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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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No. 35 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 259 Herrn F. K. in W. (Bayern). Cereus grandiflorus und j Cereus nycticalus sind zwei verschiedene Sorten, von denen | erstere auch in der Homöopathie Verwendung findet. C. grdf. hat hellgrüne, mit starken Rippen besetzte, dicht bestachelte Stengel, C. nyct. mehr runde, blaugrüne Stengel mit wenigen Stacheln be setzt und geruchlose Blumen, während die der ersteren nach Vanille duften. Der wohlriechende Cereus wird „Königin“, der geruchlose „Prinzessin der Nacht“ genannt. ÄüAAKNNRRRRSRRS Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschr. u. Sammlungen aus dem Deutschen Reichs- und Staats - Anzeiger.) Ein Abzug städtischer Grund- oder Haussteuer von dem steuerpflichtigen Einkommen aus Grundvermögen ist, nach einer Entscheidung des Ober - Verwaltungsgerichts, V. Senats, I. Kammer, vom 1. Februar 1895, unzulässig. „Wenn die Haus steuer nach dem städtischen Regulativ vom 15. November 1858 auch als eine auf den Grundstücken, haftende Grundabgabe erhoben wird, so hat und behält sie doch die Natur einer Kommunal abgabe. Als solche kann sie aber nach Lage der Gesetzgebung, die nur für die unter den Kommunalabgaben begriffenen Deich- lasten eine Ausnahme statuirt, bei der Besteuerung physischer Personen nach Einkommen aus Grundvermögen nicht in Abzug gebracht werden (§9 1 No. 4 des Eink. St. G., Art. 16 I Litt, e der Ausführungsanweisung); insbesondere ist es verfehlt, wenn der Beschwerdeführer bei der Verhandlung der Sache die von ihm zu entrichtende Haussteuer als eine indirekte, zu den Geschäftsunkosten gehörige oder doch als eine Ausgabe bezeichnet, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens diente (§91 No. 1 a. a. 0.).“ Das Einkommen, welches eine Kirchengemeinde aus der-gärtnerischen Pflege der Grabstellen auf ihrem Kirch hofe durch den Todtengräber gegen eine taxmässige, der Kirchen kasse zufliessende Gebühr bezieht, ist, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 2. Februar 1895, zur Kommunal-Einkommensteuer heranzuziehen. „Es ist von dem Sachverhalt auszugehen, wonach nicht etwa der Todtengräber im eigenen Namen über die Pflege der Gräber mit den An gehörigen etc. der Beerdigten kontrahirt und somit seinerseits als Gewerbetreibender erscheinen könnte, sondern wonach durch ihn die Gemeinde selbst die gärtnerischen Leistungen auf ihre Rechnung bewirkt. Ferner bewendet es bei der thatsächlichen Feststellung, dass es an einer auf Erzielung von Gewinn gerichteten Absicht der Klägerin nicht fehlt. Da die Einnahmen für die Be legung der Grabhügel mit Rasen, für dessen Beschneiden und Begiessen, für besondere Verzierung der Hügel, für das Pflanzen von Bäumen etc., welche Leistungen die Klägerin durch ihre An gestellten verrichten lässt, aus einer gärtnerischen gewinnbringenden Thätigkeit entspringen, würde es Sache der Klägerin gewesen sein, nachzuweisen, dass sie gleichwohl die an sich ohne weiteres aus ihnen erwachsenden steuerlichen Konsequenzen etwa um deswillen nicht nach sich zögen, weil sie auf einem staatlich verliehenen Hebungsrechte beruhen. Diesen Beweis hat aber die Klägerin nicht erbracht. Die von ihr angerufene „Taxe“ allein genügt dazu nicht. . . . Endlich vermag die Klägerin ein Hebungs recht auch nicht aus der ihr allerdings nach § 188 ff. II 11 All gemeinen Landrechts obliegenden und dem öffentlichen Recht ent springenden Bestattungspflicht abzuleiten. Denn die öffentlich- rechtliche Verbindlichkeit geht über die Gewährung der Grabstellen und die Unterhaltung der Begräbnissplätze (§§ 183, 761 a. a. 0.), sowie die Beobachtung der öffentlichen Vorschriften hinsichtlich des Begräbnisswesens (§§ 453 flg. das.) nicht hinaus. Dagegen muss der Belegung und Schmückung der Grabhügel, ihrer Be pflanzung mit Bäumen und Sträuchern jeder engere Zusammenhang mit jenem öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkt