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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
-
Band
Band 10.1895
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Handels- und Gewerbekammern im Königreich Sachsen, weise der Verfasser auf die erlangte Bedeutung der Gärtnerei hin und hebe hervor, dass die Gärtnerei bisher eine Vertretung durch die Gewerbekammer noch nicht habe, dass sie aber unter ihren jetzigen Verhältnissen wohl berechtigt sei, eine Vertretung durch dieselbe zu beanspruchen. Wenn nunmehr die Bedeutung der Gärtnerei auch andererseits anerkannt ist, halte er die Bestrebung, eine selbst ständige Vertretung bei der Reichsregierung zu erlangen, sehr am Platze. Kaiser-Leipzig, pflichtet dem bei und befürwortet, dass, falls es nicht zu erreichen sei, eine eigene Vertretung bei der Regierung zu erhalten, er vorziehen würde, wenn die Gärtnerei durch die Gewerbekammern vertreten würde. Er habe Gelegenheit gehabt, wahrzunehmen, dass die gewerblichen Vertretungen für unsere Interessen wärmer empfinden als die Landwirthschaft, die uns in vielen Fällen eine Konkurrenz bildet, wobei der Bock zum Gärtner gemacht werde. Herr Knoll beantragt hierauf, den Verbands - Vorstand zu ersuchen, diesen Gegenstand möglichst in einer Versammlung vor der Hauptversammlung zur Berathung zu bringen. Dieser Antrag findet einstimmige Annahme. Herr Wagner wünscht zu Punkt 2 der Tagesordnung, dass zur nächsten Verbandsversammlung betreffs der Vertreterwahl ein An trag gestellt werden möge, dahingehend, dass zu den alljährlichen Hauptversammlungen möglichst neue Vertreter zu wählen sind. Es sei ihm gegenüber dieser Wunsch unterbreitet worden, und überlasse er es der Versammlung, sieh hierzu auszusprechen. Es sprechen zu diesem Punkte äusser dem Antragsteller die Herren Knoll, Jaenich, Keuffel, Heinze, Bochmann, Mönch, Günther und Kaiser und geht aus allen Aussprachen klar hervor, dass man in dem Wahlmodus keine Aenderung getroffen wünscht, man möge Leute wählen, die zu Vertretern geeignet sind. Der Antrag wird daher abgelehnt, doch soll es den Mitgliedern über lassen bleiben, dem in diesem Anträge liegenden Wunsche zu ent sprechen. Auf eine zum Ausdruck gebrachte Klage eines Redners über die schwache Betheiligung bei den Wahlen bemerkt Kaiser- Leipzig-Lindeau, dass er darin nichts Bedauerndes erblicken könne, ihm sei vielmehr die schwache Betheiligung an den Ver treterwahlen die Garantie dafür, dass man mit den Ver tretern und deren bisherigen Arbeiten zufrieden sei, denn je reger die Wahlen, desto mehr Ausdruck von Un zufriedenheit., Hierauf stellt Herr Tasche-Leutzsch folgenden Antrag für die nächste Verbandsversammlung und bittet genannter Herr die Versammlung, den Antrag als Gruppenantrag übernehmen zu wollen. Der Antrag lautet: „Der Verband wolle eine frei- willige Begräbnisskas se für die Verbandsmitglieder er richten.“ Herr Tasche verliest einen Entwurf zu den Be stimmungen, unter welchen er sich die Gründung und Existenz der Kasse vorstellt. Es knüpft sich an diesen Punkt eine lebhafte Debatte, an der sich der Antragsteller sowie die Herren Keuffel, Jaenich, Wagner, Müller, Knoll, Heinze und Kaiser be theiligen. Der Antrag wird von allen Rednern mit Freuden be- grüsst, indessen wird auch wiederholt auf die Schwierigkeit der Ausführung hingewiesen. Schliesslich wird aber der Antrag ein stimmig angenommen und die Herren Tasche, Jaenich, Knoll und Kaiser beauftragt, die Satzungen für die Kasse vorzubereiten, damit dieselben der Hauptversammlung in Erfurt zur Annahme unterbreitet werden können. Zu Punkt 3 der Tagesordnung be richtet Herr Alb. Wagner als Kommissionsmitglied im Landes- kulturrath über eine stattgefundene Kommissionssitzung, in welcher über die Abänderungsvorschläge, die seitens Italiens betreffs der Reblauskonvention beantragt sind, berathen worden ist. Herr Wagner theilt mit, dass er in der betreffenden Sitzung den Antrag Italiens warm befürwortet habe und dass die Commission ein stimmig beschlossen habe, der Regierung die Annahme des Antrags zu empfehlen, da alle der Ueberzeugung gewesen, dass jedes Hinderniss für den Pflanzen-Export zu beseitigen ist. Herr Keuffel dankt Herrn Wagner für sein warmes Eintreten, wofür ihm allseitige Zustimmung der Versammlung zu Theil wird. Ebenso wird von der Versammlung einstimmig zum Aus druck gebracht, dass die Ausführungen des Herrn Fett- weiss-Üerdingen keinen Beifall finden. Zum Schluss be- grüsst Herr Wagner noch die anwesenden Gäste, von denen er hoffe, dass sie durch die heutige Versammlung die Ueberzeugung gewonnen, dass der Verband der Handelsgärtner eine Korporation ist, der jeder Handelsgärtner als Mitglied angehören muss. Möchten sie ihre Sympathien für den Verband durch ihre Beitritts erklärungen bezeugen. Als nächster Versammlungsort wird Döbeln gewählt