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No. 48. Berlin, den 1. Dezember 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. , Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. • Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Portofreiheit. Wieder sind uns auf unsere letzte Aufforderung eine Anzahl von weiteren Beweisen darüber zugegangen, dass die Benutzung der Portofreiheit seitens der verschiedenen fürstlichen u. s. w. Gartenverwaltungen in ausgedehntem Maasse fortbesteht. Wir müssen suchen, sobald als mög lich unser Material zu einem möglichst beweiskräftigen zu machen, um so eher wird in diesem Falle ein Erfolg zu erzielen sein. Wir bitten unsere Mitglieder hiermit noch mals um Zusendung von Beweisstücken. Wir beabsichtigen, das gesammelte Material sofort nach dem Zusammen treten des Reichstages den Herren Abgeordneten, welche uns eine Besprechung dieser Zustände im Plenum des Hauses zugesagt haben, zu übergeben, wir ersuchen daher um möglichste Beschleunigung. * • Die Organisation der Berufsstände. Durch die Veröffentlichung des dem Bundesrathe zu gegangenen „Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Er richtung von Handwerkskammern“, durch die beabsichtgte anderweitige Organisation der Handelskammern, sowie durch die jetzt in den meisten Provinzen des König reichs Preussen in der Bildung begriffenen Landwirth- schaftskammern wird augenblicklich die Aufmerksamkeit weiter Kreise wieder besonders auf die Organisation der Berufsstände gelenkt. Für den deutschen Gartenbau ist diese Frage von hervorragender Bedeutung. Nach unserer Ueberzeugung werden diejenigen Berufsgenossen, welche dieser Frage bisher noch gleichgültig gegenüber stehen, über kurz oder lang gezwungen sein, sich eingehend damit zu beschäftigen. Denn mögen sie derartige Zwangsorganisationen für schädlich oder nützlich oder nebensächlich halten, so wird der Umstand, dass alle übrigen Berufskreise gesetzlich organisirt werden, sie schliesslich überzeugen, dass auch für die Gärtnerei die Schaffung einer Organisation noth wendig ist, welche ihre Interessen vertritt und dass die bestehenden oder etwa noch zu bildenden freien Ver einigungen allein dafür nicht ausreichend sind. Von nicht geringer Bedeutung ist hierbei das Bestreben der Re gierungen, möglichst nur mit gesetzlich organisirten Ver tretungen zu verkehren. Ein Beispiel dafür bietet die Organisation der Land- wirthschaftskammern. Wohl in keinem anderen Berufe ist das Vereinswesen so ausgebildet, wie in der Land- wirthschaft. In sämmtlichen Provinzen Preussens wie in sämmtlichen übrigen Bundesstaaten Deutschlands sind die landwirthschaftlichen Ortsvereine zu Provinzial- resp. Staatsverbänden vereinigt. Diese Verbände erhalten für die Ausführung ihrer Aufgaben mehr oder minder erheb liche Staatszuschüsse und haben neben der Hebung der Landwirthschaft und der damit zusammenhängenden Gewerbsthätigkeiten, wie Forst-, Obst- und Garten-Kultur, Geflügelzucht, Fischzucht u. s. w. die Aufgabe, den Staats- und Provinzialbehörden über die Bedürfnisse und Interessen der Landwirthschaft, über Fragen der landwirthschaftlichen Statistik, der Landeskultur-Gesetzgebung, der Volkswirth- schäft und der Socialpolitik u. s. w. Berichte und Gut achten zu erstatten, auch sich in Petitionen über die vor bezeichneten Gegenstände an die Regierungen und die gesetzgebenden Factoren zu wenden. Diese landwirth schaftlichen Central-Vereine wählen Vertreter zum deut schen Landwirthschaftsrath (62 Mitglieder). Die Vertreter der preussischen landwirthschaftlichen Centralvereine bilden gleichzeitig in Gemeinschaft mit 9 von dem Land- wirthschaftsminister zu ernennenden Mitgliedern das preussische Landes - Oeconomie - Collegium in Berlin. Während der deutsche Landwirthschaftsrath sich frei ge bildet hat und sich an keine bestimmte staatliche Behörde