Volltext Seite (XML)
anscheinend den Sieg davon. Für alle Freilandkulturen und Baum- oder Rosenschulen mag dieses Mittel das praktischste sein, für eine Gärtnerei mit Treibhäusern, Mistbeeten und ausgepflanzten Kulturen sind solche Be schützer, da sie in Miniaturausgabe doch nicht gut zu verwenden sind, eine bedenkliche Sache. Da ein freies Umherlaufen Hauptbedingung für einen Schutz überhaupt sein müsste, wäre ein vierbeinig angerichteter Schaden dem zweibeinig angerichteten in vielen Fällen wohl noch über. Ein Gärtnereibesitzer in der Umgegend von Berlin war vor ca. zwei Jahren zu der Erkenntniss gelangt, dass namentlich seine Treibrosen sich des Abschneidens zu einer noch früheren Morgenstunde zu erfreuen hatten als zu der Stunde, in welcher er selbst sich gern dieser an genehmen Arbeit unterzog. Der mit der nächtlichen Be wachung der Gärtnerei betraute Hundepolizist hatte seine Prozente wahrscheinlich in Form einiger saftiger „Knob- länder" erhalten und war durch das Verzehren derselben am Bellen u. s. w. gehindert worden. Hier musste Abhilfe geschaffen werden. Was mitHülfe des leider zu interessirten vierbeinigen Wächters nicht gelang, gelang mit Hülfe der Elektrizität, die also auch nach dieser Richtung bin ihren Befähigungsnachweis erbringen sollte. Ein unter alle Treibhaus- und Mistbeetfenster entlang geleiteter Draht, der durch eine in der Mittelsprosse des Fensters angebrachte kreisrunde Oese mit diesem in Ver bindung gebracht wurde, liess bei jedem Versuch, ein Fenster aufzuheben, nachdem die Stromleitung des Abends in Thätigkeit gesetzt war, sowohl in der Wohnung des Prinzipals wie in derjenigen der Gehilfen eine kleine Glocke ertönen. Dasselbe Signal ertönte bei dem Oeffnen der Treibhausthüren, indem bei dem Oeffnen der Thüren ein kleiner Federzapfen in der Thürbekleidnng frei wurde und dessen Hervorspringen die elektrische Stromverbindung schloss. Aber nicht nur bei dem Anspannen des Drahtes erfolgte die Stromverbindung, sondern auch bei dem Nachgeben der Spannung, so dass ein etwaiges Heraus schneiden einzelner Scheiben und ein Durchschneiden des Drahtes — wenn der Herr Spitzbube überhaupt heraus fand, wo der Draht sich gerade befand — eine ebenfalls alarmirende Wirkung hatte. • Den weitesten Spielraum bieten solche Anlagen, die bei der heutigen Vervoll kommnung aller elektrischen Einrichtungen gleichzeitig nicht mehr so kostspielig sind, betreffs etwaiger Berührungs punkte auch an Wegen sowie an Häusern und Kästen, von denen die Fenster im Sommer entfernt worden sind. Jedes Haus und jede Kästenreihe muss natürlich selbst ständig ein- und ausgeschaltet werden können, so dass die Anlage nur für diejenigen Räume in Thätigkeit tritt, welche eine besondere Vorsicht nöthig machen. Das wird in den verschiedenen Jahreszeiten nicht in gleichem Umfange der Fall sein. Auch ist eine sorgfältige Be obachtung der Anlage erforderlich, da selbst der an einigen Stellen noth-wendig werdende umsponnene Draht den Einflüssen der Feuchtigkeit nicht Jahre lang Stand hält. Für die eigentliche Drahtverbindung unter den Fenstern ist gewöhnlicher Draht ausreichend. Ein Ab fassen etwaiger Diebe ist in allen Fällen, wenn die Anlage sich in Ordnung befindet, sicher, da der Alarm apparat so angelegt werden kann, dass er, selbst wenn er sich in der Nähe der Einbruchsstelle befindet, von dem Einbrecher nicht gehört wird. Die hier beschriebene Anlage war von dem Gärtnereibesitzer mit Hilfe eines Uhrmachers nach eigenen Ideen- angelegt worden und that ihre Schuldigkeit in vollstem Masse. Mit grösstem Wohl behagen wird noch heute von der Ergreifung des ersten Spitzbuben erzählt. Eines Morgens, etwas nach 4 Uhr, ertönten die Glocken und einige Minuten später fand bereits eine freundliche Auseinandersetzung zwischen dem Obergärtner und einem Gehilfen