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Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Melanntmachung. Unter Hinweis auf § 43 des Statutes übersenden wir den Mitgliedern mit Nummer 6 des Handelsblattes die Stimmzettel für die Vertreterwahl. Die Stimmzettel sind mit der Unterschrift des wählenden Mitgliedes versehen bis 26. Februar an den Vorstand zurückzusenden. Nach §8 39 und 40 des Statutes, wählen die Verbandsmitglieder innerhalb der genau angegebenen Wahlbezirke die auf ihren Wahlbezirk entfallende Anzahl von Vertretern und Stellvertretern. Alle für einen anderen als den eigenen Wahlbezirk abgegebene Stimmen sind ungültig, dergleichen solche Zettel, welche mehr als die festgesetzte Anzahl von Vertret rn und Stellvertretern nennen oder welche ohne Unter schrift sind. Die Feststellung der Wahlen findet gemäss § 43 am 1. März statt und wird das Resultat derselben in Nummer 9 des Handelsblattes bekannt gegeben. Leipzig, den 8. Februar 1895. Der Vorstand. C. van der Smissen, Vorsitzender. Vorschläge zu der Wahl der Vertreter für das Jahr 1895. Die auf der folgenden Liste gemachten Vorschäge sind nicht verbindlich. Vielmehr ist jeder berechtigt, auch andere Mitglieder zu wählen. (§ 39. Die Verbandsmitglieder wählen innerhalb gewisser Bezirke im Anfang jeden Jahres zu ihrer Vertretung in den Ver sammlungen auf je dreissig Mitglieder zwei Mitglieder. Diejenigen Mitglieder, welche die grössere Zahl von Stimmen auf sich vereinigen, gelten nach der Reihenfolge der Stimmenzahl als erster, zweiter u. s. w. Vertreter gewählt, während diejenigen Mitglieder, welche die nächst grösste Stimmenzahl erhalten haben, ebenfalls nach der Reihe der Stimmenzahl als Stellvertreter des ersten, zweiten u. s. w. Vertreter gewählt sind.) Wahlbezirk II, Westpreussen. Wahlbezirk I, Ostpreussen. 45 Mitglieder. 30 Mitglieder. Zu wählen sind: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter, im Ganzen 2. Zu wählen sind: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter, im Ganzen 2. Vorgeschlagen: \ orgeschlagen :*) w. Arndt-Marienburg. Alb. Brandt-Elbing. A. Bauer-Danzig. G. Schnibbe-Danzig.