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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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Plauderei über Wildschaden. „Schon wieder dies langweilige Thema — nutzt doch nichts —"! höre ich es flüstern. „Sehr unpraktisch“, hörte ich jüngst es sagen (s. Bericht S. 283 No. 39) und zum Kapitel „Jagdscheingesetz“ wurde mir sogar liebens würdiger Weise bei der Mülheimer Versammlung bedeutet, ich habe es fertiggebracht, den Sommer über auf beiden Löffeln, pardon, Ohren zu schlafen! — Na — es schadet ja auch nichts, wenn ich mal mit was Anderem komme, wie Herr Mey er-Braunschweig in No. 39 —, der das schöne Dichterwort ausspinnt: „Das Herz, das nicht mit Thieren hat Erbarmen, Das wird auch nicht für Menschenleid erwärmen!“ Wenn ich heute in dieser Sache laut gebe, so ist es um klärende Diskussion anzuregen, dem Einen oder Anderen zu Nutz und Frommen und um einen Weg an zubahnen, auf dem gesetzlich geregelter Schutz der Gärtnerei gegen Wildschaden anzustreben wäre. Ich stehe auf dem Standpunkte, dass gärtnerische Kulturen entschieden eines grösseren Schutzes bedürfen, aber ich theile nicht die Ansicht, dass dies erreicht werden kann, wenn einerseits die Pacht zahlenden Jäger oder andererseits die Pacht einstreichenden Gemeinden in ihren Interressen erheblich geschädigt würden. — Ein dahin zielendes Gesetz wird nie durchgehen — verbietet sich auch aus national-ökonomischen Gründen. Selbst durch Hasenfrass oft schon schwer gekränkter Gärtner, durch Hasenbraten auch ab und zu erfreuter Jagdpächter stehe ich auf objektivem Standpunkt und dürften meine Beurtheilung und Erfahrung immerhin zu hören sein: 1. Es ist nicht möglich, durch noch so intensiven Ab schuss den Hasenbestand dermassen zu reduziren, dass ohne Einzäunung jüngere Baumschulkulturen schadenfrei zu halten wären. Und wäre kein Hase mehr im Revier, im Februar—März zur Schon- und Rammelzeit, wechseln stets wieder welche zu und hinterlassen geschälte Stämme! Das kann kein Jagdpächter verhindern! 2. Ein Abschuss der Hasen innerhalb freiliegender Quartiere steht in keinem Verhältniss zu dem Schaden, den unvorsichtige Schüsse in volle Quartiere machen und zu der so oft zwecklos vergeudeten Zeit, wie den Folgen stundenlangen Anstandes in bitterkalter Winternacht. — Was soll es auch nützen? Für den einen weggeknallten Krummen rücken zehn andere wieder zur Musterung der angebleiten Bäume herein! 3. Der Schaden durch Hasenfrass kann auch bei kleineren Kulturen so bedeutend sein, dass er oftmals die Jagdpachtbeträge zehn- und mehrfach übersteigt. — Wo wäre nun der Jäger, der bei Verpflichtung zum Ersatz eine Jagd, in deren Bering gärtnerische Kulturen liegen, pachten würde? Wo ist aber auch die Gemeinde, welche auf den Pachtschilling verzichten würde zum Nutzen eines oder weniger Gärtner? Und gesetzt, durch ein Wild schadengesetz bestände die Ersatzpflicht, aii wen wendet sich dann der Gärtner, wenn jeder Jagdliebhaber unter solchen Umständen dankt? An die Gemeinde?? — die wird auch danken! Dann heisst es: helfe dir selbst — vertilge deine Schädiger, so wie die Raupen und Enger linge und Blatt- und Blutläuse, wann und wo du sie kriegen kannst Ganz recht — aber die Nachbar-Hasen in der Schonzeit!! — Und die, welche nicht gekriegt werden! —• Und, wie heisst es doch: „Fischen und Jagen kann kein Geschäft vertragen“ — ob da das Mittel am Ende nicht schlimmer als der Schaden? 