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allgemein als ein eigenmächtiges bezeichnet, weil der Vorstand den Verband quasi zur Lieferung verpflichtet habe. Ueberhaupt war man der Ansicht, dass die ganze Angelegenheit nicht dem Zwecke des Verbandes entspreche, es wurden sogar Meinungen laut, die in den schärfsten Ausdrücken das Vorgehen des Verbandsvorstandes verurtheilten. Moll-Crefeld kann sich der Ansicht nicht ver schliessen, dass der Lorbeerkranz schon seit 2000 Jahren in der ganzen Welt als Siegeszeichen und zur Dekorirung tapferer Krieger benutzt worden war und das Vorgehen des Verbandsvorstandes käme ihm zum mindesten sehr „komisch“ vor. 4) Reblaus konvention. Herr Fettweis erwähnt die Angelegenheit, über welche im Handelsblatte verschiedentlich mitgetheilt worden ist. Die Pflanzeneinfuhr aus Italien sei noch beschränkt, weil fast auf jedem Grundstück dort auch Reben ständen und desshalb eine Ausfuhr von dort nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht statthaft sei. Er verliest mehrere Artikel aus dem Handelsblatte, sowie eine Korrespondenz mit dem Geschäftsführer. Ganz energisch verwahrt er sich gegen den Vorwurf der Leichtfertigkeit, der ihm in einem Artikel des Handelsblattes gemacht wird. Noch mehr aber sei er unangenehm berührt worden, dass einer Rechtfertigung, welche er dem Vorstand (die Rechtfertigung war nicht an den Vorstand adressirt, sondern an den „Verband“, also „Geschäfts stelle“ d. Red.) zur Aufnahme in das Handelsblatt zugesandt habe, die Annahme verweigert worden sei. (Die Aufnahme dieses Artikels ist nicht verweigert worden, sondern nur der Abdruck in der nächsten Nummer (No. 26), weil derselbe dem Vorstand unterbreitet worden ist. Herr Fettweis hat den Artikel jedoch zurückgezogen mit der Begründung, dass die eyent. Zulassung in der nächstfolgenden Nummer [alsoNo.27] für ihn keinen Werth habe d.Red.) Moll - Crefeld bespricht die Angelegenheit und bedauert, dass diese Sache, welche doch für die gesammte deutsche Gärtnerei von Wichtigkeit sei, so erledigt worden, und man das Interesse einiger Grosskulturen dem Gesammtinteresse der Handelsgärtner Deutschlands vorgezogen habe. Schmitz-Düsseldorf bemerkt, dass der Gärtnerverein Flora-Düsseldorf in gleichem Sinne an den Herrn Regierungs präsidenten berichtet habe wie Herr Fettweis. Reuter-Jüngs- feld nimmt den Vorstand des Verbandes in Schutz, Moll-Crefeld erwidert demselben sachlich und treffend und beantragt folgende Resolution anzunehmen: Erklärung. „Die heute den 30. Juni in Uerdingen a. Rhein tagende Versammlung der Verbandsgruppe Niederrhein spricht ihr Bedauern darüber aus, dass der Vorstand des Verbandes in Sachen der Revision der internationalen Reblauskonvention vom 3. November 188t im Namen des Verbandes eine zustimmende Erklärung zu dem Anträge der italienischen Regierung auf die Anfrage des landwirthschaftlichen Ministeriums abgegeben habe, ohne Vorher bei den vor handenen Organen des Verbandes, dem Ausschuss und den Verbandsgruppen, sich der Zustimmung zu dieser Erklärung versichert zu haben. Die Verbandsgruppe Niederrhein erklärt ausdrücklich, dass sie mit der zustimmenden Er klärung des Vorstandes nicht einverstanden ist, vielmehr von der Aufhebung der fraglichen Bestimmungen der Reblaus- konvention nach den obwaltenden thatsächliehen Verhältnissen für die gesammte deutsche Gärtnerei mehr Schaden wie Nutzen erwartet, sie fühlt sich ferner beunruhigt durch die Haltung und das Verfahren des Vorstandes in der vorliegenden Frage, weil sie dieselbe vorbedeutend hält für die Stellung, welche der Vorstand zur Frage der Schutzzölle auf Garten erzeugnisse nächstens einnehmen wird und ein thatkräftiges und entschiedenes Vorgehen zur Erkämpfung dieser Schutz zölle von dem Vorstand jetzt nicht mehr erwartet werden kann. Auch sind wir durchaus nicht damit einverstanden, dass sachlichen Erklärungen und Erwiderungen unseres Gruppenvorstandes die Aufnahme in dem von unseren Mitteln mitunterhaltenen Handelsblatte verweigert wird!