat. Indessen kann wenigstens für die beiden Exemplare aus dem freien Germanien die Deutung als Dolchscheidenbeschläge zunächst nicht völlig in Abrede gestellt werden, wenn man geneigt ist, das Gundorfer Grab wenigstens auf Grund der Axtbeigabe als Kriegergrab aufzufassen. Leider ist eben bisher ebensowenig der zugehörige Dolch wie der sonstige Inhalt der 10) L.Lindenschmit, Die Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit, Bd. I, 1858, II. X, Taf. 6,1; 6,3 (in diesem Band noch allgemein,,Scheide einer Waffe“); Bd. II, 1870, H. IV, Taf. 3,5, 9, 10; Bd. III, 1881, H. V, Taf. 5,7. 11) L. Jacobi, Das Römerkastell Saalburg bei Homburg vor der Höhe, Homburg vor der Höhe 1897, S. 486f. 12) Vgl. hierzu die in der Fundliste zu den einzelnen Fundorten angeführte Literatur aus dem Limes werk sowie die Saalburg-Jahrbücher. 13) Erstmals klar hervorgehoben von W. Barthel, Einzelfunde, in: Der obergermanisch-raetische Limes des Roemerreiches, Abt. B, Bd. II, 1, Berlin und Leipzig 1937, Die Kastelle Nr. 8—11, Nr. 8, Das Kastell Zugmantel, S. 63f. — Die älteren, bereits von K. Schumacher widerlegten Deutungen beispielsweise als ,,Ornamentverkleidung eines Thürbeschlägs einer Aedicula, welche das Bild der Lokalnymphen der Aquae Helveticae ... geborgen habe“ (vgl. K. Schumacher, a. a. 0., S. 137), können an dieser Stelle wohl übergangen werden. 130) L. Berger, Die Thekenbeschläge des Gemellianus von Baden — Aquae Helveticae, in: Jahrb. d. Schweiz. Ges. f. Urgesch. 46, 1957, S. 24 ff. 13") L. Berger, a. a. 0., S. 25.