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No. 27. Berlin, den 7. Juli 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Bekanntmachung. Gemäss § 47 des Statutes machen wir hierdurch bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung des Ver bandes in diesem Jahre am 4. August und folgende Tage in Erfurt stattfindet. Anträge, welche auf dieser Haupt versammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen so zeitig eingereicht werden, dass sie vor der Verhandlung zweimal im Handelsblatte veröffentlicht werden können, also bis spätestens den 17. Juli er. Leipzig, 4. Juni 1895. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgartner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. Zur Berufs- und Gewerbezählung. Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht Folgendes: „Für die Zusammenstellung der berufsstatistischen Er gebnisse der am 14. Juni d. J. vorgenommenen Berufs- und Gewerbezählung hat das Kaiserliche statistische Amt unter Mitwirkung der Vertreter der amtlichen Statistik der Bundesstaaten Formulare zu 6 Tabellen nebst einer Klassifikation der Berufsarten entworfen. Die Aufstellung weiterer Entwürfe für die Bearbeitung der landwirthschaftlichen und der gewerblichen Betriebs statistik ist vorbehalten.“ Wir haben uns die erwähnten Tabellen angesehen, soweit sie für uns ein Interesse haben. Wieder stehen wir bewundernd vor einer grossartigen Leistung des grünen Tisches. Nach der Eintheilung dieser Formulare sind nunmehr der ganze Umfang der Obst- und Gemüsezucht der Landwirthschaft zugerechnet, während die Abtheilung des „gärtnerischen“ Betriebes auf „Kunst- und Handels gärtnerei“, Baumschulen u. s. w. beschränkt bleibt. Dass es namentlich unter den Gemüsezüchtern eine ganz be deutende Anzahl giebt, die diese Zucht „gärtnerisch“ be treiben und deren Eigenthümer zum Gartenbau, nicht aber zur Landwirthschaft gerechnet sein wollen, scheint man gänzlich äusser Acht lassen zu wollen. In Steuer fragen denkt man bekanntlich über eine mit technischen Hülfsmitteln den Anforderungen der Neuzeit entsprechende Gemüsegärtnerei anders, da gilt keine Zugehörigkeit zur steuerfreien Landwirthschaft und nicht zum steuerfreien Gartenbau, da ist es „Kunst- und Handelsgärtnerei“. Eine kleine Hoffnung lässt der Schlusssatz der er wähnten Bekanntmachung: „dass die Aufstellung weiterer Entwürfe für die Bearbeitung der landwirthschaftlichen Betriebsstatistik noch vorbehalten bleibt“ noch zu, viel erwarten wollen wir jedoch nicht davon. Unsere kürzlich gemachte Aeusserung, dass die ausführenden Organe in vielen Fällen ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren, ge winnt, namentlich in Bezug auf die Landwirthschafts- karten, immer mehr durch in der Tagespresse angeführte Beispiele an Boden, so dass wir die von vorneherein be tonte Behauptung, dass die Ausdehnung und Bedeutung unseres Berufes durch die stattgefundene Zählung nicht klargelegt würde, immer mehr bestätigt sehen. * • Anträge zum Wildschadengesetz. Bei der Erwähnung des Todes des Abgeordneten Conrad (Pless) gedachten wir der von diesem Herrn im