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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
-
Band
Band 10.1895
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Berlin, den 26. Mai 1895. No. 21. X. Jahrgang. für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u, s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Nach § 38 «les Statuts muss der Mitgliedsbeitrag (Mk. 8.—) Talls er bis dalnin nicht eingegangen ist, im Monat Mai dureh Postauftrag erhoben werden. Hine vorherige brief liche Benachrichtigung findet nicht statt. Unter Hinweis hierauf ersuchen wir um Ein- Sendung der ausstehenden Beiträge an die Adresse: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Unlauterer Wettbewerb. Die neue Fassung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist nunmehr nach Prüfung der zahlreich eingegangenen Abänderungsvorschläge fest gestellt worden und den Kommissionen des Bundesraths überwiesen. Die Aussichten, dass der Entwurf durch den Reichstag in nächster Zeit zur Verabschiedung gelangt, sind immer geringer geworden und ist wohl kaum zu er warten, dass noch in diesem Jahre ein endgültiger Be schluss den Entwurf zum Gesetz werden lässt. Die Gründe dafür können wir unerörtert lassen. Es war vorauszusehen, dass die abgegebenen Verbesserungs vorschläge sich nach zwei Richtungen hin bewegen würden, die eine Richtung fand den ersten Entwurf viel zu weit gehend, erblickte in ihm eine Beschränkung des geschäftlichen Verkehrs und beantragte Aenderung in diesem Sinne, der anderen Richtung ging der Entwurf in vielen Dingen nicht weit genug, was zum Theil aus der nicht genügenden Berücksichtigung der Eigenarten verschiedener Geschäfts zweige hervorging. Zu den letzteren gehörten u. A. Gärt nerei und Landwirthschaft. Der jetzt vorliegende Ent wurf wird die Wünsche weder der einen noch der anderen Seite vollauf erfüllt haben. Da aber bekanntlich alle Wunschzettel auf Abstriche eingerichtet werden, wird auch die Enttäuschung nicht allzu gross sein. —■ Wir verzichten auf den Abdruck des jetzt festgestellten Entwurfes. Da wir den ersten Entwurf in Nr. 2 dieses Jahrgangs veröffentlicht haben und die Verände rungen nur einzelne Paragraphen betreffen, dürfte es ge nügen, wenn wir die hauptsächlichsten Veränderungen, sowie die Wünsche, welche wir zu den verschiedenen Paragraphen in unserer Eingabe ausgesprochen haben, erwähnen. Ausserdem ist ja auch das jetzt vorliegende Material nur Entwurf, bei dem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Eine-Verbesserung bringt gleich der Anfang des § 1. Während es in dem ersten Entwurf hiess: „Wer es unter nimmt, im geschäftlichen Verkehr durch unrichtige An gaben thatsächlicher Art“ u. s. w., lautet der Anfangssatz jetzt: „Wer es unternimmt, in öffentlichen Bekannt machungen oder in Mittheilungen, welche für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unrichtige und zur Irreführung geeignete An gaben thatsächlicher Art“ etc. Den Einwänden, dass die einfache Bezeichnung „im geschäflichen Verkehr“ zu weitgehend und geeignet sei, dem Nörgeler- und An- geberthum Thür und Thor zu öffnen, ist eine Berechtigung nicht abzusprechen. Der § 1 betrifft auch den Erlass einstweiliger Verfügungen. Wir hatten in Anbetracht der Eigenart mancher Berufe, die den Richtern gerade wegen dieser Eigenart weniger bekannt sein dürften, beantragt,
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