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kWMANWW » mchaN«d bis amMeh« BOIWMWch«»^« b« «mbchMptmamw Mb der * Bmtrksverbands Schwarzenberg, der Bürgermetster z» SröahaM. St^M. NaHSdki »8 Schneeberg, der Finanzämter to Ane »ad Schwarzenberg. Ls werden außerdem verbNeatlicht: Bekanntmachungen der Amtsa«ichte tn Ane, Schneeberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt, de» Oberbürgermeisters z» Aue und des Ersten Bürgermeister« z» Schwarzenberg Verlag L. ». Gärlner, Aue. Sachsen» LaMtaaschstflaflaNat Aue, Fernruf Sammel-Nr. 2541. Drahtanschrift: Dolksfremd Skresachseu. vafchafläflellenr Lötznid (Amt Au«) 2S4O. Schneeberg 310 und Schwarzenberg 3124. Sonnabend, den 24. Juli 19Z7. Iahrg. 90. Nr. 170. - Amtliche Anzeigen. Bekanntmachung. Auf dem hiesigen Gottesacker befinden sich eine Anzahl Kaufstellen und Erbbegräbnisse in ungepflegtem, teilweise «er- wahrlostem Zustande. Die Liste hierüber kann im Pfarramt bzw. beim Friedhofsverwalter eingesehen werden. Auf Grund der Gottesackerordnung für die Kirchgemeinde Lößnitz werden die Berechtigten hiermit aufgefordert, bis 31. Oktober 1937 die Grabstätten mit Zubehör wieder in Ord nung zu bringen. Nach ß 11 der Gottesackerordnung verlieren nach Ablauf dieser Frist die Berechtigten das Nutzungsrecht an den ungepflegten Grabstellen. Lößnitz i. E., am 23. Juli 1937. Der Ortskirchenausschuß. Mehner, Pfarrer. Beratung des 1. Bürgermeisters z« Schwarzenberg mit den Ratsherre» Dienstag, den 27. Juli 1937, abends 7 Uhr im Sitzungszimmer, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 37. Oeffentlich: 1. Mitteilungen. 2 Nachbewilligung von Mehraufwendungen für die Gestaltung der Anlagen am Drauerteich. 3. Nachbewilligung von Holzschlägerlöhnen für den Mehreinschlag. Hierauf nichtöffentliche Beratung. Schwarzenberg, am 23. Juli 1937. (gez.) Dr. Rietzsch, Erster Bürgermeister. Ll« amtlichen Belam u .achungen sämtlicher Behörden können tn den Geschäftsstellen de» «Erzgebirgischen Volksfreunds" tn Aue. Schneeberg, Lößnitz u Schwarzenberg etngesehen werden. I Peiping, 23. Juli. Während sich die Japaner mit der Haltung de» chinesischen Militärs zufrieden erklären, zeigen sich die Chinesen darüber enttäuscht, daß die erwartete, wenn auch nicht als befristet in Aussicht gestellte Zurücknahme der japanischen Truppen aus dem Kampfgebiet bisher noch nicht deutlich erkennbar geworden ist. — In Peiping ist der Straßenverkehr nur noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgen» beschränkt. Die Bahnverbindung mit Tientsin ist beinahe wieder normal im Gange und auch auf der Hankau- Bahn ist wenigsten» ein beschränkter Berkehr ausgenommen worden. Der Luftverkehr der beiden chinesischen Luftfahrb- gesellschaften wird ohne Schwierigkeiten durchgeführt. Tatsächliche oder scheinbare Räumung? Tientsin, 24. Juli. Im japanischen Hauptquartier be urteilt man die Lage in jeder Hinsicht als ruhig, da der Ab transport der 37. chinesischen Division andauert. Heute früh fuhren vier Züge mit etwa einem Regiment fort. Man ist im Hauptquartier jedoch im Zweifel darüber, ob die Räumung eine tatsächliche oder nur scheinbare ist, da augenblicklich aus dem Süden die 123. Brigade im Anrollen sei. An japanische» B«rstärk»nge« trafen hier eine Kompanie sowie ein Materialzug ein. Von einem planmäßigen großen Aufmarsch ist jedoch nichts zu bemerken. An der gesamten Front herrscht völlige Ruhe. Nach japanischer Auffassung hänge alles weitere von den Chinesen ab, da sine etwaige er- neute Feuereröffnung durch Unverantwortliche genügen würde, um