Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
-
Band
Band 10.1895
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in den Blumenläden und Bindegeschäften handelte. Um nun auch diesen die grösstmöglichste Erleichterung zu verschaffen, war eine entsprechende Eingabe an die Polizei-Direktion ausgearbeitet worden, welche gleichzeitig auch an den Regierungs-Präsidenten gesandt werden soll. In dieser Eingabe wird u. A. auch um eine anderweite Festlegung der Verkaufsstunden, und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April von 8—3 Uhr und in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September von 7 bis 2 Uhr mit Ausschluss der beiden für den Hauptgottesdienst festgesetzten Stunden gebeten. Die Eingabe wurde verlesen und fand allgemeine Billigung der Ver sammlung. —- Ueber die gegen den Hausirhandel zu erlassenden Gesetzesbestimmungen referirte Herr Wiese. Unbedingt zu billigen sei ein Verbot, des Hausirens mit Baumschulartikeln und Sämereien nicht nur, weil durch dasselbe den sesshaften Geschäften ein ganz beträchtlicher Schaden zugefügt werde, sondern weil es auch der Unreellität Thür und Thor öffne und namentlich der ärmeren Volks klasse für minderwerthige Waare das Geld aus der Tasche gelockt werde. Zu wünschen sei dann aber, dass die für einige Gegenden in Aussicht genommenen Ausnahmen ebenfalls nicht gestattet würden, denn bei den heutigen grossen Verkehrserleichterungen könne ein Bedüfniss hierfür nicht anerkannt werden. Anders liege die Sache mit dem Hausiren mit Blumen. Ein Verbot desselben würde die Gärtner selbst aufs Schwerste schädigen, weil sie in manchen Gegenden und zu gewissen Zeiten ihre Schnittblumen gar nicht anders absetzen können, ohne damit von Laden zu Laden zu hausiren. Ein solches Verbot nur für ausländische Blumen zu erlassen, sei aber ebenfalls unthunlich, denn abgesehen davon, dass dies mit Rücksicht auf die bestehenden Handelsverträge unzulässig sei, würde es auch unmöglich sein, von den die Kontrolle aus führenden Polizeiorganen verlangen zu wollen, dass sie zu manchen Zeiten ausländische Blumen von den inländischen unterscheiden können. Die Gefahr würde daher nahe liegen, dass mit einem solchen Verbote diejenigen getroffen werden, die eigentlich geschützt werden sollen. Was den Strassenverkauf von Blumen anbelange, so sei es ja zweifellos, dass den Blumengeschäften durch denselben eine recht fühlbare Konkurrenz bereitet werde, andererseits biete aber gerade der Strassenverkauf wieder den Gärtnern die Gelegen heit, auch ihre geringeren Qualitäten von Schnittblumen noch einigermassen lohnend zu verwerthen. Es entspann sich über den Gegenstand eine lebhafte Debatte, an welcher sich die Herren Hagge, Ziegler, Eichholz, Schulz und Rüdy betheiligten, welche sich sämmtlich im Sinne der Ausführungen des Referenten aussprachen und dabei betonten, dass man mit der Aeusserung seiner Wünsche, den Hausirhandel betreffend, möglichst vorsichtig sein müsse. — Zum Schlüsse berichtete der Unterzeichnete noch über den in der Ausschusssitzung vom 8. d. M. aufgestellten Etat pro 1895 und über die in dieser Sitzung verhandelten Gegenstände, während die Besprechung des letzten Punktes der Tagesordnung „Anträge für die General-Versammlung“ wegen der vorgeschrittenen Zeit bis zu einer späteren Sitzung vertagt wurde. Schluss der Versammlung 11 Uhr. A. Wiese. Verbandsgruppe Magdeburg, Versammlung am Sonntag, den 24. Februar, im Stadttheatertunnel. Vertreten waren die Städte: Burg, Braunschweig, Zerbst, Neuhaldensleben, Dessau, Göthen, Salze und Oschersleben. Der Obmann, Herr Krause-Neuhaldens- leben, begriisste die diesmal sehr zahlreich erschienenen Mitglieder und gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass die Versammlung