und dem nächtlichen Besucher statt, der sich bereits einige „langstielige“ gelangt hatte. Bei diesem Theil der Erzählung, spielte die Pantomime eine grosse Rolle. Der Betreffende war ein Blumenaufkäufer und der Schauplatz, wo man ihn ab fasste, war der Ort seines dritten Gastspiels an dem besagten Morgen. In der ersten Gärtnerei hatte er in Ermangelung von etwas Anderem ein Gartenmesser mit genommen, in der zweiten erbeutete er ein Dutzend Dijon-Rosen und nahm ausserdem eine eiserne Stange mit, welche er in der dritten Gärtnerei als Stütze unter ein hochgehobenes Treibhausfenster stellte. Bei dieser Aus führung ereilte ihn das Verhängniss. Wir haben schon häufiger die erfreuliche Erfahrung gemacht, dass Baumfrevel oder Blumen- und Pflanzen diebstähle seitens der verurtheilenden Richter mit recht empfindlichen Strafen belegt werden. In unserem Falle erhielt der Dieb, trotzdem er keine Vorstrafen wegen Eigenthumsvergehen aufzuweisen hatte, fünf Jahre Zuchthaus. Bei einem kürzlichen Besuch in jener Gärtnerei waren wir sehr erstaunt, die elektrische Anlage nicht mehr vorzufinden. Man sagte uns im Vertrauen, dass für den Sommer dieselbe wenigstens ruhen sollte, vielleicht würde sie im Winter wieder angelegt, was die Arbeit kaum eines Tages wäre. Vielleicht sei sie ja überhaupt nicht mehr nothwendig, denn schon durch diesen einen Vorfall habe die „elektrische Gärtnerei“ allen etwaigen un berechtigten Blumenliebhabern einen so heillosen Respekt eingeflösst, dass man ihr gern aus dem Wege ginge. * tiiilatsiiliiliiliiiliiiiiitiinaisastiisililitiiliiiiiiiliiiliiiiiiintiiiliiiiiiilitiiiiiliitiliililliiiiliiiiiiiiitiiiiiiinitlilliuiiiiiiiiitiiiiittsisleliiililisniltisiiiifiliiiirunusiiittttiilniittinu IwulX*! xxxxXXxxXXXXxxXXXXXXXXxXxXXI/gANe 98 Verbands-Nachrichten. | 26036 xxxxxxxXXxXKXXXXXxxXXxXXKK Ulli fi7 Neu angemeldete Mitglieder: (Nach § 12 des Statuts sind die Namen der neu angemeldeten Mit glieder einmal im Handelsblatt zu veröffentlichen. Ihre Aufnahme erfolgt 14 Tage nach der Veröffentlichung, sofern begründete Ein sprüche von Verbandsmitgliedern dagegen nicht erhoben wurden.) 3581. Götze, Otto, Handelsgärtner, Friedrichsfelde bei Berlin. 3582. Jänicke, F., Handelsgärtner, Pankow bei Berlin, Mühlenstr. 73. 3583. Vries, W. de, Handelsgärtner, Iserlohn. 3584. Burmester, Franz, Landschaftsg., Braunschweig, Fasanenstr. Juni 1893. Gartenbau- und Rosen-Ausstellung in Darmstadt. (Vorläufiges Programm erschienen.) Anfragen sind an den Vor sitzenden des Komites, Herrn Rentner H. Müller, Darmstadt, Heidelbergerstrasse 69, zu richten. 1. Juli—30. Sept. Lübeck. Deutsch - Nordische Handels und Industrie-Ausstellung (Gruppe V. Gartenbau). Bestimmungen erschienen, Anfragen an das Bureau der Ausstellung, Lübeck. 4. Juli 1895. Stettin. Rosen - Ausstellung des Gartenbau- Vereins. Anmeldungen bis 27. Juni an Herrn Alb. Wiese, Stettin, Samenhandlung. 23. August — 2. September 1895. I. Erzgebirgische Gartenbau- Ausstellung in Chemnitz. Programm erschienen. Anmeldungen und Anfragen an das „Comite der Erzgeb. Gartenbau-Ausstellung“ in Chemnitz. Mai-September 1895. Nord-Ostdeutsche Gewerbe-Ausstellung in Königsberg i. Pr. Abtheilung für Gartenbau. Anfragen an das Comite der Nord-Ostdeutschen Gewerbe-Ausstellung, Bergplatz 15 I. 14.—22. September 1895. Allgemeine Gartenbau-Ausstellung in Detmold. Programme erschienen. Anfragen u. s. w. an Herrn Hofgärtner Schumann in Detmold. 29. August bis 8. September 1895. Jubiläums-Ausstellung des Magdeburger Gartenbau-Vereins. (Feier des 50jährigen Bestehens; Programm erschienen.) Anfragen sind an den Ausschuss der Jubiläums-Gartenbau-Ausstellung in Magdeburg zu richten. September 1895. Münster i. W. Gartenbau ■ Ausstellung für Westfalen und Lippe. Anfragen u. s. w. an Herrn Handelsgärtner B. W. Lackamp in Münster i. W.