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über die Sonntagsruhe. Anfangs kamen nur Klagen, dass ein Gendarm oder ein Polizist einmal das Gesetz anwenden wollte, bevor es überhaupt in Kraft getreten war. Jetzt aber sind uns schon wiederholt Mittheilungen darüber ge macht worden, dass selbst die Gerichte die diesbezüglichen Bestimmungen falsch auslegen. So schickte uns neulich ein Verbandsmitglied ein ihm vom Amtsgerichte zugestelltes Strafmandat über 20 Mark Strafe (und 1,20 M Kosten), welche es bezahlen sollte, weil es an einem Sonntag Vor mittag kurz nach 10 Uhr einen Theil seiner Leute mit Spritzen, Lüften und Schattenlegen beschäftigt hatte. Der Herr schrieb uns dazu, dass Sonntags früh von seinen Leuten die nothwendigsten Arbeiten, wie sie in einer Topfpflanzengärtnerei in den heissen Sommermonaten un vermeidlich sind, ausgeführt werden. Alsdann hat die Hälfte ganz frei, die andere Hälfte hat Dienst, das heisst, sie hat nur die im Laufe des Tages nothwendig aus zuführenden Arbeiten zu verrichten. Zu dem Zwecke müssen sie zwar in der Gärtnerei, wo sie, nebenbei be merkt, wohnen, anwesend sein, haben aber je nach der Witterung von 9, 10 oder 101/2 Uhr an bis 4 Uhr Nach mittags fast nichts zu thun. Dann müssen sie mit Giessen nachsehen und Luft und Schatten abnehmen. Er bat uns nun um unseren Kath, ob er mit Erfolg Widerspruch gegen den Strafbefehl erheben könnte. In dem Str afbefehl stützte sich das Königliche Amts gericht auf den § 105b Abs. 1 der Gewerbeordnung und auf die auf Grund dieses Paragraphen erlassene Orts polizeiverordnung, nach welcher von 10 Uhr ab sämmt- liehe Arbeiten im Gewerbebetriebe zu ruhen haben. Nach der Ausführungsanweisung betreffend die Sonn tagsruhe im Gewerbebetriebe findet indessen das Verbot der Sonntagsarbeit wie es in dem § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung ausgesprochen ist, auf die Arbeiten in der Gärtnerei keine Anwendung. In Folge dessen kann auch die dem Strafbefehl zu Grunde gelegte Ortspolizei verordnung auf die Arbeiten in der Gärtnerei keine An wendung finden. Wir haben die diesbezüglichen Be stimmungen in No. 11 d Jahrg. veröffentlicht. Auf Grund dieser ‘Thatsachen erhob daher der be treffende Herr Einspruch gegen den Strafbefehl. In dem Verhandlungstermin erkannte der Amtsanwalt die Gründe des Angeklagten als richtig an und beantragte selbst die Freisprechung. In einem anderen Falle wurde von einem Handelsgärtner verlangt, dass er diejenigen Gehülfen, Lehrlinge etc., welche die in derGärtnerei an Sonntagen nothwendigen Arbeitenaus führen sollen, gemäss § 105c Abs. 2 der Gewerbeordnung in ein Verzeichniss einträgt, aus welchem nicht nur die Art der vorgenommenen Arbeiten, sondern auch die Dauer der Beschäftigung jedes Einzelnen zu ersehen ist. Auch diese Verfügung steht mit den Ausführungsbestimmungen im Widerspruch, da das Verzeichniss nur für solche Betriebe vorgeschrieben ist, für welche das Verbot der Sonntags arbeit besteht. Für andere Betriebe solches Verzeichniss zu verlangen, sind die Behörden nicht berechtigt. Wenn nach diesen Ausführungen der § -105b Abs. 1 der Gewerbeordnung für die nothwendigen Arbeiten in der Gärtnerei (zu denen das früher für die Sonntage viel fach aufgesparte Grossreinemachen nicht gehört) keine Anwendung findet, so machen wir doch darauf aufmerksam, dass damit nicht gestattet ist, jede beliebige Arbeit zu irgend einer Zeit an Sonntagen ausführen zu lassen. Vielmehr sind hierfür die sonst etwa bestehenden Ver ordnungen über die Heilighaltung der Sonn- und Feiertage massgebend. Diese Verordnungen sind in den verschiedenen deutschen Landestheilen, ja vielfach in den Ortschaften sehr verschieden. Es ist dringend zu rathen, an Sonn tagen keine anderen als die unumgänglich nöthigen Arbeiten auszuführen und dazu nur soviel Leute zu beschäftigen, als unbedingt nöthig sind. Meistentheils geschieht das in den Gärtnereien schon längst. z Beschaffung von Eichenlaub im Winter. Von mehreren Seiten sind wir über das Treiben von Eichen zur Beschaffung von frischem Grün in den Winter monaten um Rath gefragt worden. Es giebt hierfür verschiedene Methoden. Am häufigsten in der Praxis ausgeführt ist das Antreiben junger Eichen zum Zwecke der Veredelung. 