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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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vom 23. September die Ausschreibung der Redakteurstelle in scharfer, abfälliger Weise. Der Vorstand beschloss darauf in seiner Sitzung am 12. Oktober 1894 der Verbandsgruppe Niederrhein die Gründe, welche ihn bewogen hatten, die Ausschreibung derartig zu ver anstalten, in einem Schreiben klar zu legen. Dieses Schreiben ist von mir, nachdem meine Kollegen im Vorstande von demselben Kenntniss genommen, unterschrieben und Herrn Peter Fettweis übersandt worden. Herr Fettweis stempelt dieses Schreiben zu einer schulmeisterlichen Belehrung meinerseits. Dass von mir oder einem anderem Vorstandsmitgliede daran gedacht ist, irgend einem Mitgliede des Verbandes das Recht der Kritik an unseren Beschlüssen oder Massnahmen zu beschränken, glaubt doch wohl Herr Peter Fettweis selbst nicht. Wohl aber glauben wir verlangen zu können, dass solche Kritik nach „Ton und Inhalt“ so gestaltet wird, dass sie nicht verletzt und dass sie mit Gründen versehen wird, welche den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Das ist aber weder in der Kritik des Herrn Moll geschehen, noch in der Gegen erklärung des Herrn Fettweis. Es wird weder Herr Moll noch Herr Fettweis im Stande sein, uns nachzuweisen, dass, so lange der jetzige Vorstand die Ehre hat, an der Spitze des Verbandes zu stehen, nicht rechtzeitig gegenüber Entwürfen, Gesetzesvorlagen und dergleichen jederzeit schleunigst alles geschehen ist, was geschehen konnte, und dass wir bemüht gewesen sind, bei schon bestehenden Gesetzen auf deren Ausführung so hinzuwirken, wie es im Interesse unserer Mitglieder liegt. Die von Herrn Moll in seiner Kritik für die Richtigkeit seiner Behauptung, dass dies nicht geschehen sei, angeführten Gründe, denen Herr Fettweis zugestimmt hat, treffen uns nicht. Denn [das Reblaus-, Wildschaden-, Gewerbesteuer- und Sonntagsruhegesetz sind sämmtlich vor unserer Amtszeit be schlossen worden. Dass wir ausserordentlich viel gethan haben, um die Bestimmungen des Sonntagsruhegesetzes für uns zu mildern, ist jedem Mitgliede bekannt, und dass wir darin einen Erfolg gehabt haben, den grösser kein anderes Gewerbe aufzuweisen hat, ist ge nügend anerkannt worden. Was wir alles zur günstigeren Anwen dung. des Gewerbesteuergesetzes gethan haben, dürfte auch Jedem bekannt sein. — Auf die Handelsverträge mit Oesterreich und Italien, welche schon 1891 angenommen worden sind, hatten wir keinen Einfluss. Dass wir aber schriftlich und mündlich bei dem Bundesrath schon bei den Vorverhandlungen für den russischen Handelsvertrag energisch für Wahrung unserer Interessen ein getreten sind, und dass wir, als unsere Wünsche im Entwürfe trotz dem keine Berücksichtigung gefunden hatten, eine Anzahl Reichstags abgeordneten dafür gewonnen hatten, unsere Bedürfnisse bei der Berathung über diesen Handelsvertrag im Reichstage zur Sprache zu bringen, ist Herrn Fettweis gleichfalls bekannt. Dass diese Herren durch den Schluss der Debatte nicht mehr zum Worte kamen, ist ein Schicksal, welches wir mit anderen Interessentengruppen theilen. Dass wir in der Wildschadensache nicht gezögert haben, zu retten, was zu retten war, ist gerade Herrn Fettweis und seinem Kollegen am Niederrhein am besten bekannt. Dass wir in allen Fragen, welche auftauchten, jederzeit rechtzeitig für die Interessen der Gärtnerei eingetreten sind, kannJeder wissen, der in den letzten 3 Jahren das Handelsblatt gelesen hat. Wir führen nur als Bei spiele an: die Organisation des Handwerks, die Anwendung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb, unsere Stellungnahme zu dem Entwurf des preussischen Handelsministers für eine Polizei-Verordnung