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oder von verschiedener Art zusammenzustellen und über lasse ihm die Wahl der Farbe und der Zahl der hierbei zu verwendenden Blätter, sowie die Gruppirung derselben innerhalb der vorgeschriebenen Grösse. Einige zu diesem Zweck geeignete gemalte Vorbilder müssen in der Schule vorhanden sein, doch sind vom Schüler danach ausgeführte Kopieen nur ausnahmsweise zu gestatten und dann aus drücklich durch eine deutliche Unterschrift als solche zu kennzeichnen; denn er soll, wie schon wiederholt betont wurde, nicht zum gedankenlosen Nachahmer, sondern zu einem denkenden Manne herangebildet werden. Stellt man hierbei die Anforderungen nicht zu hoch, verlangt man nur das ihm Mögliche, bei richtiger Belehrung keine augenblendenden Musterstücke, an denen etwa des Lehrers eigene Hand die Haupteffekte hervorbringen muss, so wird die Fortbildungsschule des günstigen Erfolgs sicher sein. Hat ihr Zögling später, bei reiferer Einsicht, auch reifere Gedanken, so wird er sie zu verwenden wissen. Auf der höheren Stufe stelle man im geometrischen Zeichnen Aufgaben aus der Praxis. Nach Angabe der vom Lehrer diktirten Maasse wird von diesem die Figur des Umrisses eines Gärtchens, eines Garten- oder Promenaden theils bestimmt, dessen innere Ausgestaltung der Schüler übernimmt. Die hierbei zu beachtenden Bedingungen sind ihm genau anzugeben, z. B. ob und wo der betreffende Garten einen Ein- oder Ausgang haben muss, ob ein bereits vorhandener Baum, ein Brunnen und dgl. berücksichtigt, ob eine Fontaine, Figur oder Vase angebracht werden soll. Dass vor allem Planzeichnen die gebräuchlichen Zeichen, wie z. B. Baumschlag, Gras etc., eingeübt werden müssen, ist selbstverständlich. Die Reihenfolge sämmtlicher Aufgaben ist leicht zu bestimmen. Sie richtet sich nach dem Grade der Schwierigkeit ihrer verständnissvollen, nicht aber ihrer zeichnerisch-technischen Lösung. Hierbei ist das Skizziren von solchen Plänen auf quadratirtem Papier theils nach gedruckten und gezeichneten Vorlagen, theils nach Original aufnahmen, und weiter das erwähnte skizzirte Entwerfen so zu üben, dass der Schüler, wie schon bemerkt, hierdurch befähigt wird, sich im praktischen Verkehr mit dem Auf traggeber und mit dem ausführenden Arbeiter durch eine Zeichnung deutlich auszusprechen. Die oberste oder letzte Stufe des Unterrichtes sei dem Zeichnen und Skizziren von solchen baulichen An lagen gewidmet, die der junge Gärtner bei der Ausübung seiner voraussichtlichen späteren Praxis kennen muss. Die wesentlichen Theile z. B. eines sog. Warm- oder Kalthauses und der darin zu beachtenden Anlagen, des Ofens, der Dampf- und Wasserleitung, sowie der zur Auf stellung der Gewächse dienenden Gestelle und Räume, sind ihm in einer Weise bekannt zu machen, die ihm das Verständniss für den Zweck derselben klar macht. Auch hier ist das Lernen nach dem wirklichen Gegenstände, das Skizziren nach demselben und das Neu- oder Umge stalten der Anlagen nach bestimmten Voraussetzungen zu betonen, das unmittelbare Kopieren nach Vorlegeblättern hingegen nur dann vorzunehmen, wenn der Schüler die Bedeutung der darauf dargestellten Gegenstände bereits genau kennt, wenn das volle Verständniss für solche Ab bildungen vorhanden ist. Ueberblicken wir zum Schluss das Ganze auf Grund der eingangs erwähnten Bedingungen, so finden wir, dass in der eben entwickelten Weise jeder derselben nach Kräften genügt wird. Aber alle, auch die besten Lehrpläne sind gering- werthig, wenn sie ohne fachmännische Kenntniss nur dem Aeusserlichen nach befolgt werden. Die Schule verspricht das nöthige Verständniss für ihre erzieherische Aufgabe nach besten Kräften zu pflegen, bittet aber zugleich hier mit die Herren Gärtner, sie in diesem Vorhaben durch fachmännischen Rath und That kräftig unterstützen zu wollen. 