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300 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 41 Schiffsverkehrs geschädigt werden wird. Da in unfruchtbarem Sande nur wenige Pflanzenarten zu leben vermögen, besonders wenn die Feuchtigkeitsverhältnisse sehr schwanken, der Sand aber durch Wurzelgeflechte befestigt werden muss und auch am billigsten befestigt werden kann, so wurden auf den Vorschlag und unter Aufsicht des als Sachverständiger zugezogenen königl. Garten inspektors a. D. Stein Anpflanzungen von Grasarten mit weit verzweigten Wurzelstöcken vorgenommen, und zwar wurden die Grasstauden an den Sandböschungen der Alten Oder gesammelt, ausgehoben und auf die Kanalböschungen übertragen. Ausgewählt wurden drei Arten: Sandschilfgras Calamagrostis Epigeios), das auf dem Sande des Binnenlandes das zäheste aller Dünengräser, das Sandschilfgras, vertritt, Glanzschilfgras (Phalaris arundinacea) und eine meterlange unterirdische Triebe im Sande erzeugende Riedgrasart (Carex hirta v. hirtae formis), die dem Sandriedgrase der Dünen nahe verwandt ist. Da die Uferbös lungen bis zum Herbst 1896 noch theilweise über Wasser bleiben, so können diese Gräser im nächsten Sommer den Sand dur h ihre Wurzeltriebe und deren Faserwurzeln vollständig mit einem Netz durchziehen. Selbst wenn dann bei dauerndem Stehen unterWasser die Pflanzen selbst absterben, bleibt das Wurzelnetz jahrelang erhalten, da sein grosser Gehalt an Kieselsäure die Fäulniss hindert. Zur Befestigung ist ausserdem der Uferrand mit Weidenschnüren, die fest angepflockt sind, überzogen worden. Die Verwendung von Dünenpflanzen an Sanddämmen des Binnenlandes ist bisher stets missglückt, was allerdings vorauszusehen war, da alle Dünenpflanzen salzhaltigen Boden bedürfen. 8.—12. November 1895. Cassel. Chrysanthemum-, Blumen-und Pflanzen-Ausstellung in den grossen Sälen des evangelischen Vereins hauses, veranstaltet von der Vereinigung der Handelsgärtner von Cassel und Umgegend. 4.—8. April 1896. Düsseldorf. Grosse allgemeine Gartenbau- Ausstellung für Rheinland und Westfalen, veranstaltet vom Verein „Flora“, Düsseldorf. Näheres durch den I. Vorsitzenden, Herrn J. P. Tants, Düsseldorf. 2.—10- Mai 1896. Dresden. 2. internationale Gartenbau-Aus stellung. Näheres durch das Sekretariat der Ausstellung. Adr. Herrn Inspektor 0. Lämmerhirt, Dresden, Glacisstrasse 7. 2.—7. Oktober 1896. Cassel. Allgemeine deutsche Obstaus stellung im Anschlusse an die General-Versammlung des deutschen Pomologenvereins. Die reichhaltige Ausstellungs-Ordnung mit den Preisbewerbungen ist schon jetzt erschienen und von dem Ge schäftsführer des Obst-Ausstellungs-Ausschusses, Herrn Jacob Hördemann, Cassel, Holländische Strasse 68, zu beziehen. (Wir bitten die verehrl. Mitglieder, uns über die in ihrem Kreise stattfindenden Ausstellungen Mittheilung zu machen.) Frage 42. Ist der Pächter einer Gärtnerei beim Verlassen des Pachtgrundstückes verpflichtet, die von seinem, während der Pacht zeit gekauften, Dünger und Abräume der Gärtnerei gewonnene Frühbeeterde, dem Pachtherrn unentgeltlich zurückzulassen, oder kann er dieselbe nach seinem Belieben veräussern ? Bctr. obiger Frage will ein Rittergutsbesitzer gegen einen bereits vor 4 Jahren abgegangenen armen Pachtgärtner vorgehen. 