betr. die Heilighaltung der Sonn- und Festtage in Preussen, die Vertheidigung unseres Wunsches betr. die Beauftragung eines Rathes mit der Sorge für sämmtliche gärt nerischen Angelegenheiten im Landwirthschaftlichen Ministerium durch den Abgeordneten Herrn Lamprecht im preussischen Ab geordnetenhaus, unsere Eingabe an den Bundesrath wegen Ab änderung der Gewerbeordnung, unsere Anträge wegen der Konkurrenz der aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Gärtnereien, desgl. wegen Benutzung der Portofreiheit durch die Handelsgärtnereien von Reichsunmittelbaren und vieles Andere. In den meisten Fällen waren wir gezwungen, unsere Massnahmen ohne jede Unterstützung seitens der Mitglieder zu übernehmen. Wenn Herr Fettweis uns trotzdem Erfolglosigkeit des Verbandes vorwirft, so behaupten wir, dass wir in den 3 Jahren Alles erreicht haben, was zu erreichen möglich war. Wenn wir trotz Allem der Verbandsgruppe Niederrhein zu Klagen über unsere mangelhafte Thätigkeit Veranlassung gegeben haben, so theilen wir dieses Schicksal mit allen Vorständen ähnlicher Ver bände— allen Mitgliedern wird es kein Vorstand recht machen. Herr Fettweis behauptet ferner, dass wir mit Gemüthsruhe und Behaglichkeit die Anregungen, Klagen, Bitten und Wünsche der Verbandsgruppe Niederrhein behandeln und abthun, zu Unrecht, da ihm jeder Beweis fehlt. Es ist kein Antrag oder Wunsch der Verbandsgruppe Niederrhein, welcher in den Protokollen derselben in den letzten drei Jahren ausgesprochen ist, von uns nicht ordnungs mässig erledigt worden. Folgende Wünsche sind demnach von der Verbandsgruppe ausgesprochen worden: Das Lehrzeugniss-Formular sollte geändert werden. Ist geschehen. Der Vorstand möge gegen die Gemeinde- und Lehrerbaumschulen vorstellig werden. Ist ge schehen, aber ebenso abgelehnt worden, wie eine dasselbe bezweckende Eingabe, welche direkt von der Gruppe an die Regierung in Düssel dorf gerichtet worden ist. Im Handelsblatte solle zur Einsendung von Material über Wildschaden aufgefordert werden. Ist geschehen, Material aber nur von 4 Seiten gekommen. Eingabe an den Landwirth- Schaftsminister s. Z. gemacht und neuerdings auf Anregung des Herrn Fettweis an das Abgeordneten- und Herrenhaus. Antrag, eine Buch führung herauszugeben. Das Material ist, von dem Geschäftsführer ge sammelt und bearbeitet, dem Ausschuss in der Sitzung in Magdeburg vorgelegt worden. Die Haupt-Versammlung hat den Antrag aber ab gelehnt. Antrag: Zu der in Aussicht stehenden Revision des Wild schadengesetzes vom 15. Juni 91 Stellung zunehmen und den Behörden unsere diesbezüglichen Wünsche vorzutragen, hierbei auch die Presse zur Agitation mit in Betracht zu ziehen. Der Antrag war gestellt in Folge einer Zeitungsnotiz, von welcher sich jedoch herausstellte, dass sie falsch war. In Folge dessen unterblieb damals die Aus führung dieses Antrages und dies veranlasste Herrn Fettweis, dem Vorstande „Mangel an Verständniss", vorzuwerfen. Weitere An träge sind von der Verbandsgruppe beim Vorstande nicht gestellt worden, konnten also auch nicht abgethan werden. Die Sehluss- bemerkung des Herrn Fettweis ist uns hinreichend bekannt. Diese Drohung kehrt mit ähnlichen Worten in fast allen seinen Briefen wieder. Wir können auch darin nichts Anderes als eine Kränkung sehen. Herr Moll nimmt für sich das Recht in Anspruch, den Vorstand und mich angreifen zu können, und bestreitet mir die Berechtigung, darauf zu erwidern. (Ein sonderbares Rechtsgefühl.) Meinen Standpunkt zur „Kritik“ habe ich aber bereits angeführt. Wenn Herr Moll den Inhalt meiner Erklärung als „sehr überflüssig“ bezeichnet, so dürfte es wenig Mitglieder geben, welche eine der artige Tonart als zu einem die Förderung und Klärung unserer Verbandsarbeiten und Bestrebungen förderlichen Meinungsaustausch