schärfste japanische Gegenmaßnahmen auszulösen. In japanischen Kreisen ist man der Auffassung, daß die Er eignisse in China in europäischen Zeitungen stark übertrieben worden seien. Im Hauptquartier der Japaner beziffert man die eigenen Verluste auf nur 80 Tote und Verwundete. Durchführungsbestimmungen für die Wehrstener Regel»«- für -e« UebergangSKeitraum. Der alte Gegensatz zwischen China «n- Japan Bo« Dr. Pani Rohrbach. vollzog, gelten Kaisertum, Volks- und Staatsgedanke dem Japaner als eine nationalethische und politische Trinität, kraft derer Japan den Anspruch auf die Führung aller ostastatischen Völker erhebt. Die erste geglückte Probe auf die Erneuerung war der Sieg im Kriege mit China 1895; die zweite, noch ein drucksvollere, der Sieg über Rußland 1904/05. Die Inbesitznahme Koreas und der von Rußland abgetre tenen Liautung-Halbinsel mit Port Arthur gab eine Grund lage zur weiteren Ausbreitung auf dem Festlande ab. Am Weltkrieg beteiligte sich Japan, um im Friedensschluß die deutsche Stellung in Tsingtau und der chinesischen Provinz Schantung zu erhalten. Das mißlang durch den vereinigten Einspruch der Engländer und Amerikaner auf der Flotten konferenz von Washington 1921/22. Englands und Amerikas Schwierigkeiten infolge der Weltwirtschaftskrise waren aber, zehn Jahre später, eine Ermutigung zur Einnahme der Mand schurei/ und seitdem zeichnet sich das japanische Ziel deutlich genug ab: Nordchina in ein ähnliches Verhältnis zu Japan zu bringen, wie den Nominellen Staat Mandschukuo, und danach zu dem verbleibenden großen Rest-China in ein festveranker- tes Verhältnis der Vorherrschaft zu treten. In China aber hat die Volkseinstellung gegen die „Inselzwerge" mittlerweile den Charakter ausgesprochener nationaler Feindschaft ange nommen, und diese Feindschaft besitzt als außenpolitischen Rückhalt nicht nur das englische und amerikanische Interesse an der „offenen Tür" in Ostasien, sondern auch die drohende Stellung Sowjet-Rußlands hinter dem Amur. «er««, 24. Juli. Der Reichs- und preußische Minister de» Innern hat den Landrat Graf von der Schulenburg in Ilschhausen zunächst vertretungsweise mit der Verwaltung der Stell« de» «ölizeivizepräsidenten in Berlin betraut. . a. d. Oder, 24. Juli. Der Sugendführer des Deutschen Reiches, Baldur von Schirach, unternahm gestern Besichtigungen im Gebiet Kurmarkder HI. vor. Am Großen Zeutschsee bei Drqssen bereiteten SOO BDM.-Mädel in ihren Lagern dem ReichsjugendfÜhrer einen herzlichen Empfang. Pari», 23. Süli. Der Brotpreip wird ah 29. Juli von China und Japan, die sich jetzt in Waffen gegenüberstehen, sind geschichtlich in alten und eigentümlichen Beziehungen zu einander. Jahrhunderte lang waren die Chinesen der gebende und die Japaner der empfangende Teil. Das vermittelnde Gebiet zwischen beiden war das unter chinesischer Oberhoheit stehende Korea. Eine alte chinesische Benennung für die Ja paner ist ,Znselzwerge"; aus ihr läßt sich erkennen, daß Haupt- sächlich die Nordchinesen, Menschen von höherem Körperwuchs, es mit Japan zu tun hatten. Die amtliche japanische Geschichtsschreibung — in Wahr heit Sage — versetzt die staatlichen Anfänge Japans in das 7. Jahrhundert v. Lhr. Die Japaner haben aber erst um 400 n. Chr. die Schrift erhalten, und zwar von China durch einen koreanischen Gelehrten Namens Wani. Sehr weit hinter diesem Zeitpunkt zurück kann es also keine zuverlässige ge schichtliche Kunde über Japan geben. Man nimmt an, daß sich das japanische Volk durch eine Mischung von Nordasien hex einwandernder „tungusischer" Elemente