4 Die letzten Beschlüsse der Verbandsgruppe „Niederrhein“. Der Sitzungsbericht der Verbandsgruppe „Niederrhein“ in No. 27 des Handelsblattes veranlasst mich, meine grosse Verwunderung darüber auszudrücken, wie es möglich sein kann, dass eine Gruppenversammlung es über sich bringt, über Gegenstände zu berathen und zu beschliessen, die, wie es mir den Eindruck macht, Von einer nach Stoff haschenden Persönlichkeit herausgeklügelt worden sind, um an der Hand derselben eine grössere Anzahl Mitglieder glauben zu machen, dass der jetzige Vorstand und die Redaktionsleitung vollständig unfähig sind, einen Verband der Handelsgärtner zu leiten, resp. den Mitgliedern Ent sprechendes zu bieten. Wahrlich, es muss auf die grosse Mehrzahl der Mitglieder einen sonderbaren Eindruck machen, dass, während in allen übrigen Gegenden Deutsch lands zwischen den Mitgliedern und dem Vorstande volles Einvernehmen herrscht, dort am schönen Rheine geradezu gegentheilige Verhältnisse zu Tage treten. Es liegt mir vollständig fern, den Mitgliedern der Verbandsgruppe Niederrhein das Recht streitig machen zu wollen, zu den Verbandsbestrebungen frei und offen ihre Meinung zu äussern, jedoch muss ich und das werden mit mir die grosse Mehrzahl der Verbandsmitglieder gleichfalls thun, die in diesem Gruppenberichte zum Ausdruck gelangte Art und Weise der Kritik verdammen. Die Mitglieder haben seit geraumer Zeit wiederholt Gelegenheit gehabt, die zwischen dem Vorstande und dem Führer der Verbandsgruppe Niederrhein herrschende Spannung zu verfolgen, und ich meine, dass es die Pflicht der Mitglieder ist, endlich einmal hierzu Stellung zu nehmen, wollen wir nicht, dass dem Vorstande die von ihm bisher bekundete Schaffenslust verleidet werde. Jedes unparteiische Mitglied muss, nachdem es den Gruppen bericht der Verbandsgruppe Niederrhein gelesen hat, die Ueberzeugung gewonnen haben, dass die Ursachen, sich an dem Vorstande und der Geschäftsleitung zu reiben, rein vom Zaune gebrochen sind und wenngleich es mir überflüssig erscheint, des Näheren auf den Inhalt des Be richtes einzugehen, kann ich letzteres dennoch nicht unter lassen. Ich muss jedoch den verehrten Vorstand um Nach sicht bitten, wenn meine Auslassungen den mir nach der Meinung der Verbandsgruppe Niederrhein durch meinen Beitrag zum Handelsblatte zustehenden Antheil etwas reich lich in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass mir diese Nachsicht um so eher zu Theil wird, als ich von vornherein auf jedes Honorar verzichte. Aus zuverlässiger Quelle weiss ich nämlich, dass Herr Fettweis für den in No. 25 veröffent lichten Artikel sowie für seine dem Vorstande geltende Entgegnung, die ihm nach der Fassung des Gruppen berichtes aufzunehmen verweigert worden sein soll, „Honorar“ beansprucht hat. Es dürfte den Mitgliedern von grossem Interesse sein, Kenntnis hiervon zu erhalten. Also die mangelhafte Art und Weise der Versendung der Stimmzettel ist der Hauptgrund an der schlechten Wahlbetheiligung! Auf einmal ist das Räthsel gelöst! Man muss es nur verstehen einen Grund zu finden, um die einzig und allein die Mitglieder treffende Schuld auf den Vorstand abzuwälzen. — Ich glaube dagegen, dass die Betheiligung an der Wahl eine regere wäre, wenn den Mitgliedern ein frankirtes und adressirtes Kouvert zum Retourniren des Wahlzettels beigelegt und die Versäumniss mit 3 M. Strafe belegt würde. Ich habe mich längst im Stillen gewundert, dass von Herrn Fett weis ein dahingehender Antrag noch nicht gestellt worden ist. Im Uebrigen aber verweise ich auf die von mir ge legentlich der letzten hiesigen in Leisnig abgehaltenen Gruppenversammlung gethane Aeusserung und glaube ich Herrn Fettweis die Versicherung geben zu können, dass, wenn das alte Wahlsystem, nach welchem die Vertreter wahl sich für alle Mitglieder auf das gesammte deutsche Reich erstreckte, noch in Kraft wäre, die Betheiligung