geeignet anerkennen werden, und noch weniger, welche es nicht bedauern, dass eine derartige öffentliche Auseinandersetzung durch die von Herrn Moll geübte und von der Versammlung der Verbandsgruppe gebilligte Kritik herbeigeführt ist. Herr Moll irrt sich wieder mit seiner Behauptung, dass das Sonntagsruhegesetz (vom 1. Juni 1891) zur Zeit der Amtsthätigkeit des jetzigen Vor standes entstanden sei. Was seine Bemerkung betrifft,' dass an den Entwurf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die bessernde Hanel zu legen ist, da er in Einzelheiten sehr ver besserungsfähig sei, so scheint es mir, dass Herr Moll doch wohl die Pflicht hätte, wenn er solche Verbesserungsvorschläge weiss, sie uns schleunigst mitzutheilen, damit rechtzeitig vom Verbände das geschehen kann, was nöthig ist, und nöthigenfalls vorher auch die Vorschläge des Herrn Moll zur Besprechung im Handelsblatte gestellt werden können, denn es ist doch möglich, dass andere Leute auch andere Ansichten haben wie Herr Moll. Und diese haben dann doch auch ein Recht, gehört zu werden. Der Vorstand hat kein Interesse daran, Uneinigkeit zu fördern und hat bisher gezeigt, dass ihm das Gesammtwohl der Mitglieder und das Gedeihen des Verbandes am höchsten steht. Wir beanspruchen aber eine Be handlung seitens der Mitglieder, wie sie sich gebührt. C. van der Smissen. Gartenbau- usstellungen SSNSSVESIESISSVNISSNESNESS!E Nord-OstdeutscheGewerbe-Ausstellung in Königsberg i.Pr. 1895. Unter dem hohen Protektorat Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preussen findet in diesem Jahre von Mitte Mai bis September in Königsberg i. Pr. eine grosse Gewerbe-Ausstellung statt. Die Betheiligung an derselben soll, mit Ausnahme von Gartenbau und Landwirthschaft sowie der zu diesen Betrieben nöthigen Maschinen und Geräthe, nur den Gewerbetreibenden der drei Provinzen Ost-und Westpreussen und Posen gestattet sein. Die Erzeugnisse des Gartenbaues, welche nicht aus diesen drei Provinzen stammen, sind zwar von der Konkurrenz ausgeschlossen, jedoch wird für dieselben keine Platzmiethe erhoben. Als Ausstellungs platz wurde durch das Komitee das in dem Vorort Mittelhufen belegene Etablissement „Hufenpark“ mit schönem, romantischem Park und angrenzenden Ländereien in einer Grösse von 50 Morgen gewählt. Die Wahl kann als eine glückliche bezeichnet werden,, da in dem vorhandenen, mit schönen, alten Bäumen bestandenen Park und einer mit fliessendem Wasser durchzogenen Schlucht, welche von einer ca. 30 m langen sogenannten Monier-Brücke über spannt wird, ein herrlicher Platz zur Erholung für das die Aus stellung besuchende Publikum geboten ist. Es würde mich zu weit führen und auch nicht in den Rahmen dieses Blattes passen, weiter auf die bereits eingegangenen grossartigen und hoch interessanten Anmeldungen einzugehen. Durch die werkthätige und finanzielle Unterstützung der weitesten Kreise ist das vollständige, den höchsten Ansprüchen genügende Gelingen des Unternehmens sichergestellt. Der Zweck dieser Zeilen soll sein, die deutsche Handelsgärtnerei aufmerksam zu machen auf diese günstige Gelegenheit, ihre für unsere östlichen Verhältnisse passenden Er zeugnisse einem weiten Kreise und grossem Absatzgebiet vorzu führen. Ganz besonders günstig dürfte diese Gelegenheit, hier auszustellen, für jene Firmen sein, die bereits in geschäftlicher Beziehung mit Russland stehen oder die Absicht haben, ihr Absatz gebiet nach dort zu erweitern. Das Zustandekommen dieser Ausstellung ist eine Folge des deutsch-russischen Handelsvertrages, durch welchen es wieder möglich ist, den vor dem Zollkriege lebhaften Grenzverkehr neu zu beleben. Die Bedingungen zur Betheiligung an der Ausstellung sind besonders für die Abtheilung
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