und als Versammlungstag der 18. August bestimmt. Nach dem Herr Keuffel-Leisnig im Namen seiner Leisniger Kollegen den erschienenen Mitgliedern für die Leisnig erwiesene Ehre dankt, schliesst Herr Wagner die Sitzung, worauf die Inaugenschein nahme der Ausstellungsgegenstände, eine Besichtigung von Leisnig und zuletzt noch ein Besuch des Leisniger Schützenfestes den Ab schluss des für alle unvergesslichen Tages bildete. E. Kaiser. Verbandsgruppe Ostpreussen. Am Montag den 8. d. M., Vor mittags 10 Uhr, findet, wie bereits durch Annonce bekannt gemacht, im Hufenpark Mittelhufen Königsberg eine Versammlung statt. Der Unterzeichnete Obmann ersucht hiermit nochmals sämmt- liehe Mitglieder zu erscheinen und auch Nichtmitglieder einzuführen. Nach Erledigung der Tagesordnung findet ein gemeinschaftlicher Besuch der Nordostdeutschen Gewerbeausstellung, statt. Es dürfte wohl für Jeden von besonderem Interesse sein, diese grossartige Ausstellung unter kundiger Führung zu besichtigen. Ottmar Model. Zur gef. Beachtung: höflichst, bei den einzusendenden Bogens beschreiben zu wollen. Wir bitten die Herren Schrift führer der Verbandsgruppen Berichten nur eine Seite des D. Red. Welt-Ausstellung in Chicago. Nach einem uns von einem Mitgliede freundlichst zugeschickten Schreiben werden die auf genannter Ausstellung verliehenen Werthzeugnisse und Preismünzen voraussichtlich in einigen Monaten zur Vertheilung gelangen. Die Anfertigung beider Theile ist durch Kongress - Beschluss dem amerikanischen Schatzsekretariate übertragen, welches wieder die Münzdirektion zur Mitarbeit herangezogen hat. Die Ausstellungs leitung ist in den Besitz der Auszeichnungen noch nicht gelangt. Die lange Dauer bis zur Fertigstellung wird durch die Beschaffen heit der Auszeichnungen zu begründen versucht, dieselben sollen, was die künstlerische Ausstattung anbetrifft, von der sonst auf Ausstellungen üblichen Form bedeutend abweichen. Wir haben darüber in den früheren Jahrgängen schon berichtet. Man wird ja sehen, was daran ist, vielleicht stellt uns einer der Beglückten seiner Zeit die ihm verliehenen Exemplare zur Ansicht zur Ver fügung. Nicht allein Worte, sondern ganze Berge von Depeschen sind im Interesse der deutschen Aussteller zwischen dem Reichs- kommissar und der amerikanischen Regierung und Chicagoer Aus stellungsleitung gewechselt worden,, so dass man auf Seite der Be theiligten zu dem Verlangen berechtigt ist, endlich einmal Thaten zu sehen. Rosenausstellung in Stettin. Die Ausstellung ist wegen zu weit vorgeschrittener Rosenblüthe aufgegeben worden. Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts. Die für Einlegung von Rechtsmitteln gegen Gewerbesteuerveranlagungen in den §§ 35 bis 37 des Gewerbesteuergesetzes festgesetzte Aus schlussfrist von 4 Wochen endigt, nach einer Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 27. September 1894, mit dem Ablauf des 28. Tages nach der Zustellung der Steuerzuschrift bezw. der Berufungsentscheidung, wobei der Tag der Zustellung nicht mitzurechnen ist. Aus dem Oberverwaltungsgericht. Der Gärtnereibesitzer D. in Münster besitzt in St. Mauritz ein Gartengrundstück, auf welchem sich eine Jauchengrube befindet. Durch Verfügung des Amtes vom 20. März 1894 wurde ihm untersagt, diese Grube ferner hin mit Jauche zu füllen, da hierdurch eine Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft entstehe. Gegen diese Verfügung erhob D. Klage, indem er geltend machte, dass die Grube zwar zeitweise üble Gerüche verbreite und somit die Nachbarschaft belästigen möge, dass aber einerseits eine Gesundheitsschädigung nicht zu besorgen, andererseits die Grube für seinen Gewerbebetrieb unentbehrlich'sei. Der Kreisausschuss des Landkreises Münster erkannte dem Klage anträge gemäss auf Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Er führte aus, dass dieselbe nur dann berechtigt sein würde, wenn es sich um die Beseitigung einer ernstlichen Gefahr handelte. Eine solche sei aber nicht erwiesen, sondern höchstens eine Belästigung der Passanten und der Nachbarn. Auf die Berufung der beklagten Polizeibehörde erkannte dagegen der Bezirksausschuss zu Münster abändernd auf Klageabweisung, indem er auf Grund des Gutachtens des Medizinalraths Dr. Göring als erwiesen annahm, dass durch die Ausdünstungen der Grube Uebelkeit und Erbrechen erregt werden könnten, und dass dadurch allerdings Gefahren für die Gesundheit der Umwohner begründet würden. Der Kläger legte gegen dieses Urtheil Revision ein. Er wies darauf hin, dass er das Grundstück bereits seit dem Jahre 1880 in ganz gleicherweise benutze, ohne dass bisher irgendwelche Unzuträglichkeiten daraus entstanden oder Beschwerden erhoben worden wären. Die Land wirthschaft lasse sich einmal vollkommen geruchlos nicht betreiben
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