Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
-
Band
Band 10.1895
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 19 Allerdings wäre ja schliesslich in den zu bildenden Landwirthsehaftskammern ein geeigneter Platz, um die Interessen des Gartenbaues besser zu vertreten, allein da von verspreche ich mir durchaus nichts Annehmbares, weil eben voraussichtlich in dieselben nur solche Vertreter ge wählt werden, die nur mit hunderten Morgen Land zu rechnen verstehen und für alles Uebrige wenig Interesse an den Tag legen. Zudem glaube ich, dass man in vielen Provinzen die Landwirthsehaftskammern schon ab gelehnt hat,*) weil man durch diese die Lage vorläufig noch nicht gebessert sehen würde. Deshalb ist es aber nicht ausgeschlossen, dass auf irgend einem Wege an passender Stelle schon vor der Berufs- und Gewerbe zählung durch schriftliche Vorstellungen der ganzen Sach lage immer mehr das Interesse für den Gartenbau wach gehalten wird. Schliesslich wird doch der dicke Stein, der schon so oft ins Rollen gebracht ist, das verbarrikadirte Thor sprengen und entweder ein eigenes Dezernat im Ministerium zusichern oder bessere Vertretung unserer Wünsche in Aussicht stellen. B. Geschäftsschluss. Der Berliner Agitations-Ausschuss zur Bekämpfung gesetzlicher Einschränkungen der Arbeitszeit für Laden geschäfte veröffentlicht Folgendes: „Die Handel- und Gewerbetreibenden werden gut thun, die Gefahr für das Erwerbsleben nicht aus dem Auge zu lassen, welche durch die Absichten auf Herbeiführung des einheitlichen Acht- Uhr-Schlusses für alle Ladengeschäfte droht. Bekanntlich hat sich bereits die Reichs-Kommission für Arbeiterstatistik in diesem Sinne entschieden und es ist zu befürchten, dass an das Reichsamt des Innern der Auftrag zur Aus arbeitung eines dahingehenden Gesetzentwurfs demnächst gelangen könnte. Dem Reichstage in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung ist die Annahme eines solchen Gesetzes wohl zuzutrauen. Nun hat aber beispielsweise Berlin Tausende von Handel- und Gewerbetreibenden, deren Ladengeschäfte auf den Absatz in den Abendstunden wesentlich mit angewiesen sind, darunter Hunderte, bei denen nach ihren besonderen Verhältnissen der Absatz nach acht Uhr sogar mehr als die Hälfte der Tages-Ein nahmen ausmacht. Die Cigarren- und Lebensmittel-Hand lungen würden einen grossen Theil ihres Abendumsatzes an die Gastwirthe abgeben müssen, wenn die von der Reichskommission gewünschte Einschränkung Gesetz würde, und der Konsum der verschiedensten Waaren würde In diesem Falle sich bedeutend vermindern, weil zahlreiche Einkäufe, wenn man sie nicht bewirken kann, sobald die Neigung dazu vorhanden ist, dann überhaupt unterbleiben. Die Schädigung der Ladenbesitzer und der Produzenten würde somit eine sehr grosse sein. Ihr vorzubeugen, ist die Aufgabe des seitens der Vertreter von zwanzig Geschäfts zweigen gewählten Agitationsausschusses zur Bekämpfung gesetzlicher Einschränkungen der Arbeitszeit für Laden geschäfte, der demnächst weitere Schritte in der Sache thun und darüber Mittheilungen veröffentlichen wird. Es wäre besonders zu wünschen, dass auch in anderen Städten die an der Frage Betheiligten sich rechtzeitig, d. h. bald zur Gegenwehr aufraffen“. Indem wir Vorstehendes veröffentlichen, geben wir auch unseren Mitgliedern Gelegenheit, sich darüber zu äussern, in welcher Weise ein derartiges Gesetz auf unsere Betriebe resp. Ladengeschäfte wirken würde. Es werden dabei hauptsächlich die Verhältnisse grösserer Städte in Betracht kommen und auch da werden die Bedürfnisse nicht überall die gleichen sein. * *) Die Landwirthsehaftskammern sind unseres Wissens nach nur in drei Provinzen, und zwar in Westfalen, Rheinpreussen und Hannover, in letzterer nur bedingungsweise, abgelehnt worden. Dass die Gärtnerei durch Wahl in dieselben Vertreter entsenden kann, ist schon in dem Artikel der vorigen Nummer als aus geschlossen bezeichnet. D, Red. Förderung