mit Malayen, die erobernd über das Meer kamen, und Ainus, den Urbewohnern der Inseln, gebildet hat. Das älteste Japan war ein Clan- oder Geschlechterstaat, in dem der Tenno (heute „Kaiser") nur bestimmte Ehrenvorrechte vor den Llanhäuptlingen genoß. Um die Mitte des 7. Jahr hunderts n. Chr. kam es, wiederum unter chinesischem Einfluß, zu der ersten großen japanischen Staatsreform. Die Japaner nennen sie Taikwa, d. h. große Veränderung, und die Der- Snderung bestand darin, daß die Clanverfassung abgeschafft und statt ihrer eine Regierung durch kaiserliche Beamte ein- geführt wurde. In China herrschte seit dem Anfang des 7. Jahrhunderts die glanzvolle Tangdynastie, unter der das Chinesische Reich seine größte räumliche Ausdehnung hatte und entsprechenden Kultureinfluß auf die Nachbarländer ent faltete. Schon damals war es ein typischer Beamtenstaat. Junge Japaner wurden nach China geschickt, um dort den Weg der Wissenschaften zu lernen. Sogar der offizielle Name Japans, Dai Nihon (das Große Land der ausgehenden Sonne), ist damals in Beziehung zu China, dem Großen Reich der Mitte, entstanden. Kurz vor der Taikwareform kam, wieder um über Korea, der chinesische Buddhismus nach Japan und begann bald tiefen geistigen Einfluß auszuüben. Das gilt auch, wenngleich mit starken inneren Veränderungen durch den japanischen Geist, von der ethischen Philosophie des Confucia- nismus. Buschido, der „Weg des Edlen" — die auf dem hoch gespannten Begriff der persönlichen Ehre, der Verachtung des Reichtums und der Lehnstreue beruhende Weltanschauung des echten Japaners — hat starke Wurzeln in der confucianischen Ethik. Die erste Umkehrung des Verhältnisses zwischen Japan und China unternahm einer der Heroen der japanischen Ge schichte, Hideyoshi. Gr dachte an nichts Geringeres, als an die Eroberung Chinas, das damals, in der Verfallzeit der Mingdynastie, in staatlicher Auflösung begriffen war. Von 1592—1598 kämpften Hideyoshis Heere anfänglich siegreich, dann mehr und.mehr von Mißerfolgen heimgesucht, in Korea, um von hier aus den Weg nach China zu erzwingen. Ster- bend rief Hideyoshi den Rest seiner Truppen in die Heimat zurück: der große Plan war mißlungen. Dem gescheiterten militärischen Unternehmen folgte in späterer Zeit eine sich langsam ausbreitende innere Reaktion des Japanertums gegen die literarischen und philosophischen Einflüsse des chinesischen Geistes. Vom Beginn des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stand Japan unter dem Regime der Tokugawa-Schogune. Der Schogun, ursprünglich Kronfeldherr- hatte die kaiserliche Gewalt zu einem Schatten herabgedrückt und war der tatsächliche Herrscher. Während der Tokugawazeit verschlechterten sich die innern Zustände Japans, Mißstimmung griff um sich, und eine nationaljapa nische Gelehrtenschule lenkte zurück auf die geistige Erneuerung und Vertiefung des japanischen Volksglaubens, des Schintois- mus. Außerdem pflegte sie die Idee einer Wiederherstellung der Kaisergewalt gegenüber dem Schogunat. Aus dieser Wurzel ist die hochfliegende nationale Willens bildung im heutigen japanischen Volk entstanden. Seit dem Abschluß der letzten großen Reform-Aera, mit der zugleich sich der Eintritt Japans in die Reihe der modernen Droßstaaten Berlin, 24. Juli. Zum Wehrsteuergesetz sind bereits die ersten Durchführungsbestimmungen des Reichsfinanzministers ergangen. Eg ergibt sich daraus u. a., daß die Wehrsteuer. Pflicht bei Ableistung von Uebungen, die länger als 14 Tage dauern, für die Gesamtdauer der Uebung ruht, und daß sich