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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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No. 7 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 52 Herrn W. Rich ter, Zwickau, als Schriftführer, Herrn P. Lorenz, Zwickau, als dessen Stellvertreter. Nachdem die vom Verbands vorstande eingegangenen Schemata für die Buchführung in der Gärtnerei zirkulirt und besprochen und ein Schreiben des Herrn G. Nabel, Bad Elster, bezüglich der neuen süddeutschen Gärtner bewegung zum Vortrage gebracht worden, erfolgte Schluss der Versammlung. der letztere 7396 Mk. Obgleich die Gesammt-Entschädigung die'des Vorjahres fast um das Doppelte überstiegen hat, weist die Gesell schaft durch die vermehrten Einnahmen u. s. w. einen Reingewinn von 68806 Mk. auf, welcher zur Hälfte den auf fünf Jahre ver sicherten Mitgliedern in Form einer Dividende von 30% zu Gute kommt. Die andere Hälfte fliesst dem Reservefonds "zu, welcher damit eine Höhe von 344000 Mk. erreicht hat. 31 iiiiiimniimihP Neuzüchtungen und Neueinführungen. Besprechung derselben unter • yerantwortlichkeft Züchter Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. 9 (Nach d. neuesten Zeitschriften n.Sammlungen a.d. Deutsch. Reichs- u.Staats-Anzeige (Nach d. neuesten Zeitschriften «.Sammlungen a.d. Deutsch. Reichs-u. Staats-Anzeiger.) JI iciliuslifiIIIIIIIIIIIIIEITIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIItilIIIIIIIIIIIiIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIINIIIIIIIIISIIIITIIIiIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIliIIIIIIIIIIIIIIIiIIIIIIIIIIIIITiEIIliIIt w-eeee Neue Treibgurke „Verbesserte Pres- cot Wonder“. Die vor einigen Jahren «- eingeführte Treibgurke „Prescot Wonder“ " galt bislang für die beste Varietät, sie hat sich infolge ihrer guten Eigenschaften eine Verbreitung gesichert, wie wohl kaum eine andere Art. Dem Züchter dieser Gurke ist es nun gelungen, durch jahrelang fortgesetzte sorgfältige Auswahl und Weiter zucht eine Verbesserung dieser „Prescot Wonder" zu erlangen, welche alle anderen Einführungen weit übertrifft. „Verbesserte Prescot Wonder“ ist ohne Zweifel die feinste Treibgurke, die bisher gezüchtet worden ist. Ebenso starkwachsend als die Stammart, entwickelt diese Neuheit ihre Früchte schnell und gleichmässig und liefert erstaunliche Erträge. Der Züchter, einer der bedeutendsten englischen Markt gärtner, schnitt während der Saison 4—5 englische Tonnen (80-100 Gentner) wöchent lich. Die Gurken sind glattschalig, haben ‘eine dunkelgrüne, leuchtende Farbe und erreichen eine Länge von 40 — 60 cm. Besonders hervorzuheben ist noch die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen und die Festigkeit und guteSubstanz der Früchte, wodurch ein Versenden derselben, selbst auf grössere Entfernungen, möglich wird. Die weiteren Vorzüge liegen noch in der Schmackhaftigkeit und geringen Ausbildung eines Samengehäuses. Sic entspricht daher im vollsten Maasse allen Anforderungen, die an eine feine Salatgurke gestellt werden können. Nonne & Hoepker, Ahrensburg. Telegraphische Nachrichten melden aus allen Theilen Nord- Amerikas heftige Kälte und Schnee stürme. In Florida sind alle Fruchtkulturen vernichtet; dieser Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Dollar. (Florida, der südöstliche Staat von Nord- Amerika, eine Halbinsel zwischen dem Atlantischen Ocean und dem Golf von Mexico, hat das fruchtbarste Klima in den Vereinigten Staaten. Die Ausfuhr von Südfrüchten, namentlich Apfelsinen, Trauben, Ananas u. s. w. ist eine ganz bedeutende und mit der Vernichtung dieser Kulturen dem Staate der Haupt-Lebensnerv zerstört.)' Die Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft für Gärtnereien u. s. w. veröffentlicht ihren 48. Geschäftsbericht. Dem selben entnehmen wir, dass im verflossenen Jahre 5724 Versicherungen abgeschlossen sind mit einer Versicherungssumme von 801154011k. und einem Prämienbetrag von 127764 Mk. Das Mehr gegen das Vorjahr beträgt 177 Versicherungen mit einer Versicherungssumme von 161040 Mk. und einem Prämienbetrag von 7818 Mk. Die Hagelschädenperiode begann am 12. Februar und endete am 8. Oktober. Während dieser Periode wurden 307 Schäden gemeldet, die mit Ausnahme von 3 als ersatzfähig befunden und regulirt