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WlmWaMlMM ROölgod« im-xrlmal S-UMIt« us». llb«rnliim>l dl, SchrWildMs Dmmtwvrlmig. « «ttzoltwd di« >»Mch» dw MWktz<mpt»an«« «O d«, »UAkvLÜU * B»Irk»orr<>and, Schwärzend««, d« Bürger» »Eer z» SrLchKilMßnid, R«stRM »no Schneeberg, d« Ainonzäml« tn An« und Schwarzenberg. G» omd«n ortzerdrm verdfsenlllcht: Bebannlmachmegen der Amtsgericht« tn Ane, Schneeberg, Schwarzenberg, SvhanngeorgeiPadt, des Obtrdürgermeilttr« -« Aue und d« Ersten Bürgermeister» zu Schwarzenberg. Verlag L. M. SSrlner, Aue» Sachsen. LanPiaefchUstGfleNe: Au«, Fernruf Sammel-Nr. LS41. Drahla«s«Grifi: Dolbsfreund Auesachfm. eSeschüstsslellenr Lößnitz (Amt Aue) 2940, Schneeberg 310 und Schwarzenberg 3124. v«rstgm>g om hod« Sa»d d«d« L-stuag m, laxftod«! v«KL,m, »U Unkrtr^im^» d« IchöNibelkled^ dü», Unlprüch«. Nr. 173. Mittwoch, den 27. Juli 1938. Iahrg. 9t. Die Grundsätze des Rationalttatenstatnts. Gtaatsminister Dr. Fritsch mit der Ver tretung des Reichsstatthalters beauftragt Prag, 27. Juli. Das d«r Regierung nahestehende demo kratische „Prager Tagblatt' veröffentlicht heute den Text de» Rationalitätenstatuts, wie er gestern ebenso wie das Sprachen- gesetz vom politischen Ministerkollegium genehmigt worden ist. Da» Statut besteht aus drei Etnführungsartikeln und 13 Hauptstück««. Sm ersten Einführung-arme! heißt es: ,^lm bk Bestimmungen de» Rationalitätenrecht«» in der tschecho slowakischen Republik zusammenzufassen und zu ergänzen und um neuerlich den Willen der tschecho-slowakischen Repu- blik zu bekunden, ihre geschichtliche Mission unter Annähe rung der Völker im Geiste der Demokratie und Humanität zu erfüllen, wird dieses Nationalitätenstatut der tschecho-slowa- kischen Republik herausgegeben.' Da« erste Hauptstück wiederholt die bereits in der Der- fassung enthaltenen Grundsätze über di« Gleichheit aller Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität. In 8 1 ist die wichtige Bestimmung enthalten, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Sprache oder Religion kein Grund dafür s«m kann, eine Person al» staatlich unzuverlässig zu bezeichnen. Das zweite Hauptstück handelt von der Regelung der nationalen Zugehörigkeit und der Sorge um den natio nalen Frieden. Dort wird gesagt, daß di« Nationalität in der Regel nach der Muttersprache bestimmt wird. Jeder Staatsbürger, der 18 Sahr« alt geworden ist, kann vor der Behörde erklären, daß er sich zu einer anderen Rationalität bekennt, al» zu welcher er bisher (auf Grund der Angaben seine» Vaters oder Vormundes) gezählt wurde. Das Bezirks amt, bei dem die Meldung zu erfolgen hat, erkennt aber das Bekenntnis zu einer anderen Nation als zu der der Mutter- sprach« nur dann an, wenn jemand seine Muttersprache weder in seiner Famili« noch in seinem Privatleben spricht und die Sprache der Nation, zu der er sich bekennen will, vollkommen beherrscht. Ferner muß da» Bezirksamt feststellen, ob das Bekenntnis zu einer bestimmten Nation nicht aus eigennützi- gen Gründen zur Erlangung eines Vorteils erfolgt. In die sem Fall« wäre das Bekenntnis nicht zur Kenntnis zu neh men. Juden können sich auch dann zur jüdischen Nationalität bekenn«», wenn die sprachlichen Voraussetzungen nicht gegeben find. Das dritte Hauptstück handelt vom strafrechtlichen Schutz brr nationalen Zugehörigkeit und des nationalen Friedens. Zed« gewaltsam« Entnationalisierung ist strafbar, ebenso die Entnationalisierung durch Bestechung. Wer ein« Person, die älter ist al» 18 Jahre, durch Gewalt oder Drohung dazu zu be- wegen trachtet, sich zu einer anderen Nation zu bekennen, wer als gesetzlicher Vertreter einer Person, die jünger ist als 18 Jahre, dies« zu «iner ander«» Nationalität als der ihrer Muttersprache anmeldet; wer zum Zeichen -er Entnationalisie rung «rne ihm anvertraut« Person in «ine Schule mit einer anderen Unterrichtssprache al» deren Muttersprache schickt, wird mit Kerker von 6 Monaten bis zu einem Jahr, in