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No. 25. Berlin, den 23. Juni 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder tür unsere Zeitung vrichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. G-rössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Bekanntmachung. Gemäss § 47 des Statutes machen wir hierdurch bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung des Ver bandes in diesem Jahre am 4. August und folgende Tage in Erfurt stattfindet. Anträge, welche auf dieser Haupt versammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen so zeitig eingereicht werden, dass sie vor der Verhandlung zweimal im Handelsblatte veröffentlicht werden können, also bis spätestens den 17. Juli er. Leipzig, 4. Juni 1895. Der Vorstand des Verbandes der Handelspartner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. UeberschwemmunginWürttembergbetreffend. Anschliessend an den Aufruf für den Handelsgärtner Leuthe in Balingen, unterzeichnet W. Hall Eningen, ist folgendes ergänzend nachzutragen. Sofort nach Bekannt werden der Katastrophe wurden Vom Vorstand der Garten baugesellschaft „Flora“ in Stuttgart und dem Mitunter zeichneten Schritte gethan, der angerichtete Schaden an Ort und Stelle besichtigt, eine Geld-Sammlung zunächst unter den Mitgliedern veranstaltet und behufs Vornahme weiterer Schritte auf Dienstag den 18. Juni eine Ver sammlung einberufen. Man ist allgemein darin einig, dass dem Manne zunächst nur durch Geldspenden geholfen werden kann, da im ganzen Geschäft kein Gewächshaus und kein Kasten mehr vorhanden ist, wo Pflanzen unter gebracht werden könnten. Die Gesellschaft „Flora“ richtet deshalb an alle Coliegen des engeren und weiteren Vaterlandes die herz liche Bitte um Beiträge, und sind zur Entgegennahme derselben bereit: W. Pfitzer, Stuttgart, Vorstand der Gartenbaugesellschaft „Flora“ C. Faiss, Feuerbach-Stuttgart, Ausschussmitgl. d. Verbandes der Handelsgärtn. Deutschl, sowie die Geschäftsstelle des Verbandes in Steglitz. Die Befürchtungen betreffs vermehrter Pflanzeneinfuhr aus Italien bei Auf hebung der den freien Pflanzenverkehr hindernden Be stimmungen der Reblauskonvention, welche der Redaktions artikel in voriger Nummer des Handelsblattes, wenn auch vergeblich, zu zerstreuen sucht, gründen sich haupt sächlich darauf, dass in Italien der Weinbau derart verbreitet ist, dass dort kaum ein Grundstück, welches gartenmässig bewirthschaftet wird, ohne Weinstock an getroffen wird. Dies und die Bestimmungen der Reblaus konvention, wonach nicht nur von Grundstücken, welche Reben enthalten, sondern auch von solchen, wo dies nicht der Fall, jedoch innerhalb einer Entfernung von 20 m von deren Grenze sich Weinstöcke befinden, eine Pflanzen ausfuhr nicht stattfinden kann, haben es verhindert, dass die Pflanzenausfuhr aus Italien zu einer nennenswerthen Entwickelung gelangen konnte. Das Auskunftsmittel, die Reben auf ihrem eigenen Grundstücke zu kassiren, welches ohne Bedenken seitens der ausführenden deutschen Firmen angewandt wurde, um sich das ausländische Absatzgebiet zu erhalten, ist eben in Italien unausführbar, weil dort der Weinbau eine ganz andere Rolle spielt als bei uns. Die in den letzten Jahren fortwährend ungünstiger werdende Handelsbilanz Italiens zwingt nun die italienische