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0bjas5 für den deutschen Gartenbau und , die mit ihm verwandten Zweige. Berlin, den 3. November 1895. No. 44. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten, unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Werbet Mitglieder! Noch einmal fordern wir alle Verbandsmitglieder auf, die letzten beiden Monate des Jahres dazu benutzen zu wollen, für den Verband für das nächste Jahr neue Mitglieder zu werben. Der Aufschwung, den der Verband in diesem Jahre an der Mitgliederzahl genommen hat, ist ein un verkennbarer und erfreulicher (bis Ende Oktober ca. 350 Mitglieder), für die Bestrebungen des Verbandes ist diese Zahl jedoch noch lange nicht gross genug und könnte seitens einer Reihe von Verbandsgruppen und der ein zelnen Mitglieder in den verschiedenen Landestheilen noch eine weit erfolgreichere Thätigkeit ausgeübt werden. In der Gewinnung neuer Mitglieder soll eine der Haupt- thätigkeiten der Verbandsgruppen und ihrer Zugehörigen sowie überhaupt aller Verbandsmitglieder liegen, nach dieser Richtung hin möge man es doch an der Entwicklung einer rührigen Mitarbeit nicht fehlen lassen. Was ein freudiges Arbeiten nach dieser Seite hin zu erreichen vermag, davon hat uns der verflossene Theil des laufenden Jahres eine Reihe nachahmenswerther Bei spiele gebracht. Obenan in der Zahl der Erfolge steht die Verbandsgruppe Westfalen und Lippe, durch deren emsiges Bemühen dem Verbände innerhalb dieses Jahres 61 neue Mitglieder zugeführt wurden! Die Gruppen der Provinz Sachsen brachten uns 33, die der Rheinprovinz 28 neue Mitglieder. Berlin und Hamburg folgen mit je 22, Hannover mit 20, Leipzig mit 19, Lübeck mit 13 und Braunschweig mit 12 neuen Mitgliedern. Diese Erfolge sind um so höher anzuschlagen, als in einzelnen der ge nannten Landestheile ein grosser Prozentsatz der dort wohnhaften Handelsgärtner dem Verbände bereits an gehört hat. Dazu kommen noch die Bemühungen einzelner — leider nicht zahlreicher Mitglieder, die sich die Ver grösserung des Mitgliederbestandes angelegen sein lassen. Der Führende in dieser Schaar hat es bis jetzt auf 16 An meldungen in diesem Jahre gebracht. Wir möchten den Wunsch aussprechen, dass diese wenigen Beispiele anspornend auf alle unsere Mitglieder einwirken möchten und schliessen mit den Worten des unter gleicher Ueberschrift in No. 19 des Handelsblattes veröffentlichten Artikels: Das muss ein Ansporn für alle Kreise unseres Verbandes sein, diese Erfolge nach Mög lichkeit noch zu vergrössern und in der Agitation für den Verband jetzt nicht nachzulassen, daher nochmals eindringlich an Alle der Mahnruf: Werbet Mitglieder! * # Fortfall der behördlichen Reblausatteste für Pflanzensendungen. In Folge der Veröffentlichung der Liste in der vorigen Nummer des Handelsblattes sind uns von einer ganzen Anzahl von Mitgliedern Anfragen zugegangen, auf welchem Wege die Bekanntmachung ihrer Firma in der durch das Reichskanzleramt zusammengestellten Liste bewirkt werden könnte. Als Antwort hierauf veröffentlichen wir den darauf bezüglichen Theil eines Artikels, der in Nr. 7 des Handels blattes von 1894 den Mitgliedern den nöthigen Weg angab. Es heisst dort: „Da im Laufe des zweiten Vierteljahres die neue Zu sammenstellung dieses Verzeichnisses zu geschehen pflegt, machen wir darauf aufmerksam, dass diejenigen Gärtnerei besitzer, welche für ihren Export die oft umständliche Einholung der behördlichen Bescheinigung für jede einzelne Sendung vermeiden wollen, zu Anfang des Jahres bei ihrem Landrath, Kreishauptmann, Magistrat