“ DieseResolution gelangtnäch V erlesung mit allen gegen die Stimmen der Herren Reuter- Jüngsfeld und Esch-Wickrath zur Annahme. 5) Sonntagsruhe. Nach den in der Versammlung laut werdenden Aeusserungen hält man es nicht für angebracht, fernere Schritte in dieser Angelegenheit zu thun, da das Publikum sich schon ganz an die Bestimmungen des Gesetzes gewöhnt habe. Auch die für den Verkehr freigegebenen Stunden seien von keinem Belang. 6) Ausstellungswesen. Bei diesem Gegenstand findet wieder eine lebhafte Diskussion statt. Es werden die Ausstellungen in Mühlheim a. Rh. und Duisburg in diesem Jahre und besonders die im Jahre 1896 in Düsseldorf stattfindende erwähnt. Nach sehr eingehenden Besprechungen Seitens der Herren Fettweis, Kost horst, Hoppe und Moll, berichtet Herr M. Schmitz-Düsseldorf über die Vorarbeiten der dortigen Ausstellung, soweit es ihm als Fernstehendem möglich sei, er glaubt aber sicher, da die Leitung in sehr guten Händen sei, dass man allen Anforderungen gerecht werden würde und empfiehlt reichliche Beschickung. 7) Gruppe Mittelrhein und Westfalen. Der Obmann begrüsst freudig die Bildung dieser beiden Nachbargruppen und betont, dass dies der Mitwirkung resp. Anregung der Gruppe Niederrhein zu verdanken sei. Er begrüsst insbesondere den erschienenen Obmann der Gruppe Mittelrhein, Herrn Adolph Reuter aus Jüngsfeld-Oberpleis, und hofft, dass in Zukunft Nieder- und Mittelrhein fest zusammen gehen werden. Reuter-Jüngsfeld erklärt, dass es der Zweck seiner Anwesenheit sei, dies zu bekräftigen. Nieder- und Mittel rhein hätten gemeinsame Interessen und wäre deshalb ein einiges, festes Vorgehen der beiden Gruppen selbstverständlich. 8) Schutz zolldebatte. Dieselbe wurde sehr erregt, insbesondere be- theiligten sich der Obmann und Herr Hoppe als Schutzzöllner und Herr Reuter und Esch als Gegner an der Debatte, während Herr Mo 11-Krefeld mehr einen vermittelnden Standpunkt einnahm. Da die Zeit schon weit vorgeschritten war, musste die Debatte leider abgebrochen werden. — II. Anträge zur Verbands versammlung in Erfurt. Die Versammlung beschloss nach eingehender Begründung der Wichtigkeit einer gärtnerischen Buchführung, Seitens der Herren Reuter und Esch, sowie des Herrn Obmannes, den in der vorjährigen Hauptversammlung in Magdeburg abgelehnten Antrag der Verbandsgruppe Niederrhein in diesem Jahre nochmals einzubringen. Derselbe lautet: „Den Vorstand des Verbandes zu ersuchen, umgehend eine leichtfassliche, aber doch erschöpfende Buchführung für Handelsgärtner heraus zugeben und, gleich den landwirthschaftlichen Vereinen, zum Selbst kostenpreis oder mit geringem Aufschlag an die Mitglieder zu verabfolgen.