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Semptaeschiiftsstette: Aue, Fernruf Sammel-Nr. 2S41. Drahtanschriftr Dolksfreund Auesachtzn. «efchSstssteNenr Lößnitz (Amt Aue) 2940. Schneeberg 310 und Schwarzenberg 3124. lür dl« <uaA-chmlUaa«rIch«tn,nd« Nummir bl, oormlllag, 9 Uhr lnd«n S«schüI»st»I«n. D«r PrÄ» für dl« er mm bmll« WMim«t«»«>l, Ist < ^,füid«n S0mmbk«i>«nIvt.Milllm«l«r20^, omlUch 12^. Allg«M!ln« D«d>ngung«n la«lPml,llst« ö lllachlabstoff«! 8 B«t Dirftami« von hob«« Sand l>«in« Lostung au, Iaus«nd«n v«rlrög«n, b«> Unl«rbr«chungm d«, »«- lchülvbilrl«»«, kein« Anspruch«. Nr. 145. Freitag, den 24. Juni 1938. Iahrg. 91. Lur äs» Cansels a» Allgemeine, zeitlich begrenzte Dienstpflicht. Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfes für Aufgabe« vou befonderer staatspolitischer Bedeutung. Berlin, 23. Juni. Die nationalsozialistische Regierung fand bei der Machtübernahme 1933 sieben Millionen Arbeitslose vor. Zu Beginn des Vierjahresplanes 1936 hatte Ministerpräsi dent Generalfeldmarschall Göring noch mit einer Million Volks genossen zu rechnen, die als Reserve in dem Ringen um Deutsch lands wirtschaftliche Selbstbehauptung bereit stand. Diese Re serve ist heute voll eingesetzt. Es sind deshalb besondere Maß nahmen notwendig, welche die umgehende Durchführung vor allem der staatspolitisch vordringlichen Aufgaben sicherstellen sollen. Der Beauftragte für den Vierjahresplan hat deshalb durch eine am 1. Juli 1938 in Kraft tretende Verordnung die gesetzlichen Grundlagen für eine allgemeine, zeitlich begrenzte Dienstpflicht aller deutschen Staatsangehörigen geschasfen. Die „Verordnung zur Sicherstellung des Krästebedarfes für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung" vom 22.6. 1938 wendet sich an alle deutschen staatsangehörigen Männer und Frauen jeden Berufes, die arbeitsfähig sind, und verpflichtet sie, vorübergehend auf einem ihnen besonders zugewiesenen Ar beitsplatz im Rahmen eines ordentlichen Arbeitsvertrages Dienste zu leisten oder sich einer bestimmten Ausbildung zu unterziehen. Der alte Arbeitsplatz und die bisher erworbenen Anrechte bleiben den Dienstpflichtigen erhalten. Es wird dafür gesorgt, daß das dem Dienstpflichtigen gewährte Entgelt nicht geringer ist als das aus dem alten Arbeitsverhättnis. Die Verordnung ist von dem Präsideyten der Reichsanstalt sür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchzu- sühren. Er erhält seine Weisungen vom Beauftragten für den Vierjahresplan, der auch die Aufgaben bestimmt, auf welche die Verordnung anzuwenden ist. Es wird sich dabei nur um beson ders wichtige, unaufschiebbare Vorhaben handeln. Die Zahl der Deutschen, die zu der befristeten Dienstpflicht herangezogen wer den, wird deshalb nur begrenzt sein. Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring hat als Be- lose ausgenommen, sondern darüber hinaus noch mehr als zwei Millionen Volksgenossen als Arbeiter und Angestellte in die Betriebe eingegliedert. Eine weitere Erhöhung der Erzeugung hat ein richtiges und zweckmäßiges Ansetzen der Arbeitskräfte in den Betrieben, bas jede Arbeitskraft zur vollen Auswertung ihrer Fähigkeiten kom men läßt, zur Voraussetzung. Diese Entwicklung ist in Fluß und muß mit erhöhtem Nachdruck durch die Betriebsführer weiter- gesührt werden. Sie ist aber allein nicht in der Lage, den Mangel an Arbeitskräften auszugleichen. Insbesondere bietet sie nicht die Möglichkeit, den großen Bedarf an Arbeitskräften für besonders bedeutsame Aufgaben schnell und sicher zu befrie digen. Daher hat sich der Beauftragte für den Vierjahresplan gezwungen gesehen, die gesetzlichen Grundlagen für eine all gemeine, zeitlich begrenzte Dienstpflicht aller deutschen Reichs angehörigen zu schaffen. Dies ist durch die vorliegende Verord nung geschehen. Ihr Geltungsbereich ist sehr weit gezogen. Sie wendet sich an alle deutschen Reichsangehörigen, an Männer und Frauen, die arbeitsfähig sind, nicht einseitig an die Arbeiter und Angestellten, sondern ebenso an die Unternehmer, die selbständigen Erwerbs- persvnen, an die Beamten, an die