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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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No. 49 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 340 winnen ist, wie weit es im Interesse unserer Mitglieder liegt, dass der von uns erstrebte Beschluss herbei geführt wird. Tarif für Rohrmatten. Für diejenigen Gärtner, welche zum Decken ihrer Kästen, Gewächshäuser etc. Rohrmatten (Rietmatten) ver wenden, ist die unten folgende Entscheidung von Wichtig keit, welche die Königl. Eisenbahn-Direktion auf eine Ein gabe des Herrn van der Smissen-Steglitz getroffen hat. Bisher wurden die Rohrmatten als Stückgut sperrig berechnet, und zwar als „Rohr (Schilfrohr), auch Rohr decken (durch Draht verbundenes Schilfrohr)“, Herr van der Smissen wandte sich deshalb an die zuständige Eisenbahn-Behörde mit folgendem Schreiben: An die königl. Eisenbahn-Verkehrs-Inspektion Berlin, Potsdamer Bahnhof. Nach anliegenden Frachtbriefen ist mir Sperrgut be rechnet worden. Ich bitte, die zu viel bezahlte Fracht mir zurückzahlen lassen zu wollen, da die in Betracht kommenden Schutz matten aus Rohr aus nachstehenden Gründen nicht als Sperrgut berechnet werden können. In den allgemeinen Tarifvorschriften sind Rohr, auch Rohrdecken (durch Draht verbundenes Schilfrohr) als Sperrgut bezeichnet. Offenbar ist das geschehen, weil das unverarbeitete Schilfrohr sowie die für Bauzwecke her- gestellten leichten Rohrdecken im Verhältniss zu ihrem Gewicht einen zu grossen Raum einnehmen. Das ist bei den von mir verkauften Schutzmatten aus Rohr nicht der Fall. Dieselben wiegen bei einer Länge von 1,65 m und aufgerollt beim Durchmesser von ca. 25 cm 10 kg. Auf der Waggonladung hatte ich am 2. Oktober 920 Stück solcher Decken. Sie dienen zum Schutze der Gewächs häuser und Frühbeete gegen Kälte, sind nicht mit Draht geflochten, sondern mit Bindfaden, und zwar die Rohr stengel nicht einzeln, sondern, wie Strohdecken, ca. 11/2 Zoll dick. Der Umfang der Decken steht somit in einem richtigen Verhältniss zum Gewichte. Da auch die Be schaffenheit der Rohrdecken, nicht mit Draht, sondern mit Bindfäden geflochten, eine andere ist, als zur Beurtheilung für Sperrgut angegeben ist, so bitte ich die kgl. Eisenb. Verkehrs-Inspektion, eingangs stehendes Gesuch gefälligst zu berücksichtigen. Mit Hochachtung C. van der Smissen. Herr van der Smissen erhielt darauf die zu viel be rechnete Fracht zurückgezahlt Um aber für die Zukunft eine bestimmte Erklärung in Händen zu haben, bat er durch folgendes Schreiben an die Eisenbahn - Direktion um schriftliche Antwort. Steglitz, 21 November 1895. An die Kgl. Eisenbahn-Direktion Berlin. Mein Gesuch vom 11. Oktober um Rückerstattung zu viel gezahlter Fracht beantworteten Sie unter dem 18. er. dahin, dass die zu viel gezahlte Fracht von 2 Mark zurück zuzahlen ist. Ich bitte um gefällige Erklärung, dass Sie damit meiner Ansicht beitreten, dass die von mir behandelten und am 11. Oktober beschriebenen Rohrdecken nicht als Sperrgut im Stückgutverkehr zu berechnen sind. Einer gefälligen Antwort entgegensehend, zeichne hochachtungsvoll C. van der Smissen. In Folge dessen erhielt er die folgende Entscheidung: Königliche Eisenbahn-Direktion. Berlin, den 28. November 1895. An Herrn C. van der Smissen, Handelsgärtnerei in Steglitz. Zum gef. Schreiben vom 21. November d. Js. Wir bestätigen, dass nach unserer Auffassung die