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No. 38. Berlin, den 22. September 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlichet Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Zur Eichenlaubspende. Dem Vorstande ist folgendes Schreiben aus dem Kriegsministeriuin zugegangen: Seine Majestät der Kaiser und König haben die Annahme des patriotischen Anerbietens deutscher Gärtner, der Armee im kommenden Winter und Frühjahr das zur Schmückung der Fahnen, Standarten und Geschütze erforderliche in Deutschland gewachsene Eichenlaub unentgeltlich zu liefern, zu genehmigen geruht und mich ermächtigt, Allerhöchst Seinen Dank dem Verbände der Handelsgärtner zu über mitteln. Indem ich den Verband hiervon unter Bezug nahme auf das gefällige Schreiben vom 15. Juli d. Js. ergebenst in Kenntniss setze, bemerke ich gleich zeitig, dass sich die Allerhöchste Genehmigung nur auf das Preussische Heer und auf die unter Preussischer Verwaltung stehenden Kontingente bezieht. Hinsichtlich der Bundesstaaten mit eigener Militärverwaltung (Bayern, Sachsen und Württem berg) muss dem Verbände anheimgestellt werden, sich mit den zuständigen Kriegsministerien in Ver bindung zu setzen. Ein Verzeichniss der während des nächsten Winters und Frühlings für die Schmückung der Fahnen pp. in Betracht kommenden Tage lässt sich hier nicht aufstellen, da dem Kriegsministerium nicht bekannt ist, welche Tage die Truppen zur Ver anstaltung von Erinnerungsfeiern in Aussicht ge nommen haben und zu welchen Zeitpunkten sonst noch eine Entfaltung von Fahnen pp. stattfinden wird. Die Königlichen Generalkommandos sind indessen ersucht worden, dem Verbände möglichst bald entsprechende Angaben zugehen zu lassen. Für die Uebersendung des ersten Verzeichnisses der deutschen Gärtner, welche sich an der Lieferung des Eichenlaubs betheiligen wollen, spreche ich dem Verbände meinen Bank aus. Der Kriegsminister. Bronsart v. Schellendorff. An den Verband der Handels ¬ gärtner Deutschlands, z. H. des Vorsitzenden Herrn C. van der Smissen zu Steglitz. • Aus unserer Zeit. Diese Ueberschrift trägt ein auf Seite 153 dieses Jahrgangs des Handelsblattes veröffentlichter Artikel, welcher sich mit einigen Schäden unseres Berufes be schäftigt. Wir wählen dieselbe Ueberschrift, um eine An gelegenheit zu berühren, zu welcher Stellung zu nehmen es uns an der Zeit erscheint. Nachfolgender Auszug aus einem Briefe möge die Einleitung bilden: „Gleichzeitig erlauben wir uns, Ihnen mitzutheilen, dass es jetzt zum allgemeinen Gebrauch wird, dass stellen suchende Gehülfen mehrere Stellen zugleich annehmen, von denen sie selbstverständlich nur eine antreten können. So hatten wir z B. im Laufe dieses Sommers zu zwei Malen 7 Gehülfen engagirt, von denen nicht ein einziger angetreten ist. Dieselbe Klage hört man von allen Seiten. Auch wir hatten Gehülfen, welche andere Gärtner, wie wir später erfuhren, ebenso im Stich gelassen hatten. Dadurch kommt man aber mit der Arbeit zurück und kann mit-