des Gemüse- und Obstbaues in Belgien. Die Erkenntniss, -wie unendlich viel mehr doch unsere deutsche Reichsregierung für den Gartenbau und für die ihm verwandten Zweige der Landwirthschaft thun könnte, und das niederdrückende Gefühl, wie wenig doch eigentlich geschieht, um unsere Verhältnisse zu bessern, tritt uns nie lebhafter vor Augen, als wenn wir einen Einblick darin bekommen, was von anderen Staaten geschieht, um den jenigen Betrieben, welche zumeist unter der Ungunst der Verhältnisse zu leiden haben, nach besten Kräften aufzu helfen. Es liegt uns ein- für allemal fern, das Heil der deutschen Gärtnerei nur in der von oben kommenden Hilfe zu erblicken und mehr mit dieser als mit der eigenen Thatkraft zu rechnen. Die eigene Thatkraft wird aber nur dort Erfolge erzielen, wo sie auf einem Fundament steht, welches eine einige Interessenvertretung eines ganzen Standes gegründet hat. Besitzen wir dieses Fundament? Ausserdem zwingen uns die heutigen Verhältnisse da zu, den massgebenden Stellen immer und immer wieder unsere Wunsche klarzulegen und ihnen zuzurufen: „Könnt Ihr denn nicht dasselbe für uns thun, was andere Staaten zum Wohle ihrer Berufsstände zu erreichen und zu ver vollkommnen bestrebt sind?“ Wir haben uns heute mit Massregeln eines Staates zu beschäftigen, dessen Regie rung, was unseren Beruf anbelangt, stets eine besondere Fürsorge für denselben an den Tag gelegt hat: es ist Belgien der — wir möchten sagen — Idealstaat für Gärt nerei. Dass die belgische Handelsgärtnerei ihre achtung gebietende Stellung zum grossen Theile der Förderung des ihr wohlwollenden Königs und dessen in diesem Sinne beeinflussten Rathgebern verdankt, ist bekannt genug. Dass aber das Bestreben, auch andere Zweige der Gärtnerei und Landwirthschaft nach besten Kräften zu fördern, besteht, be weist die umfassende Fürsorge der leitenden Stellen für den belgischen Gemüsebau. Seit reichlich einem Jahre besteht in Belgien, veranlasst durch den dortigen Land- wirthschaftsminister, eine Syndikatskammer zur Hebung der Ausfuhr landwirthschaftlicher Erzeugnisse. Der erste Bericht dieser Kammer liegt vor, und ist derselbe auf Veranlassung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft übersetzt und weiteren Kreisen zugänglich gemacht worden. Wir benutzen einige Auszüge aus diesem Bericht, wobei wir, was die Ausfuhrartikel betrifft, nur das für uns in Betracht kommende Gemüse und Obst hauptsächlich berücksichtigen. Es heisst dort gewissermassen als Einleitung: „Seit einigen Jahren besteht in Belgien ebenso wie in anderen Staaten ein landwirthschaftlicher Nothstand, dessen Ende bei Fortdauer der niedrigen Preise für die Haupt erzeugnisse der Landwirthschaft nicht abzusehen ist; nicht vergessen darf man dabei aber auch die schlechten Preise der Nebenerzeugnisse der Landwirthschaft, wie z. B. Ge müse etc., da von diesen Nebenzweigen gerade das Fort bestehen vieler Betriebe mit wenig Kapital abhängt. Das belgische Klima ist dem Gemüsebau etc. sehr günstig, die Produktion ist daher sehr gross, so dass nicht Alles im Lande selbst verzehrt werden kann. Die Preise der ge nannten Erzeugnisse sind infolge des starken Angebots sehr gesunken, so dass von einem Gewinn überhaupt nicht mehr die Rede sein kann. Dazu kommt noch, dass auch hier ver sucht wird, die Sache im grossen zu betreiben; riesige Kapitalien werden zusammengebracht, um möglichst grosse Betriebe herzustellen und auf billigste Weise grösste Re sultate zu erzielen. Sieht man sich z. B. den englischen Gemüsemarkt an, auf welchen ein grosser Theil des belgischen Gemüses geht, so macht man bald die Erfahrung, dass der grosse Markt zu Coventgarden in London voll ständig in den Händen einiger reicher Vermittler ist, ohne deren Mitwirkung der Einzelne gar nicht verkaufen kann; so liegt der Handel auch mit Obst in den Händen einiger Grosshändler, welche den Markt unbedingt beherrschen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)