“ Der Vorschlag des Herrn Reuter, eine Kommission zur Vorberathung zu ernennen, fand keine Unterstützung. Im Uebrigen fand die Versammlung es sehr eigenthümlich, dass der Beschluss der Magdeburger Versammlung: „Beifügung von Schemas zur Buchführung zum Handelsblatte“ bisher noch nicht ausgeführt sei. Als zweiten Antrag beschliesst die Versammlung, die Ab änderung der Delegirtenwahl zu beantragen, und zwar in der Art, dass die Gruppen in Zukunft ihre Delegirten selbstständig wählen sollen. Der Antrag fand zwar nicht allseitige Zustimmung, bei der schlechten diesjährigen Wahlbetheiligung kam man aber zur Ansicht, dass eine Abänderung stattfinden müsse. Als Ort der nächsten Versammlung wird Mühlheim a. Rh. gewählt, um mit der Gruppe Mittelrhein gelegentlich der Mühlheimer Ausstellung eine gemein same Gruppenversammlung abzuhalten. — Schluss 7 Uhr. Fritz Esch-Wickrath, Schriftführer. Verbandsgruppe Hamburg. Versammlung am 25. Juni 1895. (Eingegangen d.3. Juli.) In Abwesenheit des Obmannes Herrn F.Huch eröffnet HerrM. John die Versammlung um 81/2 Uhr und erläutert, zu Punkt 1 der Tagesordnung, die Eichenlaubspende betreffend, diese Angelegenheit näher. — Nachdem mehrere Redner das Für und Wider der Ausführung besprochen haben und das so frühzeitige Treiben der Eiche von mehreren Rednern bezweifelt wurde, erklären sich einige Herren bereit, Versuche mit dem Konserviren des Eichen laubes zu machen; jedoch wollen diese die Verpflichtung zur Lieferung nicht übernehmen. Herr M. John bespricht nun in Veranlassung der Reblaus-Konventions-Frage und der Stellung, welche als Ausschussmitglied Herr P. Fettweis (Uerdingen) dieser Frage gegenüber einnimmt, das Verhältniss zwischen Ausschuss und Verbandsvorstand. Die Versammlung war der Meinung, dass das Vorgehen des Vorstandes in dieser Frage gerechtfertigt sei. Im weiteren Verlaufe wurde über die Institution des Ausschusses gesprochen: Man fand, dass Vorstand und Ausschuss als Verbands leitung viel zu schwerfällig arbeiten, dass die Kosten dieser Ein richtung im richtigen Verhältniss zu ihrem Nutzen nicht ständen, um so mehr, als nach Einrichtung der Verbandsgruppen diese dem Vorstande zur Verfügung ständen, um sich sicher und rasch über die Meinung der Mitglieder informiren zu können. Es wurde des halb der Antrag gestellt und einstimmig angenommen: die Haupt versammlung in Erfurt möge beschliessen, dass der Ausschuss vom 1. Januar 1896 an aufgehoben wird und der Verbandsvorstand um 2 Personen vermehrt werde, sowie die entsprechende Abänderung der betreffenden Paragraphen des Statuts vorgenommen werde. Schluss der Sitzung 10 Uhr. Heinr. Bertram, Schriftführer. Verbandsgruppe „KreishauptmannschaftLeipzig“. Versammlung Sonntag den 30. Juni in Leisnig. (Eingegangen den 3. Juli.) Der Obmann Herr Alb. Wagner-Leipzig eröffnet die Sitzung, begrüsst die zahlreich Erschienenen aufs Herzlichste und dankt den Leisniger Kollegen für den liebenswürdigen Empfang sowie für die ausstellungsartige Ausschmückung des Sitzungs saales. Zu Punkt 1. der Tagesordnung führt zunächst Herr Knoll-Leipzig aus, dass der Vorstand des Verbandes in seiner Bestrebung, für die Gärtnerei eine selbstständige Vertretung bei der Reichsregierung zu erlangen, den Wunsch geäussert habe, dass dieser Gegenstand, bevor der Verband endgültige Stellung hierzu nehme, in den Gruppenversammlungen u. s. w. vorberathen werden möchte. Die Herren Heinze-Leisnig und Hetzger-Mitweida begrüssten die Bestrebungen, befürchten aber, dass der Verband noch zu schwach sei. Herr Jaeni eh-Leipzig weist auf die Ein richtung in Sachsen hin, nach welcher die Gärtnerei durch eine Kommission für Gartenbau im Landeskulturrath vertreten sei. Die Kommission habe leider nur die Befugniss, Anträge zu stellen und in gärtnerischen Fragen mit zu berathen. In einer Denkschrift, betreffend Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen über die