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No. 36. Berlin, den 8. September 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Ste glitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung Jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. G-rössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Die „schwarze Liste“. Wie den Mitgliedern aus mehrmaligen Bekannt machungen ersichtlich, ist für den Herbst ein Neudruck dieser Liste vorgesehen. Der gleichzeitigen Aufforderung an die Antragsteller, durch erneute Anträge die Auf nahme der betreffenden unkoulanten und notorisch zahlungsunfähigen Firmen in die neue Liste zu ermög lichen, ist nur in sehr geringem Maasse nachgekommen worden, ein Neudruck auf Grund der uns zugegangenen Anträge würde sich kaum verlohnen. Da wir nun leider nicht annehmen können, dass die Liste der unseren Mit gliedern bekannten unsoliden Firmen mit dem uns gesandten Material erschöpft ist und unsere Aufforderungen im Handelsblatte dem ihnen fast immer zu Theil werdenden Schicksal der geringen Beachtung anheimgefallen sind, sind wir gezwungen, um überhaupt die auf die Liste Bezug habenden Beschlüsse zur Ausführung bringen zu können, uns an alle diejenigen, welche Anträge zur Auf nahme von Firmen in die früheren Verzeichnisse gestellt haben, direkt mit einer Anfrage zu wenden, ob sie die weitere Aufführung der betreffenden Firmen in die neue Liste verlangen. Es wird dies den Druck, je nach dem Eingehen der Antworten mehr oder minder erheblich verzögern, ermöglicht aber gleichzeitig eine gründliche Durchsicht und Sichtung der augenblicklich dem Gebrauch dienenden Liste. Eine solche vorzunehmen möchten wir allen Antragstellern hiermit dringend empfehlen. Der Zweck, den diese Liste für die Mitglieder haben soll, ist vornehmlich der, im geschäftlichen Verkehr vor solchen Leuten zu warnen, die entweder direkt auf Schwindel und Betrug ausgehen oder gewohnheitsmässig Zahlungen hinten anzuhalten und zu verzögern suchen oder sich in einer Lage befinden, die ihnen nicht gestattet, den in Anspruch genommenen Kredit zu befriedigen. Aus den letzteren, den sogenannten „faulen Zahlern“, besteht wohl die Liste in ihrer Mehrheit. Bei dieser Mehrheit können nun zum Theil augenblickliche missliche Verhältnisse, gegen die selbst der beste Wille, die grösste Strebsamkeit erfolglos ankämpfen, die Ursache der Zahlungsunfähigkeit sein. Sollte nicht auch diese Klasse schlechter Zahler einen reichlichen Beitrag zu der Liste geliefert haben? Und auf diese Klasse bezieht sich der vorhin geäusserte Wunsch, eine gründliche Durchsicht vornehmen zu wollen. In unserer Liste befinden sich Namen, die vor zehn Jahren zum ersten Male für die Aufnahme angemeldet wurden, ein Widerruf ist trotz direkter Anfragen nie erfolgt, vielmehr ist die Wiederaufnahme verlangt worden. Ganz bedeutend ist die Zahl derjenigen, die fünf Jahre und länger veröffentlicht werden. Abgesehen von notorischen Schwindlern kann es unmöglich die Aufgabe einer , solchen Liste sein, Leute, die durch missliche Ver hältnisse zahlungsunfähig wurden, dauernd an den Pranger zu stellen und ihnen durch eine solche Ver öffentlichung ein Wiederemporkommen schwer oder gar unmöglich zu machen. Dass Leuten ihre Namensnennung in dieser Liste zum Vorwurf gemacht wurde, sogar offen auf Postkarten unter Kreditverweigerung, ist nicht vereinzelt vorgekommen, denn das „Vertraulich“, welches den Mitgliedern bei der Uebersendung jeder solcher Liste bei der Benutzung derselben stets zur Pflicht gemacht wurde, ist vielfach übertreten worden. Wie mancher Name ist wohl unter dem Eindruck des ersten Aergers über eine nicht eintreibbare Forderung in die Liste gelangt, an ein Streichen in späteren Jahren wird nicht gedacht oder man lässt den Betreffenden mit Absicht darin, hat er doch einst uns um einen Posten Geld gebracht und hat auch bis heute noch nicht bezahlt. Aber ist es unter