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anstalten, in die Brüche gegangen. Wegen „Mangel an Theilnahme" kann die Ausstellung überhaupt nicht stattfinden. Ein weiterer Beitrag zu dem Thema „Wie man Ausstellungen macht“. *2 1 Polizei-Yerordnung für Handel und Gewerbe in Köln a. Rh. Auf Seite 105 dieses Jahrgangs brachten wir eine im Entwurf vor liegende Polizei-Verordnung für Berlin, betreffend die Firmen bezeichnung auf Laden- resp. Geschäftsschildern, welche dem Sinne nach unseren in dieser Sache schon häufiger gemachten Eingaben entsprach. Dieser Entwurf ist in Berlin noch nicht Gesetz ge worden, Gegenströmungen haben dies bisher zu verhindern ver mocht. Wie wir der „K. V.“ entnehmen, ist eine derartige Ver ordnung für Köln mit folgendem Wortlaute in Kraft getreten: „Auf Grund der §§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei-Ver waltung vom 11. März 1850 und in Gemässheit der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes der Stadt Köln folgende Polizei-Verordnung für den Polizeibezirk der Stadt Köln erlassen. § 1. Jeder im Handelsregister eingetragene oder nicht eingetragene Inhaber eines offenen Geschäfts ist, unbeschadet des ihm nach Artikel 15 u. f. des Handelsgesetzbuchs znstehenden Rechts der Firmenführung, verpflichtet, an seinem Geschäfts-Lokal seinen bürgerlichen Namen in einer von der Strasse aus deutlich erkennbaren Schrift anzubringen. § 2. Sind die Inhaber des Geschäfts sämmtlich weiblichen Geschlechts oder Minderjährige, so muss dieses aus der Aufschrift (§ 1) unzweideutig hervorgehen. § 3. Die Bezeichnung des Geschäfts-Lokals mit dem bürgerlichen Namen (§§ 1 und 2) hat für Geschäfte, welche nach Verkündung dieser Polizei-Verordnung eröffnet werden, spätestens gleichzeitig mit der Eröffnung des Geschäfts stattzufinden. Bestehende Geschäfte haben den Vorschriften dieser Polizei-Verordnung bis zum 1. No vember 1895 zu genügen. § 4. Die Aufschrift ist stets in Ueber einstimmung mit den Vorschriften in §§ 1 und 2 zu halten. Hierdurch nothwendige Aenderungen der Aufschrift sind binnen spätestens acht Tagen nach Eintritt desjenigen Ereignisses, welches die Aenderung erforderlich macht, vorzunehmen. § 5. Verantwortlich für die Befolgung der in dieser Polizei-Verordnung gegebenen Vorschriften ist äusser dem Inhaber derjenige, welcher die Ver waltung des Geschäfts führt. § 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. bestraft.“ Ueberall nachahmenswerth! Nur die für Uebertretungen festgesetzte Geldstrafe erscheint uns zu niedrig. Fragekasten :/eggefegeeeeeeneexeexeexeeezexze V• -'N • • “'N -'N -'N “'N “'N -'N “'N -'N “'N • “'N “'N • «'N «'N «'N WN Frage 37. Wie kann man am wirksamsten einen weissen Pilz von Palmen vertreiben? Die Palmen erhalten durch den Pilz Stellen, welche wie durch Rostflecke verursacht aussehen. Oefteres Abwaschen hat nicht geholfen. Durch welche Ursachen entsteht der Pilz? J. M. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Blumenhändlerin Anna Bobrek in Leobschütz [ist'nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. ft ‘•f* 1 e7• •••ee6e•0~6e••-•«•••• 07• •3• • Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1894 wird hierdurch bekannt gemacht, dass die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen, aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammenden Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiet nach den Niederlanden auch über die niederländische Zoll stelle St. Pieter bei Maastricht erfolgen darf. Berlin, den 10. September 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Rottenburg. (Aufgestellt vom Patent-Bureau Gerson & Sachse, Berlin SW. 48, Friedrich-Strasse 10. — Das Bureau ertheilt Abonnenten dieses Blattes Auskünfte ohne Recherchen gratis.) A. Patent-Anmeldungen. Klasse 45. J. 3612. Mittel zum Schutze der Pflanzen gegen Para siten. — James Y. Johnson, London. B. Patent-Ertheilungen. Klasse 45. No. 83076. Verfahren, um getrockneten Palmzweigen und dergleichen ihre ursprüngliche Form und Elastizität zu verleihen. — F. Wilde & Sohn, Görlitz. Wilhelm Pfitzer in Stuttgart. Verzeichniss über Rosen und Holl. Blumenzwiebeln sowie Neuheiten in Topf- u. s. w. Pflanzen. Jac. Sturm in Erfurt-. Verzeichniss über immortellenartige und andere getrocknete Blumen, Gräser, Moose u. s. w. Louis Vogel in Dinglingen. Verzeichniss über Aprikosen, Pfirsiche und andere Steinobstsorten. Welter & Rath in Trier. Rosen-Schulen. Verzeichniss über Rosen Sorten. Heinr. Maurer (Inh. L. Maurer) in Jena. Verzeichniss über Beeren- und Schalenobstsorten und Beerenobst-Samen. Inhalt. Seite Zur Eichenlaubspende 273 Aus unserer Zeit 273 Fachfortbildungsschulen 274 Die Gartenbau-Ausstellung zu Königsberg 274 Illumination und Dekoration 275 276 Ueber die Wurzelbräune der Cyclamen ... 276 Theilbares Obst-Aufbewahrungsfass und zugleich Obst-Versandt- Fass 277 Diplom des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands . . 277 Ludwig Schiebler-Celle + 277 Verbands-Nachrichten . 277 Gartenbau-Ausstellungen 278 Kleine 278 Fragekasten 279 Konkurse 279 Patente 279 Preisverzeichnisse 279 Verbandsgruppe Altmark. Versammlung Sonntag den 22. d. M. in Garde legen, Restaurant „Deutscher Kaiser“. Tagesordnung: 1. Der unlautere Wettbewerb. 2. Besprechung betr. Anzucht und Vertrieb gärtnerischer Artikel von Beamten ohne Zahlung von Gewerbe steuer. 3. Innere Angelegenheit der Gruppe Altmark betr. Selbst ständigkeit der Gruppe. 4. Magdeburger Ausstellung. 5. Ver schiedenes. Der Obmann C. Theuerkauf. Verbandsgruppe Stettin. Montag den 23. September Abends SUhr Sitzung im Restaurant Kupfer (Birken-Allee). Tagesordnung: Bericht erstattung über die Jahresversammlung in Erfurt und Besprechung der auf derselben gefassten Beschlüsse. Verbandsgruppe Mecklenburg. Gelegentlich der in Parchim stattfindenden Obst- und Gartenbau-Ausstellung findet am 27. September 4 Uhr im Wallhotel eine Gruppen-Versammlung statt, wozu alle Herren Collegen freundlichst eingeladen werden. T agesordnung: 1.Bericht über die Hauptversammlung in Erfurt. 2. Verschiedenes und Wahl über Zeit und Ort der nächstjährigen ersten Gruppen-Versammlung. Grevesmühlen. C. Diekmann, Obmanz