0. M. Antwort: Für die Beurtheilung der Frage machten wir unseren Rechtsanwalt auf Folgendes aufmerksam: Mistbeeterde und Kompost erde werden in den Gärtnereien für Pflanzenkulturen besonders hergestellt und sind nach unserer Ansicht bei der Frage ebenso zu beurtheilen, wie Dünger. Mistbeeterde ist in der Hauptsache ver rotteter Dünger aus den Mistbeeten, und Komposterde ist aus ver rottetem Unkraut, Laub, Pflanzentheilen etc. zusammengesetzt, welche beim Reinigen der Gärtnerei auf Haufen gebracht und zur Förderung des Verwesungsprozesses besonders bearbeitet werden. Sowohl Mistbeeterde, wie auch Komposterde werden in den Gärtnereien vielfach ebenso verkauft wie Pflanzen, Bäume und Sträucher, sie gehören also zum Inventar der Gärtnerei. Unser Berliner Rechtsanwalt antwortet uns hierauf folgendes: In der Voraussetzung, dass die Gärtnerei in den 7 alten preussischen Provinzen (die Rheinprovinz ausgeschlossen) liegt, und dass die Frühbeeterde ohne Beschädigung des Grundstücks weggenommen werden konnte, halte ich den Pächter für berechtigt, sie nach seinem Belieben zu veräussern. — Sollte die in Frage stehende Gärtnerei ausserhalb der obigen Gebietstheile, wie wir vermuthen, im König reich Sachsen liegen, so müssen wir uns nach den dort gültigen Bestimmungen erst erkundigen. J. Handelsregister In das Handels-Register ist eingetragen die Firma Jae. Beterams Söhne mit dem Sitze zu Geldern unter folgenden Rechtsverhältnissen: Die Gesellschafter sind: 1) Emil Beterams, 2) Ludwig Beterams, beide Kaufleute zu Geldern. Die Gesellschaft hat am 1. Oktober, 1895 begonnen und zur Vertretung derselben ist ein jeder der Gesell schafter für sich allein berechtigt. Ueber das Vermögen des Gärtnereibesitzers Adolf Wilhelm Gregor in Pirna ist am 1. Oktober das Konkursverfahren eröffnet und der Lokalrichter August Kotte in Pirna zum Konkursverwalter ernannt worden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. Oktober 1895. Konkursforderungen sind bis zum 15. November 1895 beim Gerichte anzumelden. Erste Gläubigerversammlung den 25. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin den 6. Dezember 1895, Vor mittags 10 Uhr. N. Gaucher-Stuttgart. Haupt-Katalog der Baumschulen. C. Kaschuge-Ladenburg. Taupt-Verzeichniss der Baumschulen. Bluter & Ehlen-Stuttgart. Baumschulen-Katalog. J. F. Loock. Kgl. Hoflieferant. Berlin N. 4. Chausseestr. 52a. Engros Preisliste. Inhalt. Seite Sind Gärtnerlehrlinge zum Besuche der Fortbildungsschulen verpflichtet? 295 Sonntagsruhe 296 Beschaffung von Eichenlaub im Winter 297 297 Warnung 298 Verbands-Nachrichten 298 Kleine 298 Gartenbau-Ausstellungen 300 Fragekasten 300 Handelsregister 300 Konkurse 300 Preisverzeichnisse 300 Ammobium grandif. lang geschnitten, reinweiss, per10Kilo 20 M., dto. 94er Ernte 16 M,, dto. mit gelb. II. 12 M. Gnaphalium, reinweiss, I. Qualität, per 10 Kilo 18 Mark empfiehlt gegen Kasse oder Nachnahme C. A. Blau, Minchenbernsdorf 1459+ bei Gera. Coniferen-Grün, verschied. Sorten gemischt, kurz geschnitten, 50 Kilo 12 M., Postpack. 1,80 M. freo. g. Nchn. 1497/44 Friedr. Bühring, Kierberg-Köln.