abgesprochen werden. Die an eine solche Pflege sich knüpfenden Interessen bleiben zunächst immer solche der einzelnen Betheiligten. Auch unter diesem Gesichtspunkt lässt sich nicht füglich mit der Verleihung eines Gebühren-Erhebungsrechts rechnen. Endlich lag auch kaum ein Bedürfniss für eine solche Verleihung vor, weil das Eigenthum der Klägerin an dem Begräbnissplätze hinreicht, um ihr die alleinige gewerbliche Einnahme zu sichern. Die Verwaltung des Kirchen vermögens ist zwar durch den Allerhöchsten Erlass vom 10. Sep tember 1873, betreffend die Einführung einer evangelischen Kirchen gemeinde- und Synodalordnung, geschaffenen Organen der Gemeinde übertragen; dagegen findet sich nicht eine Bestimmung darin, dass ein den Inhabern bestimmter einzelner' Dienststellen etwa ver liehenes Recht der Gebührenerhebung auf die Kirchengemeinde übergegangen wäre, insbesondere auch nicht etwa in § 31 Nr. 7 daselbst.“ Von demjzur Einkommensteuer zu veranlagenden Einkommen sind Aufwendungen für ein Gebäude nach einer Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts vom 22. Januar d. J. abzugsfähig, wenn sie zur Instandhaltung oder Reparatur, d. h. zum Ersatz für defecte Theile des Gebäudes dienen, dagegen nicht abzugsfähig, wenn sie nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes, sondern zur Herstellung eines anderen Zustandes, der im Vergleich zu jenem als ein besserer sich darstellt, erfolgt sind. Schellin, langjähriger Obergärtner in den Kulturen von Max Buntzel, Kgl. Gartenbau-Direktor in Nieder-Schönweide bei Berlin, ist verstorben. Ueber ,das Vermögen“?des 5Kunstg’ärtner3'C a, 'lHiSchirin in Berlin, Friedrichstrasse.“210,"ist am'; 22. August?das Konkurs verfahren eröffnet. Verwalter:^Käufmann Boehme, Raupachstr. 12. Erste Gläubigerversammlung ‘am II. September 1895, Vormittags 111/2 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 25. August 1895. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 25. Oktober 1895. Prüfungstermingam: 18. November 1895, Mittags 12 Uhr. 4 42 42 44 42 42422.42 4242423 Gebr. Dittmar in Heilbronn. Verzeichniss über Messer, Scheeren, Werkzeuge u. s. w. für Obst- und Gartenbau. J. Döppleb in Erfurt. Verzeichniss von Blumenzwiebeln und Knollenbegonien, Sämereien zur Herbst-Aussaat u. s. w. Th. Immerschitt in Aschaffenburg. Verzeichniss über Nadel- und Laubholz-Samen, Gemüsesamen, Obstkerne u. s. w. Ferd. Kaiser in Eisleben. Verzeichniss über Haarlemer Blumen zwiebeln, Knollengewächse und Sämereien. Metz & Co. in Steglitz-Berlin. Verzeichniss über Sämereien, Blumenzwiebeln, Baumschulartikel u. s. w. Liebau & Co. in Erfurt. Verzeichniss über Haarlemer Blumen zwiebeln, Knollengewächse und Samen zur Herbstaussaat. J. C. Schmidt in Erfurt. Verzeichniss über Futterkräuter und Gründüngungpflanzen, Neuheiten von Getreide. Inhalt. Seite Von der Jahresversammlung 253 Preise für Baumschul-Artikel 254 Allgemeine Gartenbau-Ausstellung zu Magdeburg 254 Gartenbau-Ausstellung in Lübeck 254 Wie man Gartenbau-Ausstellungen macht 255 Zur Geschichte des Bermuda Oster-Lilien-Syndikats .... 256 Bewerbung um das Werthzeugniss des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands 256 Aufruf . 257 Verbands-Nachrichten . . . 257 Kleine Mittheilungen 258 Briefkasten 258 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe 259 Personal-Nachrichten, Konkurse, Preisverzeichnisse .... 259 Verbandsgruppe Magdeburg. Versammlung Sonntag, den 8. September, Nachm. 4 Uhr, im Theatertunnel in Magdeburg. Tagesordnung: 1. Bericht erstattung über die Hauptversammlung. 2. Verschiedenes. (Verspätet eingegangen.) Der Obmann C. F. Krause. Znr gefl. Beachtung: Talisnnmned an der wEemzmmaemu Jahresversammlung in Erfurt fälschlicher Weise einen Ueberzieher mit der unter dem Authängsel befindlichen Firma H. A. Baum, Hannover, erhalten haben sollte, wird derselbe höflichst gebeten, sich mit dem Eigen thümer, Herrn A. Wagener, Hannover, in Verbindung zu setzen.
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