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QEja35 [.Singer für den deutschen Gartenbau und , die mit ihm verwandten Zweige. No. 24. Berlin, den 16. Juni 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Ilandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VT, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung Jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Bekanntmachung. Gemäss § 47 des Statutes machen wir hierdurch bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung des Ver bandes in diesem Jahre am 4. August und folgende Tage in Erfurt stattfindet. Anträge, welche auf dieser Haupt versammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen so zeitig eingereicht werden, dass sie vor der Verhandlung zweimal im Handelsblatte veröffentlicht werden können, also bis spätestens den 17. Juli er. Leipzig, 4. Juni 1895. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgartner Deutschlands, C. van der Smissen, Vorsitzender. Befürchtungen. In dem in voriger Nummer veröffentlichten Schreiben des Herrn P. F ettweis-Uerdingen an die Kgl. Regierung in Düsseldorf in Sachen der Reblauskonvention ist die Befürchtung ausgesprochen, dass nach Aufhebung der be schränkenden Bestimmungen die Einfuhr vonPflanzen u.s.w. aus Italien eine stark vermehrte werden könnte, ja, dass die Revision der Konvention aus dem Grunde von Italien beantragt sein könne, um die Ausfuhr italienischer Gewächse nach Deutschland möglichst zu heben. Wir glauben in allen Schutzzollfragen stets ein wachsames Auge gehabt und nach Möglichkeit bestrebt gewesen zu sein, auf die Schäden der freien Einfuhr immer und immer wieder hingewiesen zu haben, wir sind jedoch in diesem Falle der Ansicht, dass die geäusserten Befürchtungen zu weit gehen. Die Pflanzeneinfuhr Italiens ist so un bedeutend, dass sie für uns bei einer etwaigen Schaden berechnung gar nicht in Betracht käme, sie thäte das auch dann noch kaum, wenn sie sich wirklich verdoppelte oder verdreifachte. Während die Ausfuhr abgeschnittener Blumen aus Italien nach Deutschland beinahe 700000 kg beträgt (die Zahl bezeichnet noch lange nicht die ge- sammte Ausfuhr, da von der schweizerischen Ausfuhr von ca. 300 000 kg wohl gut die Hälfte noch auf das Konto Italiens zu setzen ist), beträgt die italienische Pflanzen ausfuhr knapp 50000 kg, das ist ungefähr der hundertste Theil der holländischen Ausfuhr nach Deutschland! Die italienische Blumenausfuhr zu uns hat sich in den letzten fünf Jahren weit mehr als verdoppelt, die Pflanzenausfuhr ist auf der geringen Höhe geblieben, wenn sie nicht gar zurückgegangen ist. Was sollte wohl die italienische Gärtnerei gehindert haben, ihrem Pflanzenexport denselben Aufschwung zu geben als dem Blumenexport? Wenn die Vorbedingungen derartige sind, dass ein Handelsartikel eines klimatisch begünstigten Landes sich in so wenig Jahren in Bezug auf die Ausfuhr zu einer solchen Höhe entwickeln kann, dann halten doch etwaige lästige Bestimmungen einer Reblauskonvention sicher nicht davon ab. Hier liegt ein anderer Grund vor. So wohl befähigt wie Italien sich erwies, seine Ausfuhr abgeschnittener Blumen zu einer so enormen Höhe zu entwickeln, so