beson ders «rschwerenden Fällen dis zu 5 Jahren bestraft. Di« Ent- Nationalisierung durch Bestechung wird als Vergehen mit Ge- fängni» von 14 Tagen bis zu 6 Monaten b«i besonders er schwerenden Umständen bi» zu einem Jahr bestraft. Weiter« Strafen -«drohen jedwede Störung de» nationalen Frieden» und die Schmähung von Personen gegen ihr, Rationalität, Sprach« oder Raff«. Das viert« Hauptstück enthält weitere Bestimmung«» über den Schutz der nationalen Zugehörigkeit. Ein Kind darf in fremde Pflege nur einer geeigneten Verso» der gleichen Nationalität übergeben werden. Auch bei der Aufsicht über Kinder in fremder Pflege ist daraus Rücksicht zu nahmen, daß diese von einer Person oder Organ sation der gleichen Natio nalität au»geübt wird. Schulpflicht ge Kinder, die mit Bewil ligung de» Schulamtes zu Hause unterrichtet werden, und des- -alb vom Schulbesuch befreit sind, müssen in ihrer Mutter- spräche unterrichtet werden. Das fünfte Hauptstück handelt von der verhältnismäßigen Vertretung der Angehörigen der einzelnen Nationalitäten im öffentlichen Lebens. Die Wahlen in die gesetzgebenden Kör verschaften und in di« Verbände der regionalen Selbstverwal tung erfolgen nach den Grundsätzen der Proportionalität. Bei der Berufung von Mitgliedern in Deratungskollegien und an- derer Organisationen der öffentlichen Verwaltung ist auf das nationale Wahlverhältnis Angestellte in den systemij öffentlichen Verwaltung ist auf das Proporz) Rücksicht zu nehmen. Neue isierten Dienststellen bei staatlichen oder vom Staat verwalteten Instituten und Unternehmungen und anderen Einrichtungen, die ausschließlich den Bedürfnissen der Bevölkerung einer bestimmten Nationalität dienen, sind vor allem aus den Reihen der Bewerber dieser Nationalität zu entnehmen. Bei der Aufnahme von neuen Angestellten auf systemisierten Stellen im zivilen Staat ist darauf zu sehen, daß, soweit dem nicht der Mangel an geeigneten Bewerbern ent- aegensteht, neue Angestellte nach ihrer Nationalität grundsätz- lich in einem solchen Verhältnis ang«stellt werden, wie dies der Zahl der betreffenden Nationalität im ganzen Staat entspricht, sofern dieser Personalstand für das ganze Staatsgebiet sonst dem Verhältnis der Anzahl der Angehörigen dieser Nation im Gebiete des betreffenden Landes entspricht. Bei den Gerichten tritt an di» Stelle des Landes der Sprengel des Obergerichtes. Wo wegen der g«rtng«n Zahl von Dtenststellrn oder au« anderen schwirwiegmLen Gründen der national« Schlüssel nicht eingehalten werden kann, ist das so entstandene Dienstverhältnis im Geiste dieses Gesetzes in einem anderen Personalstand entsprechend auszugleichen. Gleich- laufende Grundsätze gelten für die Aufnahme von Angestellten und Arbeitern, ferner für die Aufnahme von Beamten der Selbstverwaltung usw. Da» sechste Hauptstück regelt die Proportionalität in der öffentlichen Wirtschaft. In den Bezirken, in denen sich natio nal« oder sprachliche Minderheiten befinden, müssen bestimmte Beträge für die Erziehung, den Kultus und für wohltätige Zwecke dieser Minderheiten verwendet werden. Bei der Ver wendung von Mitteln für kulturelle und wohltätige Zwecke ist darauf zu sehen, daß — ohne Beeinträchtigung örtlicher oder regionaler Interessen — die kulturellen und wohltätigen Ein- richtungen der Minderheiten nach denselben Grundsätzen be- handelt werden, wie die der Angehörigen der tschecho-slowaki schen Nation. Staatslieserungen im Inlands sind möglichst so zu verteilen, daß Angehörige der einzelnen Nationalitäten an der Gesamtsumme gemäß dem Bevölkerungsschlüssel teilnehmen. Handelt es sich um Arbeiten oder Lieferungen von rein lokalem oder regionalem Ausmaß, dann ist ohne Beeinträchtigung der Staatsinteressen bei gleichem Preis- und Oualitätsverhältnis Bewerbern au» dem betreffenden Ort oder der betreffenden Gegend der Vorzug zu geben. In gemischtsprachlichen Orten und Gegenden ist verhältnismäßig auf die nationale Glieds- runa