in Ihrem gef. Schreiben vom 11. Oktober näher bezeichneten „Rohrmatten“ nicht zu den im Verzeichniss der sperrigen Güter des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs genannten „Rohrdecken (durch Draht verbundenes Schilfrohr)“ zu rechnen, sondern als Stückgut zum einfachen Frachtsätze abzufertigen sind. gez. Unterschrift. Für Diejenigen, welchen hiernach zu viel Fracht be rechnet ist, wird es sich daher empfehlen, dass sie auf gleiche Weise um Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages bei der für ihre Eisenbahnstation zuständigen Eisenbahn-Direktion einkommen. J. # Der Begräbniss-Luxus. In Nr. 14 des Handelsblattes von diesem Jahre beschäftigten wir uns mit der Gegnerschaft, die, in diesem Falle von einer Tageszeitung ausgehend, von Zeit zu Zeit wiederkehrend, gegen den „Luxus“ in Kranzspenden eifert. So lange, als durch kleine Büchelchen oder Zeitungsartikel, denen beiden das wirthschaftliche Ver- ständniss bei der Beurtheilung dieser Frage mangelt, dies geschieht, hat der mit einseitigen Gründen geführte Kampf keine Bedeutung, er kann in diesem Falle die öffentliche Meinung wohl eine kurze Zeit lang beschäftigen aber nicht beeinflussen und bekehren. Eine Beeinflussung ist weit eher möglich, wenn dieselbe von einer in dieser Frage mit mehr Macht ausgestatteten Stelle ausgeht, von der Geistlichkeit. Es ist von dieser aus schon häufiger versucht worden, einen Einfluss auf die Einschränkung und Beseitigung der Kranzspenden aus zuüben. Am bekanntesten ist wohl der erzbischöfliche Erlass aus Köln vom Jahre 1892 geworden; dieser wandte sich in ziemlich scharfer Weise gegen die Kranzspenden. In der jetzt aufgelösten Verbandsgruppe „Niederrhein“ die in jener Zeit und auch noch später ihre vornehmste Aufgabe im wirksamen Arbeiten, nicht aber im ewigen Nörgeln und Kritisiren suchte, fand dieser Erlass eine starke und sachgemässe Gegnerschaft. Eine von dort aus gemachte Eingabe an den erzbischöflichen General- Vicar hatte die Folge, dass von diesem versprochen wurde, die Agitation gegen die Kranzspenden nicht weiter zu verfolgen; es wurde jedoch bereits auf der nächst folgenden Gruppenversammlung bestätigt, dass diese Agitation trotzdem nicht überall eingestellt worden sei. Welche weiteren Schritte und Erfolge die damalige Gruppe „Niederrhein“ in der Sache gethan und erreicht hat, geht aus den Gruppenprotokollen nicht hervor, dass aber eine Agitation gegen die Kranzspenden — einerlei von welcher Seite — gerade in der Rheinprovinz noch in ziemlich bedeutendem Maasse besteht, beweisen uns die Todes anzeigen des dort am weitesten verbreiteten katholischen Blattes, der „Kölnischen Volkszeitung“. Dort sind, um ein Beispiel anzuführen, in der Zeit vom 10. bis 29. Juli d. J. allein 11 Anzeigen veröffentlicht, in denen „im Sinne der Verstorbenen“ oder aus anderen, nicht genannten Gründen „Kranzspenden verbeten“ werden. Auch in der letzten Zeit finden sich derartige Anzeigen wieder häufiger. Die verflossene Gruppe hätte einen Hinweis darauf wahrscheinlich als überflüssige Bevormundung angesehen, dem neugegründeten Verein, der ja, wie aus dem letzten Protokoll hervorgeht, in geeigneten Fragen mit unserem Verbände Hand in Hand gehen will, empfehlen wir diese Angelegenheit zur Berücksichtigung. Die eigentliche Veranlassung, heute wieder auf dieses Thema einzugehen, bot uns eine freundlichst zugesandte
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