Angehörigen sonstiger öffent licher Organisationen, die Rentner und die Berufslosen. Da praktisch nur ein begrenzter Teil der einzelnen Gruppen von der Verordnung betroffen werden wird, hat der Beauftragte für den Vierjahresplan davon abgesehen, den Kreis der Dienst verpflichteten genauer abzugrenzen. Er hat weder eine durch die Schulpflicht bedingte untere, noch eine durch das Alter bedingte obere Altersgrenze gezogen. Er hat auch keine Ausnahmen für Mütter ober sonstige Personengruppen festgelegt. Diese Grenzen und Ausnahmen sind Selbstverständlichkeiten. Reichsangehörige, die auf Grund der Verordnung verpflichtet werden, auf einem ihnen -ugewiesenen Arbeitsplatz Dienste zu leisten, oder sich einer bestimmten Ausbildung zu unterziehen, haben bei diesen Tätig keiten Ansprüche auf Gehalt, Lohn und sonstige Bezüge, wie sie den neuen Arbeitsplätzen entsprechen. Bei den Zuweisungen wirb sichergestellt werben, daß bei der neuen Beschäftigung kein geringeres Arbeitsentgelt gezahlt wird als bei der alten, vorüber gehend aufgegebensn Tätigkeit. Auch sonst greifen bei dem neuen Dienstverhältnis alle üblichen Vorschriften eines regelmäßigen Beschästigungsverhältnisses, insbesondere alle Bestimmungen der Sozialversicherung Platz. Nur mußte der Natur der Verord nung entsprechend, die Losung des Dienst- ober Ausbildungs- Verhältnisses an eine besondere Zustimmung geknüpft werden. Die Verpflichtung wird in jedem Falle sür eine begrenzte Zeit ausgesprochen. Wer bei seiner Einberufung als Arbeiter, Angestellter ober Beamter in einem Beschäftigungsverhältnis steht, ist von dem bisherigen Unternehmer oder der Behörde für die, Dauer der Verpflichtung zu beurlauben. Das Arbeits- ober Dienstverhältnis bleibt also weiter bestehen. Den Dienstver pflichteten wird also ein Recht aus den alten Arbeitsplatz, den Unternehmern ein Recht auf die Rückkehr der Arbeitskräfte an die alte Arbeitsstätte gegeben. Die Zeit der erfüllten Dienstver pflichtung gilt als Beschästigungszeit in der bisherigen Arbeits stelle. Die Durchführung der Verordnung hat der Beauftragte für den Vierjahresplan dem Präsidenten der Reichsanstalt über tragen, der ihm als Leiter der Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz verantwortlich ist. Im einzelnen wird der Beauftragte für den Vierjahresplan den Präsidenten der Reichsanstalt mit Anwei sungen versehen, bei welchen besonders bedeutsamen und unauf schiebbaren Aufgaben die Verordnung anzuwenden ist. Der Vollzug der Verordnung brauchte nicht durch besondere Strafvorschriften gesichert zu werben; denn in der zweiten Ver ordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 5. Nov. 1936 hatte der Beauftragte sür den Vierjahresplan bereits all gemein bestimmt, daß Zuwiderhandlungen gegen die in feinen Verordnungen enthaltenen Gebote oder Verbote mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe oder mit einer dieser Strafen geahndet würden. In der gleichen Verordnung ist ferner verkündet worden, baß wegen eines Schadens, der durch eine Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan entsteht, eine Entschädigung nicht gewährt wird. austragter sür den Vierjahresplan bisher mit Dank erfahren, daß sür die ihm vom Führer gestellte Aufgabe das ganze deutsche Vplk mit dem Herzen und der Tat mit eintritt. Er verläßt sich darauf, daß das deutsche Volk ihm jetzt auch auf dem Wege, -er die lleberwindung des Mangels an Arbeitskräften zum Ziele hat, folgen wird. Zu der Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, wirb mitgeteilt: Der Massenarbeitslosigkeit von sieben Millionen im Januar 1933 standen nur 12,3 Millionen beschäftigte Arbeiter und An gestellte gegenüber. