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No. 16 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 111 2n2y2va2212323y41212y23y/232n2ay-ayay£v22yany2a5y2yy2ay2ny29y28y20/2325201/2031/63/272y6/261225 1515181515211/2151115211115115161516151151151515123 Frühjahrsausstellung in Charlottenburg. Die Frühjahrs ausstellung von blühenden Zwiebel-, Knollen- und Staudengewächsen sowie Spätobst bietet uns, abgesehen von einigen sehr hübschen Einsendungen in dem letzten Artikel, wenig Veranlassung zu einem Ausstellungsbericht. Man hätte besser daran gethan, die Ausstellung überhaupt fallen zu lassen, als man sah, dass äusser einem Aus steller, welcher allerdings sehr viel ausgestellt hatte, für. den Haupttheil der Ausstellung, die Blumenzwiebeln, keiner weiter sich betheiligen würde. Derartige „Ausstellungen“ erhöhen das Ansehen des Vereins wahrlich nicht. Dazu kommt noch die Art und Weise, wie seitens der Preisrichter in Bezug auf die Preisvertheilung ver fahren wurde. Wir, die wir die Verpflichtung haben, nach besten Kräften für die Verbesserung des Ausstellungswesens einzutreten, können dies Verfahren nicht ungerügt lassen. Sogar die Berliner- Lokalpresse kann zum Theil nicht umhin, diesen Preissegen besonders zu erwähnen. Die zur Verfügung gestellten 20 Staats medaillen wurden, soweit wir übersehen konnten, bis auf zwei sammt und sonders untergebracht, ganz einerlei, ob dieselben im Programm für die ausgestellten Sachen bestimmt waren oder nicht. Vereinsmedaillen gelangten dagegen in verschwindend kleiner Zahl zur Vertheilung. Man betrachtet in sehr vielen Orten die Staats medaillen noch als einen Preis, der der grössten Mühe werth ist und eine vollendete Leistung erfordert; wenn aber die Staats medaillen vertheilt werden, um sie nur nicht zurückzugeben, kann man sieh nicht wundern, wenn man den Vorwurf erhält, sein Möglichstes dazu beigetragen zu haben, diese Staatspreise zu ent- werthen. Mit den Geldpreisen ist gleichfalls recht freigebig ver fahren. Trotzdem noch nicht der fünfte Theil der Programm nummern, abgesehen vom Spätobst, beschickt war, ist von den im Programm für diese Nummern ausgesetzten Geldpreisen über die Hälfte zur Vertheilung gelangt. *gtatatatatatatatatj*atatäta*stätatatatatatatatatat4*at3*tat3t2*3t3t2*t*t2At***t2 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILIL o Kleine Mittheilungen o du/i14941 Auszüge aus den monatlichen Nachweisen über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets. Einfuhr. 343. Blumen etc. zu Bouquets etc., frisch oder getrocknet etc. Februar 1895 173 600 Kilo (Februar 1894 229 900 Kilo), darunter aus Frankreich ... 29 300 Kilo Italien 56 800 „ Oesterreich-Ungarn 36 700 „ Schweiz .... 27 200 „ 346. Gewächse aller Art, lebende, Blumenzwiebeln, Knollen etc. Februar 1895 17 700 Kilo (Februar 1894 153 700 Kilo). 351. Küchengewächse (frische Gemüse, exkl. Kartoffeln). Februar 1895 3 656 600 Kilo (Februar 1894 4 460 000 Kilo), darunter aus Dänemark . . . 328 200 Kilo Frankreich . . . 108 300 „ Italien 871500 „ Niederlande . . . 2195 000 „ Oesterreich-Ungarn 89 500 ,, 355. Sämereien, nicht besonders genannt. Februar 1895 927 900 Kilo (Februar 1894 2 283 700 Kilo), darunter aus Belgien .... 