diesmal so gut besucht sei, woraus er schliesse, dass das Interesse ein regeres werde, sowie dass die Verbandsbestrebungen mehr und mehr anerkannt würden. Hierauf wurde zur Tagesordnung über gegangen. Zu Punkt 1 derselben: Stellennachweis, wurde allseitig an erkannt, dass die bis jetzt bestehende Einrichtung dem Zwecke durchaus nicht entspreche, welches daraus hervorgehe, dass sowohl von Prinzipalen als auch von Gehilfen kein Gebrauch davon ge macht werde. Es wurde daher beschlossen, der Hauptversammlung einen Antrag zu unterbreiten und eine diesbezügliche Aenderung eintreten zu lassen. Ueber Punkt 2 der Tagesordnung: „Wie schützen wir uns vor der Konkurenz der Privatgärtner“, referirte Herr Baum garten. Derselbe legte in längerer Rede dar, welcher Schaden durch den Verkauf in den Privatgärten den Handelsgärtnern zuge fügt werde, indem erstere zu einem weit billigeren Preise ver kaufen könnten, da sie weder Steuern noch Abgaben zu tragen hätten. Redner meinte, es sei diese Frage ja schon öfter und auch in fast allen Theilen Deutschlands besprochen, man dürfe jedoch hierin nicht nachlassen, sondern es müsse immer von Neuem ange- regt werden, vielleicht liessen sich doch einmal Mittel und Wege finden, uns von dieser Konkurrenz zu befreien. Herr Becker-Burg erwiderte, dass sich leider wohl auf gesetzlichem Wege in dieser Sache nicht viel erreichen lasse, denn es könne keiner Herrschaft verboten werden, ihre Gartenprodukte, welche sie nicht selbst ver brauche, durch ihren Gärtner verkaufen zu lassen. Ausserdem er reiche der Umsatz dieser Leute meist nicht die Höhe von 1500 M. jährlich und könne somit nicht einmal zur Gewerbesteuer heran gezogen werden. Herr Blume-Oschersleben bekundete, dass nicht nur die Privatgärtner, sondern auch die Gutsbesitzer den Handels- gärtnern Konkurenz bereiten, da diese bei den jetzigen schlechten Konjunkturen der Landwirthschaft, sich auf Samen und Gemüse bau legen; so sei ihm in der Oscherslebener Gegend ein Gross grundbesitzer bekannt, welcher sich eigens zu diesem Zwecke einen Obergärtner engagirt habe. Zur Gewerbesteuer könnten solche Leute jedoch nicht herangezogen werden, da sie nur Gartenbau betreiben. Redner empfahl, dahin zu wirken, dass es endlich mal so weit komme, eine Grenze zwischen Gärtnerei und Landwirth schaft zu ziehen, und um dies zu erreichen, sei es nothwendig, dass die Gärtnerei im Ministerium ihren eigenen Vertreter habe. Wenn dieser Antrag auch nicht durchgegangen wäre, so dürfe man sich damit nicht zufrieden geben, sondern denselben immer wieder holen, denn auf einen Hieb falle kein Baum. In gleicher Weise äusserte sich Herr Lochmann-Cöthen. Herr Woita-Dessau, war der Ansicht, dass wohl die Selbsthilfe mit die wirksamste sei gegen die Konkurenz der Privatgärtner, indem man einfach von solchen Leuten nichts kaufe, denn zumeist seien die Handelsgärtner selbst die Abnehmer. Leider lasse die Einigkeit derselben noch viel zu wün schen übrig, denn Jeder gehe dahin, wo er es am billigsten bekomme und dies sei meist in den Privatgärtnereien der Fall. Herr Engelmann- Zerbst war gleicher Ansicht, nur meinte er, dass man versuchen müsse zu erreichen, dass den staatlichen gärtnerischen Instituten sowieLehrern und sonstigen Beamten, welche mit gärtnerischen Artikeln Handel treiben, derselbe untersagt werde, diese Konkurrenz sei weit ge fährlicher als die der Herrschaftsgärtner. Es wurde sodann zum Schluss von Herrn Baumgarten der Antrag gestellt, den Verbands- Vorstand zu ersuchen, eine Petition in diesem Sinne an mass gebender Stelle einzureichen und hierzu Unterschriften durch Ver bandsmitglieder einsammeln zu lassen, woran sich auch Nichtmit glieder betheiligen können. Dieser Antrag fand allseitige Zu stimmung. Zu dem weiteren