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat Millionen von Volksgenossen wieder Arbeit und Brot gegeben. Die bei Verkündung des neuen Vierjahresplans noch bestehende Reserve von einer Million Arbeitslosen ist fast restlos aus gebraucht. Ende Mai 1938 meldeten die Arbeitsämter nur noch eine Drittelmillion Arbeitsloser. Ein großer Teil dieser Arbeits losen war nur beschränkt einsatzfähig. Ein anderer Teil, darunter viele Frauen, waren durch persönliche Verhältnisse an ihren Wohnsitz gebunden und konnten nicht ohne große Härten ver pflanzt werden. Die Zahl der voll einsatzfähigen und ausgleichs- fähigen Arbeitslosen betrug Ende Mai nur noch annähernd 37 900. Diese Zahl setzt sich zumeist aus Arbeitslosen zusammen, die zwischen zwei Arbeitsverhältnissen tageweise arbeitslos sind und deshalb als Reserve sür den Arbeitseinsatz nicht in Betracht kommen. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten, die im Januar 1933 nur 12,3 Millionen, im Herbst 1936 bereits 18,4 Millionen betrug, ist auf rund 20^ Millionen ängewachsen. Die deutsche Wirtschaft hatte also nicht nur 6 >4 Millionen Arbeits- „Es liegt a« -er Wett ..." Reichsminister Dr. Goebbels vor dem Internationalen Verlegerkongreß. Die Breslauer Musteranlage -es Reichslautsprechersäulennetzes. Berlin, 24. Juni. „In dem Bestreben, dem Frie den zu dienen und einer wahren Verständigung die Wege zu ebnen", so begann Reichsminister Dr. Goeb bels seine Rede vor den Delegierten des Internationalen VerlegerkongresseS, „vereinigen sich die besten Kräfte aller Völker." Viele Anstrengungen in dieser Richtung seien allerdings nicht von dem erhofften Erfolg gekrönt worden, weil sie nicht von der Erkenntnis der wahren Lebensgrundlaaen und -Bedingungen ausgegangen sind, denen die Völker der Erde unterworfen seien. . . Nach dem der Minister u. a. seinem Bedauern Ausdruck ge geben Katte, daß die ausländische Oeffentlichkeit oft nicht die Möglichkeit habe, sich ernstlich mit den das nat.-soz. Deutschland beschäftigenden Fragen auseinanderzusetzen, erklärte er: „Allzulange galt im Ausland ein Schrift tum als das eigentliche deutsche, das mit dem wirklichen Deutschland wahrhaftig nichts zu tun hatte. Es ist unser Wunsch und zugleich eine Bitte, die ich an den Kongreß richte: er möge dazu beitragen, daß das Bild des wah ren und wirklichen Deutschland als eines Landes der Arbeit und der Pflichterfüllung im Dienste der gesam ten europäischen Kultur bei den übrigen Völkern immer lebendiger werde." Die weiteren Ausführungen des Ministers gestalteten sich zu einem Bekenntnis zur euro päischen Kulturgemeinschaft. „Das nat.-soz. Deutschland hat niemals die Absicht gehabt, sich aus dieser Verbun denheit zurackzuziehen. Möge auch das Ausland und insbesondere die ausländische Verlegerschaft die Not wendigkeit des geistigen Austausches erkennen und för dern! ES liegt an ver Welt, in die offene Freundes- ha»w einzuschlagen, die wir ihr entgegenhalten." llebernahme durch Dr. Goebbels. Breslau, 24. Juni. Mit einem Empfang im Rathause durch Oberbürgermeister Dr. Fridrich erfolgte gestern die Inbetrieb nahme der in Breslau errichteten Musteranlage des Reichslaut sprechersäulennetzes. Dr. Fridrich wies darauf hin, baß Bres lau als erste Stadt im Reich Reichslautsprechersäulen erhalten habe. Die erste Gelegenheit sür einen Großeinsatz werde sich bei dem Deutschen Turn- und Sportfest bieten. Dann sprach Staatssekretär Hanke über Sinn und Aufgabe der Lautsprechersäulen, die er als Ausdruck einer demokratischen Volksführung im besten Sinne bezeichnete, bei der die ständige unmittelbare Verbindung zwischen Gefolgschaft und Führung, zwischen Volk und Regierung zu einem der Grundlagen volklichen und staatlichen Lebens gehöre. Der Parlamentarismus habe mit seinem Parteien- und Abgeordnetensystem diese Verbindung nicht gekannt. Man habe die unmittelbare Berührung mit dem Volke weder für notwendig noch sür erstrebenswert gehalten. Der Nationalsozialismus mache sich dagegen jede technische Neuerung dienstbar. Volksverbundene, die Technist verstehende und be herrschende Männer hätten jetzt die Führung des Volkes Über nommen und die Harmonie zwischen technischem Fortschritt und moderner politischer Volksführung hergestellt. Die Reichspropa- ganbaleitüng der NSDAP, und bas Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda mit ihren jahrelangen Erfah rungen seien in der Lage, in kürzester Zeit Kundgebungen von nie gekanntem Ausmaß vorzubereiten und burchzusühren. Spe-