138 200 Kilo Frankreich . . . 203 800 ,, Oesterreich-Ungarn 80 000 „ Russland .... 364 800 „ Ausfuhr. 343. Blumen etc. zu Bouquets etc., frisch oder getrocknet etc. Februar 1895 28 500 Kilo (Februar 1894 18 400 Kilo), darunter nach Grossbritannien. . Oesterreich -U n garn Russland . . . , 4 300 Kilo 8 400 „ 7 700 „ 346. Gewächse aller Art, lebende, Blumenzwiebeln, Knollen etc. Februar 1895 68 300 Kilo (Februar 1894 80 900 Kilo), darunter nach Dänemark ... 1700 Kilo Grossbritannien. . 5 600 „ Oesterreich-Ungarn 2 600 „ Russland .... 26 600 „ Schweden .... 29 000 „ 351. Küchengewächse (frische Gemüse, exkl. Kartoffeln). Februar 1895 1 534 300 Kilo (Februar 1894 1 117 200 Kilo), darunter nach Grossbritannien . . 741 900 Kilo Oesterreich-Ungarn 392 500 „ Schweiz .... 155 900 „ 355. Sämereien, nicht besonders genannt. Februar 1895 4 947 000 Kilo (Februar 1894 5 087 000 Kilo), darunter nach Belgien .... 294700 Kilo Frankreich . . . 760 000 „ Niederlande . . . 120 200 ., Oesterreich-Ungarn 3093 500 „ Russland .... 378300 „ Schweden .... 91200 „ Anmerkung. Zu Position 355 gehören nicht, weil unter besonderen Nummern einzeln aufgeführt: Spelz, Weizen, Hafer, Roggen, Buchweizen, Bohnen, Erbsen, Wicken, Linsen, Lupinen, Hirse, Gerste, Mohn, Raps und Rübsaat, Senf, Sesam, Oelfrüchte, Baumwollensamen, Leinsamen, Palmkerne, Ricinussamen, Mais, Malz, Anis, Koriander, Fenchel, Kümmel, Eicheln, Grassamen, Thimotheesaat, Hanfsaat, Kleesaat, Esparsette. Das preussische Staatsministerium hat seine Berathungen über den Gesetzentwurf, betreffend die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes beendet und seine Beschlüsse zu der Vorlage gefasst. Die letztere dürfte deshalb binnen Kurzem dem Bundes- rathe zugehen. Es verlautet, dass ein beträchtlicher Theil der von den Interessenten bei der Begutachtung des im Januar im „Reichs- Anzeiger“ veröffentlichten ersten Entwurfs geäusserten Wünsche Berücksichtigung erfahren hat, dass demnach der Entwurf in einer gegenüber der früheren mehrfach abgeänderten Gestalt den gesetzgebenden Faktoren des Reiches unterbreitet werden wird. Hoffentlich sind auch die von uns zu dem Entwurf vor geschlagenen Aenderungen berücksichtigt. Der Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Freiherr von Hammerstein, hat das Ehrenpräsidium für die grosse allgemeine Gartenbau-Ausstellung, die zur Feier des 75jährigen Bestehens des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den preussischen Staaten im Frühjahr 1897 in Berlin veranstaltet werden soll, übernommen. Der Gärtner Jürgens ist aus dem deutschen Gouvernements- dienst von Kamerun, Westafrika, ausgeschieden. In das Handelsregister zu Hannover ist eingetragen auf land gerichtliche Entscheidung die Firma August Kaufmann, Blumenhalle Nizza, und als deren Inhaber Blumenhändler August Kaufmann zu Hannover. EZy-Ya/2F43/Y2-Y43£Y2y4N/23/S/AyAYAZAV/SYANCY2NV2ay-y4q/nyaa5yayayay-yaPayyayayEE 71521515152621515215162151515152161621815715157216/1521515215152151621671501515151515151/1/15 X ix > Entscheidungen mdes Reichsgerichts. Beanstandet der Käufer die von einem anderen Ort übersendete Waare, so ist er nach Art. 348 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ver-