der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, desgleichen darauf, ob die Unternehmer Angehörige aller Nationalitäten beschäf tigen und so zur Annäherung der einzelnen Nationalitäten und zum nationalen Frieden beitragen. Diese Bestimmungen beziehen sich nicht auf Aufträge an Staatsunternehmungen oder an Unternehmungen, an denen der Staat kapitalmäßig stark beteiligt ist, sowie auf Lieferungen für die Flugabwehr. Von Staatslieferungen ist grundsätzlich derjenige Bewerber ausgeschlossen, der Bestimmungen des Nationalitätenstatutes verletzt hat oder der in seinem Unternehmen nationale Unter- drückung betreibt, oder zuläßt oder duldet, daß in Mnem-l Unternehmen der nationale Friede gestört wird. Im siebenten Hauptstück wird die Proportionalität des ge samten Schulwesens gesetzlich verankert. Jede Minderheiten- Nation hat Anspruch auf so viele Schulen, als dem Devölke- rungsschlüssel entspricht. Das Mittel- und Hochschulwesen der nationalen Minderheiten ist so auszubauen, daß es zahlen mäßig ebenso gestellt ist wie das der Tschechen und Slowaken. Das achte Hauptstück trägt die Ueberschrift „Rationale Selbstverwaltung im Schulwesen'. In den Schulgemeinden, Schulsprengeln und Schulbezirken Böhmens und Mähren- Schlesiens sind Ortsschulräte und Bezirksschulausschüsse ge- trennt nach -er Unterrichtssprache zu bilden. In jedem Lande wird ein Landesschulrat mit nationalen Sektionen und natio- Der Reichsminister des Innern hat für die Dauer der Er- kranknng de» Reichsstatthalter» Martin Mutschmann den sächsi sche« Staat»minister de» Innern, Dr. Fritsche mit der Be» tretung de» Reichsstatthalter» in der Führung der Lande», regiernng beauftragt. Da» Gaupresseamt meldet au» Radiumbad Oberschlema vom Dienstag mittag, daß der Krankheitszustand des Gau leiters und Reichsstatthalters in den letzten Tagen unverändert geblieben ist. nalem Derwaltungssenat gebildet. Die pädagogische Aufsicht wird von Inspektoren der gleichen Nation ausgeübt. Da» neunte Hauptstück enthält weitere Bestimmungen über die nationale Selbstverwaltung. Während bisher nur vaS Abgeordnetenhaus oder der Senat mit absoluter Mehr heit die Anrufung de» BerfassungSgerichte» beschließen konnte, steht diese» Recht künftighin SO Abgeordneten oder LS Sena toren zu. Im Sprachengesetz wird der Prozentsatz für die Ver wendung einer Minderhettensprache herabgesetzt, doch steht die Grenze noch nicht fest. Im Verkehr zwischen Staat» ämtern und Gemeinden, deren Geschäftssprache «in« and«« als die tschechoslowakische ist, ist in der Regel nur di« Minderheitensprache zu verwenden. Wenn «» di« Natur der Sache erfordert, ist zweisprachig zu schreiben. Das Sprachew- gesetz bezieht sich, was bisher nicht der Fall war, auch auf staatliche Unternehmungen. Beim Betrieb solcher Unter nehmungen, namentlich im fachlichen und im Handelsverkehr, sind im Verkehr mit den Parteien alle Minderheitensprachen zulässig. Die innere Schulverwaltung, die bisher in tsche chischer Sprache erfolgte, wird künftighin in der Unterrichts sprache erfolgen. Das Sprachengesetz verheißt auch eine neue Sprächenverordnung, in der bei der sprachlichen Qualifi zierung der Beamten nicht nur auf die Staatssprache, sondern auch auf die anderen Sprachen Rücksicht zu nehmen ist. * Chamberlain hatte, wie an anderer Stelle des „E. D.' zu lesen ist, den Wunsch ausgesprochen, daß das Nationali- tätenstatut erst dann vor das Parlament kommen solle, nach- dem es mit Henlein durchgesprochen worden sei. Uns scheint, als ob die Veröffentlichung des Statuts im Prager Tagblatt gegen diesen Wunsch des englischen Ministerpräsidenten ver stößt, denn schließlich war die Absicht Chamberlains die) ge- wisse Dinge zu bereinigen, ehe die Oeffentlichkeit mitgespro chen hatt«. - E. D. die Die deutsche Jugend beginnt den Reigen der Wettkämpfe in Bresla«. Berlin, 27. Juli. Der Reichssender Breslau bringt heute 18 Uhr in «im, - Eröffnung d«, D Br « » la «, 27. Juli. Bom heutigen Mittwoch an