4. Das einzig Rationelle ist und bleibt eine Ein zäunung aus Drahtgeflecht. — (In Frankfurt a. 0. freut sich Jemand!) Es ist dies die relativ billigste und zweck entsprechendste, diejenige, welche bei Schneetreiben am wenigsten leicht verschüttet wird und mit wenig Kosten und Mühe angebracht und verstellt werden kann. 5. Alle anderen Mittel sind kostspieliger, unsicher und helfen nur zeitweise. Ungern persönliche Momente anführend, muss ich dies hier doch thun als Beleg zu Vorstehendem und zur Er läuterung des Nachfolgenden. Vornehmlich zum Schutz unserer Kulturen habe die umliegenden Jagden (etwa 17 009 Morgen) angepachtet — selbstredend wird so stark als möglich abgeschossen — trotzdem sind erhebliche Schäden ohne Einzäunung nicht zu verhüten. Die Jagd pachten sind hier billig, aber weit billiger und sicherer würde der Schutz durch dauernde Einfriedigungen zu er reichen gewesen sein! Ferner: Auf einem Nachbarrevier liegen abgelegen 2 ha Kulturen. Vor letzter Neuverpachtung ging ich zum bisherigen Jagdpächter, hub also an und sprach: „Meine Bäume werden nicht gezogen, um Ihren Hasen zur Aesung zu dienen, Sie können nicht alle todtschiessen. Sie wollen für Ihre Pacht und Ihr Vergnügen einen Bestand an Hasen haben, es giebt nur ein Mittel, unsere diametral gegen überstehenden Interessen zu wahren — das ist Einzäunung — dazu gehören für diese 2 ha etwa 600 m Drahtgeflecht und eine Parthie Pfähle im Gesammtwerth von etwa 150 M. — Lassen Sie nun die Einfriedigung auf Ihre eigenen Kosten machen oder verzinsen Sie mir amortisirend die selbe mit 10% = 15 M. pro Jahr oder aber — ich treibe Ihnen bei der Verpachtung die Jagd um mehr als diesen Werth in die Höhe“. Der Herr war vernünftig, er schlug ein, er lässt seine Hasen, ich meine Bäume wachsen, und wir sind gut Freund geblieben — das ist besser als prozessiren und ich über lasse die Nutzanwendung den Kollegen, auch die Be urtheilung, ob dies gar so unpraktisch oder nur von solchen anwendbar, die es machen können - . Ein Druck kann immer ausgeübt werden, zumal, wo mehrere Gärtner am Platze, ein Druck, der im Verhältniss zu der, für ja meist wohlhabende Jagdpächter geringfügigen Verzinsung und des eventuell grossen Schadens erfolgreich sein dürfte. Schliesslich ist die Gemeinde diejenige, welche das Jagd recht vergiebt, verpachtet — sie hat auch das Recht unter den Letztbietenden zu wählen — sie hat in erster Linie die Verpflichtung, das Eigenthum ihrer Einwohner zu schützen und da wird es sich in vielen Fällen durch Einwirkung auf den Ortsvorstand seitens der ansässigen Gärtner erreichen lassen, dass bei Neupachtverträgen es heissen wird: „Der Jagdpächter hat die Einzäunung gärtne rischer Kulturen auf eigene Kosten zu bewirken oder die Kosten der Einzäunung mit 10 pCt. zu verzinsen.“ Dies wäre es auch ungefähr, was bei einer Neu- berathung des Wildschadengesetzes, meiner Ansicht nach, zu begehren wäre. Ich glaube, dass es wohl einige Aus sicht aufErfolg haben dürfte. Bringt es doch allseitige Interessen möglichst in Einklang, ohne wie es früher ge schehen ist, einseitige Opfer zu verlangen. Dass innerhalb dichter Einfriedigungen trotzdem ver ursachter Wildschaden zu vergüten, ist ja gesetzlich ge- regelt — man könnte also mit einer solchen Bestimmung einigermassen bestehen. Dass die Erlaubniss zum Ab schuss von Wild innerhalb gärtnerischer Kulturen, auch während der Schonzeit, seitens der Aufsichtsbehörde (Landrath) ertheilt werden kann, regelt § 16 des Wild schadengesetzes vom 11. Juli 1891, und ebendaselbst heisst es: „Die Ermächtigung vertritt die Stelle des Jagdscheins.“ Warum also gegen das neue Jagdscheingesetz agi- tiren? Es entlastet uns an andern Steuern, und nach meiner festesten Ueberzeugung, begründet auf längerer und weiterer Erfahrung, kann Abschuss allein Wildschaden nicht verhüten, ob der Jagdschein nur Mk. 3,— oder Mk. 15,— kostet spielt bei Wildschäden oder Pacht beträgen imWerthe von Hunderten von Mark keine Rolle! Da wird dem Verbände vielseitig der Vorwurf gemacht, er erreiche nicht viel. Ja, wenn Forderungen gestellt oder Anträge eingebracht werden, die nur einseitigen Interessen dienen sollen, dann sind Sie von vornherein
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