die Wehrsteuerschuld entsprechend vermindert. Bei Personen, die im Haushalt oder Betrieb einer anderen Person ohne Dienstverhältnis voll oder zum Teil eine Arbeitskraft ersetzen, wird für die Wehrsteuerberechnung ein Einkommen von öOO Reichsmark zu Grunde gelegt, wenn nicht nach dem Einkom mensteuergesetz ein höheres anzusetzen ist. Die Eltern haften für die von ihren Söhnen geschuldete Wehrsteuer, solange die Söhne minderjährig sind, oder falls sie volljährig sind, von ihnen ganz oder vorwiegend unterhalten werden. Von besonderer Bedeutung sind die vom Reichsfinanz minister erlassenen Uebergangsbestimmunaen. Der Abzug vvm Arbeitslohn ist erstmalig für die nach dem 81. August 1937 folgenden Lohnzahlunaszeiträume vorzunehmen. Die Arbeitgeber stad verpflichtet, i« der Zeit vom 1. September bi» 31. Dezember bei alle» männliche» Arbeitnehmer« deutscher Staatsangehörigkeit, die in den Jahren 1914, 191b and 1916 geboren find, und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent halt im Inland haben, den Wehrsteuerabz«- vorzunehm««, ohne daß es einer entsprechenden Eintragung auf der Steuer- karte bedarf. Der Abzug darf nur unterbleibe«, wen« die Ge meindebehörde auf der Steuerkarte bescheinigt hat, daß der Ar- beitnehmer «icht wehrsteuerpflichtig ist. Arbeitnehmer, die sich nicht für wehrsteuerpflichtia halten, müssen deshalb ««vrrzüg- lich einen solchen Vermerk oeantragen. Der Arbeitnehmer muß dabei den Nachweis erbringen, daß er entweder die zweijährige aktive Dienstpflicht schon erfüllt hat oder zu ihrer Erfüllung etnberufen ist oder wird, oder daß er von der Erfüllung zu- Segen Kommunisten. Tokio, 23. Juli. Die »wischen dem Kommando der japa- nischen Garnisonen in Nordchina und den chinesischen örtlichen Behörden am 19.7. getroffenen Vereinbarungen umfassen drei Punkte: 1. Beseitigung aller Personen, die die chinesisch-japa- nischen Beziehungen stören. 2. Vollkommene Unterdrückung des Kommunismus. 3. Scharfe Ueberwachung der Bewegungen und Organisationen, deren japanfeindliche Haltung zu anti japanischen Bewegungen führt. Ferner wird die Entfernung der 37. Division aus Peiping und den anderen Orten, in denen sie garnisomert war, zur Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle verlangt. Die örtlichen Behörden versprechen außerdem die Bestrafung aller an dem Streit verantwortlichen Personen und außer der Verfolgung der Kommunist«« auch die Unterdrückung der national-chrnestschen Blauhemden-Organrsation. rückgestellt ist, oder daß ein Steuerbefreiungsgrund vorliegt, oder daß er für eine bestimmte Zeit von der Erfüllung der Wehrpflicht ausgeschlossen ist, oder daß die Entscheidung über das Wehrdienstverhältnis ausgesetzt ist. Die Anträge aus Sin- trag»»« der Freivermerke sollen vo« de« SemeindebehSrde» mit größter Beschleunigung bearbeitet werde«. Der Steuerab zug beträgt bis Ende 1937 grundsätzlich 50 v. H. der Lohn- steuer, mindestens aber 4 v. H. des Arbeitslohnes. Von 1938 ab erfolgt allgemein auf der Eteuerkarte eine Bescheinigung über die Wehrsteuerpflicht. Die Haushaltslisten für die Per onenstandsaufnahme werden entsprechend ergänzt. Die Rege- ung der Einzelfragen für die Wehrsteuerveranlagung der Steuerpflichtigen, die auch zur Einkommensteuer veranlagt werden, bleibt einem besonderen Erlaß, der Anfang 1938 er- cheint, vorbehalten. Bei der Veranlagung der Wehrsteuer ür das Kalenderjahr 1937 werden nur '/»> der Iahreswehr- teuerschuld festgesetzt. Bon der Festsetzung von Borauszah- ungen auf die flir 1987 zu veranlagende Wehrsteuer wird abgesehen.