Punkt der Tagesordnung: „Errichtung einer Pflanzenbörse“, hatte Herr Engelmann-Zerbst die Güte, einige hekto- graphirte Schemas, wie solche im Gärtnerverein zu Zerbst eingeführt sind, vorzulegen. Auf denselben war Angebot und Nachfrage über sichtlich geordnet, und Herr Engelmann empfahl, auch hier eine derartige Einrichtung zu treffen und solche bei einer jedesmaligen Versammlung auszulegen. Eine hierzu gewählte Kommission wurde ersucht, mit Vorschlägen bis zur nächsten Gruppenversammlung an diese heranzutreten. Die Tagesordnung war hiermit erschöpft. Von Herrn A. Frankenfeld-Lemsdorf waren einige, sich in guter Kultur befindliche Prim. chin. alpl. comp. ausgestellt, und soll nach seiner Aussage sich diese noch nicht im Handel befinden. Zur Prüfung dieser Neuheit wurde eine Kommission ernannt, bestehend aus den Herren: Schwerdt-Burg, Bernstorff-Magdeburg, Rössing-Drakenstedt, Lochmann-Cöthen und Woita-Dessau, welche ein Certifikat darüber ausarbeiten und dasselbe dem Verb.-Vorst, behufs Erlangung eines Werthzeugnisses einsenden wird. Von Herrn Lochmann-Cöthen wurde sodann noch der Wunsch ausgesprochen, die nächste Ver sammlung dort abzuhalten, welchem auch stattgegeben wurde. Mit dem Wunsche auf ein recht fröhliches Wiedersehen in Cöthen wurde die Sitzung geschlossen. Fr. Graefe, Schriftführer. Gartenbau - Verein zu Königsberg i./Pr. Versammlung betr. Sonntagsrulie. In Folge Anfrage des Kgl. Polizeipräsidiums bei dem Vorstand des Gartenbau-Vereins in Königsberg, wie sich die hiesigen Handelsgärtner zu dem am 1. April d. J. in Kraft tretenden Gesetz über die Sonntagsruhe zu verhalten gedenken, berief der selbe zu Sonnabend, den 23. Febr., Abends 81/2 Uhr eine Ver sammlung der Handelsgärtner Königsberg’s und der Vororte. Die sehr zahlreich besuchte Versammlungwurde durch Herrn Jean Müller eröffnet und geleitet. Nachdem derselbe die von dem Kgl. Polizei präsidium an ihn als Vorsitzenden des Gartenbau-Vereins gelangten Schreiben verlesen, wurde in die Besprechung des Gegenstandes eingetreten. Herr Müller erörtert zuerst, wie schwer es in der Folge sein würde, in der von dem Gesetz vorgeschriebenen Zeit die in den Gärtnereien unbedingt nothwendigen Arbeiten zu ver richten, was allseitig anerkannt wird. Der Unterzeichnete verliest den in Nr. 6 des Handelsblattes enthaltenen Artikel über die „Sonn tagsruhe“ und stellt den Antrag, denselben in der Eingabe an das Kgl. Polizeipräsidium soweit wortgetreu vorzutragen, wie derselbe die Arbeiten in der Gärtnerei betrifft. Was die Binderei und den Handelsbetrieb anbelangt, so liege seines Erachtens nach keine Veranlassung vor, um Erleichterungen zu bitten, da im Allgemeinen über die Handhabung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe hier nicht zu klagen sei. Der Antrag findet vielseitigen Anklang und wird von verschiedenen Seiten befürwortet. Herr Müller meint, es sei doch nicht gut zulässig, in dieser Form zu antworten, da die Behörden einmal die Gärtner als zum Gewerbe gehörig be trachten, und stellt den Antrag, in der Eingabe mindestens den Wunsch wegzulassen, dass die Gärtnerei zu den landwirthschaft- liehen Betrieben gezählt werde. Der Unterzeichnete widerspricht diesem, da er darin nichts Schädliches und doch auch nichts Un würdiges finde, und beweist, dass die Gärtnerei in allen Fällen als zur Landwirthschaft gehörig betrachtet wird, nur bei der Heran ziehung zur Gewerbesteuer sei eine Ausnahme gemacht. Herr Bo rowsky bemerkt, es sei ganz unmöglich, dass die Gärtnerei als Gewerbebetrieb behandelt werde, da die meisten auf dem Lande liegenden Gärtnereien in den direkten landwirthschaftlichen Betrieb übergreifen, und empfiehlt, den ersten Antrag anzunehmen. Die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)