2—3jährige gut bewurzelte Eichen werden zu dem Zweck in Töpfe gepflanzt, ein gestutzt, frostfrei eingeschlagen und, um Ende Januar frisches Laub zu haben, Anfang Dezember mässig warm gestellt. Bei einer Temperatur von 12—15° und häufigem Spritzen entwickeln sich dann junge Triebe. Für die Ab härtung des Laubes werden die Pflanzen später kühler gestellt und schliesslich ganz kalt gehalten. Von anderer Seite empfiehlt man als sehr einfaches Mittel das Legen von Eicheln, da dieselben rasch keimen. Bis Ende Januar wird es nicht schwierig sein, Eichen laub von diesem Jahre frisch zu erhalten. Es wird zu dem Zwecke empfohlen, jetzt gute, etwa 30 cm lange Spitzen mit gesundem Eichenlaub, welches aber nicht nass sein darf, zu schneiden, in Säcke von nicht zu festem Stoff zu stecken und diese Säcke in einen Eiskeller zu stellen oder zu hängen, jedoch so, dass die Säcke nicht nass werden. Auf diese Weise soll es leicht möglich sein, Eichenlaub mehrere Monate frisch zu erhalten. Für diejenigen, welche noch den Wunsch haben, sich an der Eichenlaubspende zu betheiligen, theilen wir mit, dass in der Hauptsache die Tage der Rekrutenvereidigung sowie Kaisers Geburtstag (27. Januar) in Betracht kommen. Nur bei einzelnen Truppentheilen sind noch andere Tage in Aussicht genommen. Da mancher, welcher sonst Liefe rungen für einzelne Truppentheile hat, ein Interesse daran haben wird, sich auch an der Eichenlaubspende zu be theiligen, so bemerken wir, dass wir bereit sind, den Be treffenden auf ihren Wunsch diejenigen Tage mitzutheilen, welche, in ihrem Armeekorpsbezirk dafür in Betracht kommen. Wir ersuchen aber, solche Anfragen recht bald an uns zu richten, weil die für die Vertheilung des Eichen laubes nöthigen Vorbereitungen jetzt getroffen werden. # ( actus Dahlien. In der Liste der in voriger Nummer aufgeführten echten Cactus Dahlien, vermisse ich noch vier neuere Sorten, welche jedenfalls noch mehr wie manche andere der dort genannten Sorten verdienen, dass man die Auf merksamkeit der Schnittblumenzüchter und Blumenliebhaber auf sie lenkt, das sind die Sorten Matchless, Lady Pen zance, Chancellor Swayne und Ernest Glasse. Matchless ist die prächtigste aller mir bekannten dunklen Cactus Dahlien. Die Farbe ist gleichmässig sammtig dunkelbraun. Wegen dieser Farbe und ausser dem wegen ihrer Reichblüthigkeit wird diese Sorte bald von allen Schnittblumenzüchtern in grösserer Masse an gezogen werden. Lady Penzance, klar schwefelgelb, hat zwar nicht sehr grosse Blumen, ist aber von edelster Form; jeden falls wohl die schönste gelbe. Ernest Glasse, lila.rosa mit silbrigen Spitzen, sehr schön und reichblühend, obwohl spät. Chancellor Swayne ist prächtig sammtig dunkel- violetroth, eine ganz neue eigenthümliche Färbung; sie wird höher wie die anderen Sorten, ist aber ausserordent lich reichblühend. Die Sorten Kaiserin Auguste -Victoria und Asia sind nicht zu den echten Cactus Dahlien zu rechnen; sie werden wohl, wie viele andere fälschlich als Cactus Dahlien verbreitete Sorten am besten wohl als Cactus Dahlien Hybriden bezeichnet. So schön wie im ganzen die erstere dieser beiden Sorten ist, so fehlt uns doch noch immer die reinweisse