wurden. Als besonders verlustbringende Tage wurden der 7. August (Kreis Niederbarnim — Berlin) und der 16. August (Umgegend von Dresden) bezeichnet. Der erstere Tag kostete der Gesellschaft 14494 Mk., Das Abhauen und Entwenden von Aesten bereits gefällter Bäume im Walde ist, nach einem Urtheil des Reichs gerichts, IV. Strafsenats, vom 1. Juni 1894, nicht als Forst diebstahl, sondern als gewöhnlicher Diebstahl aus § 42 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen. Ist ein Bau auf Grund eines ordnungsmässig ertheilten Kon senses bereits begonnen, so hat, nach einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 28. November 1894, der Bauende ein Recht auf Weiterführung und Vollendung des ge nehmigten Baues; eine nachher eingetretene Veränderung des Rechtszustandes, welche eine Versagung des Baukonsenses, recht fertigen würde, hat für ihn in der Regel keine Geltung. Zustimmung des Eigenthümers zur Abtretung von Strassenland erforderlich. Es bedarf der Zustimmung des rechtlich Betheiligten, insbesondere des Eigenthümers, wenn dessen Grund und Boden zu einem öffentlichen Wege verwendet werden soll. Dieses Erforderniss darf jedoch nur in zweckentsprechender Weise verstanden werden. Nicht darauf kann es ankommen, einen Zustand zu schaffen, bei dem das zu einem öffentlichen Wege ver wandte Terrain demselben für alle Zeit unwiderruflich einverleibt und ein Rücktritt des Eigenthümers unter allen Umständen aus geschlossen wäre. Vielmehr muss es genügen, wenn die Ueber- lassung des Terrains seitens des Eigenthümers unter Umständen geschah, die sie als eine auf die Dauer berechnete erkennen lassen, mag sich auch für besondere, in den regelmässigen Verhältnissen nicht begründete Ausnahmefälle der Eigenthümer den Widerruf seiner Genehmigung vorbehalten haben. Ausbauten auf dem Bürgersteige. Wie der Paragraph vom groben Unfug für den Strafrichter, so ist für die Polizei und die Verwaltungsgerichte der § 10 II 17 des Allg. Landrechts die bequeme Handhabe für Alles, was man nicht anders fassen kann. I Er sagt: „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei“. Dass diese Bestimmung von der Polizei auch zur Beseitigung von althergebrachten Nutzungsrechten am Bürgersteig und seinen Einbauten benutzt werden kann, lehrt ein neuerliches Urtheil des Oberverwaltungsgerichts, dem folgender Fall zu Grunde lag: N. betreibt in seinem Hause an der H.-Strasse zu T. eine Konditorei und Schankwirthschaft. Vor dem Hause be findet sieh ein in den Bürgersteig der Strasse einspringendes Podium (Treppe), welches schon seit länger als 40 Jahren bestehen soll. Durch polizeiliche Verfügung •wurde dem N. aufgegeben, das Podium binnen vier Wochen zu entfernen. Gegen diese Verfügung erhob N. Klage im Verwaltungsstreitverfahren, indem er unter Anderem geltend machte, dass trotz des Podiums für den Verkehr auf dem Bürgersteig noch genügend Raum bleibe und die Polizeibehörde den Abbruch des Podiums überhaupt nur deshalb verlange, weil er die vom Magistrat für die Benutzung desselben geforderte jähr liche Abgabe von 10 M. nicht entrichten wolle; auch habe sich die ihm im Jahre 1880 ertheilte Schankkonzession auf das Podium mit erstreckt. Die Klage wurde indess vom Bezirksausschuss abgewiesen und auf die Berufung des Klägers bestätigte das Oberverwaltungs gericht die Vorentscheidung, indem es begründend ausführte: „Zu nächst unterliegt es keinem Bedenken, dass die Beklagte befugt ist, die Beseitigung einer Anlage zu verlangen, in welcher sie ein Hinderniss für den öffentlichen Verkehr auf der Strasse erblickt (§ 10 II 17 A. L.-R., § 6 des Gesetzes vom 11. März 1850), und dass, insoweit sie hierauf abzielende Anordnungen erlässt, sie sich in der Wahrnehmung des ihrer Obhut anvertrauten • öffentlichen Interesses befindet. Letzteres bestreitet zwar Kläger für den vor liegenden Fall, indess mit Unrecht. Selbst wenn es richtig sein sollte, dass der Bürgersteig vor seinem Hause trotz des Podiums für den Verkehr noch genügend Raum biete — eine Frage, die übrigens der Entscheidung des Verwaltungsrichters in diesem Zu sammenhang nicht unterbreitet werden kann, weil dies auf eine Prüfung der Nothwendigkeit und Angemessenheit der polizeilichen Verfügung hinanslaufen würde — so lässt sich doch die Wahrung
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