haben die Aktive» das Wort. Da» Deutsche Turn- und Sportfest 1VS8, di« Heerschau der deutschen Leibesübungen, geht feinem Höh«««kt entgegen. Berschwenderisch sendet di« Sonne ihre Strahlen üb« da» farbenreiche Bild der Feststadt, die Tag und Nastt mit frohem Leben erfüllt ist. Weit über 100000 Gäste hat die Stadt schon ausgenommen, aber unaufhörlich strömen neue Scharen herbei. Scho» in all« Frühe ist die deutsche Jugend, die den Reigen der Wettkämpfe beginnt, In das Hermann-Göring- Sportfeld gezogen. Mehr al» 6000 Angehörige der Hitler- juaend haben sämtliche Kampfstätten mit ihren Wettbewerbe« belegt. Rund 2000 von ihnen bestreiten Mehrkämpfe. E» gibt kaum eine Sportart, in der nicht die Besten der deutschen Jugend um den Sieg ringen. Höhepunkt diese» Tages ist dann die feierliche Eröffnung des Deutschen Turn- und Sportfeste» am Nachmittag in der Schlesierkampfbahn durch den Schirm- her»» Reichsminister Dr. Frick. Zugleich beginnen am Rach- mittag die ersten Meisterschaftswettbewerbe im Handball der Frauen, im Schießen unter Teilnahme der 4000 beste« deut schen Schützen und im Kegeln, während die Kanufahr« auf dem Flutkanal ihre Regatta austrage» und im Hockey di« «rsten Gauspiele steigen. ' Im Alten Remter de» Rathauses empfängt in de« Mittag»- stunden der Reichssportführer die Bertreter der in- und aus- ländischen Preffe. Die Front der deutsche» Leibesübung steht geschloffen bereit, ihr größtes Fest zu begehen. Es ist soweit Der Kampf um de« schlichte» Eichenkranz, der den Steger« winkt, kann beginnen! Semelnschaftsfeft aller Deutsche«. In der Aula der Universität finden Tagungen der Führer der auslandsdeutschen Turn- und Sportvereine statt. Sie wurden gestern durch den Reich»sportführer eingeleitet, der be- tonte, durch die Teilnahme von deutschen Turnern und Sport lern au» aller Welt sei tn Erfüllung geganmn, was sein Wunsch »am da» Turn- und Sportfest zu «tmm Gemeinschaft» fest aller Deutschen zu machen. Er schilderte sodann die Auf gaben, di« er sich gestellt hab«. Er habe den Weg des allmäh liche» Umbaues und der organischen Fortentwicklung gewählt. Viel einschneidender und bedeutungsvoller als die organisa- torisch« Umwandlung sei aber die Innere Revolutionierung ge wesen, die sich noch mitten in der Entwicklung befinde. Die Forderungen der Weltanschauung seien für ihn bestimmend. Höchster Zweck sei, die dem Reichsbund angehörenden Männer und Frauen zu leistungsfähigen Gliedern des Volkes zu er- ziehen. Die Leibesübungen, so schloß der Reichssportführer, seien der Ausgangspunkt jeder Erziehung, ob in der Schule, in den Gliederungen der Bewegung, in der Wehrmacht, der Polizei oder dem Reichsarbeitsdienst, wobei selbstverständlich die Ausbildung der geistigen, seelischen und charakterlichen An lagen nicht im geringsten benachteiligt würde. Anschließend nahm Konrad Henlein das Wort, um einen Ueberblick über di« Geschichte der Türnbewegung in der österreichisch-ungarischen Monarchie und in der Tschecho-Slowakei zu geben. Gestern'mittag begrüßte im Remter des Rathauses der Oberbürgermeister der Feststadt, Dr. Fridrich, die Vertreter der deutschen Turn- und Sportvereine im Ausland. Er schloß sich den Willkommensworten an. di» der Reichssportführer bereits an di« volksdeutschen GSst« d«s Turn- und Sportfestes gerichtet hatt«, und betonte, daß sich Breslau angesichts der geographi- schen Lage Schlesiens mit den Brüdern und Schwestern von jenseits der Grenzen besonders eng verbunden fühle. Bei dem anschließenden Beisammensein gab der Reichssportführer davon Kenntnis, daß es dem Reichsjugendführer infolge einer Erkran kung nicht möglich sei, nach Breslau zu kommen. Auf Anordnung des Retchssportführers ist der für Freitag nachmittag vorgesehen« Kongreß des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen abgesagt worden, weil der Einsatz der Amks- träger bei dem Fest so stark geworden ist, daß di« Führer von weiterer Belastung frekgehalten werden sollen.