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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189500002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18950000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Inserate am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 10.1895
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1895 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1895 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1895 17
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1895 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1895 31
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1895 38
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1895 46
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1895 54
- Ausgabe No. 9, 3. März 1895 62
- Ausgabe No. 10, 10. März 1895 69
- Ausgabe No. 11, 17. März 1895 74
- Ausgabe No. 12, 24. März 1895 83
- Ausgabe No. 13, 31. März 1895 89
- Ausgabe No. 14, 7. April 1895 95
- Ausgabe No. 15, 14. April 1895 101
- Ausgabe No. 16, 21. April 1895 107
- Ausgabe No. 17, 28. April 1895 113
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1895 118
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1895 125
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1895 133
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1895 139
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1895 145
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1895 151
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1895 158
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1895 165
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1895 173
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1895 180
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1895 189
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1895 198
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1895 206
- Ausgabe No. 31, 4. August 1895 217
- Ausgabe No. 32, 11. August 1895 228
- Ausgabe No. 33, 18. August 1895 237
- Ausgabe No. 34, 25. August 1895 246
- Ausgabe No. 35, 1. September 1895 253
- Ausgabe No. 36, 8. September 1895 260
- Ausgabe No. 37, 15. September 1895 267
- Ausgabe No. 38, 22. September 1895 273
- Ausgabe No. 39, 29. September 1895 280
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1895 288
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1895 295
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1895 301
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1895 308
- Ausgabe No. 44, 3. November 1895 315
- Ausgabe No. 45, 10. November 1895 315
- Ausgabe No. 46, 17. November 1895 321
- Ausgabe No. 47, 24. November 1895 327
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1895 332
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1895 338
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1895 345
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1895 352
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1895 359
- Ausgabe No. 1, Inserate I
- Ausgabe No. 2, Inserate I
- Ausgabe No. 3, Inserate I
- Ausgabe No. 4, Inserate I
- Ausgabe No. 5, Inserate I
- Ausgabe No. 6, Inserate I
- Ausgabe No. 7, Inserate I
- Ausgabe No. 8, Inserate I
- Ausgabe No. 9, Inserate I
- Ausgabe No. 10, Inserate I
- Ausgabe No. 11, Inserate I
- Ausgabe No. 12, Inserate I
- Ausgabe No. 13, Inserate I
- Ausgabe No. 14, Inserate I
- Ausgabe No. 15, Inserate I
- Ausgabe No. 16, Inserate I
- Ausgabe No. 17, Inserate I
- Ausgabe No. 18, Inserate I
- Ausgabe No. 19, Inserate I
- Ausgabe No. 20, Inserate I
- Ausgabe No. 21, Inserate I
- Ausgabe No. 22, Inserate I
- Ausgabe No. 23, Inserate I
- Ausgabe No. 24, Inserate I
- Ausgabe No. 25, Inserate I
- Ausgabe No. 26, Inserate I
- Ausgabe No. 27, Inserate I
- Ausgabe No. 28, Inserate I
- Ausgabe No. 29, Inserate I
- Ausgabe No. 30, Inserate I
- Ausgabe No. 31, Inserate I
- Ausgabe No. 32, Inserate I
- Ausgabe No. 33, Inserate I
- Ausgabe No. 34, Inserate I
- Ausgabe No. 35, Inserate I
- Ausgabe No. 36, Inserate I
- Ausgabe No. 37, Inserate I
- Ausgabe No. 38, Inserate I
- Ausgabe No. 39, Inserate I
- Ausgabe No. 40, Inserate I
- Ausgabe No. 41, Inserate I
- Ausgabe No. 42, Inserate I
- Ausgabe No. 43, Inserate I
- Ausgabe No. 44, Inserate I
- Ausgabe No. 45, Inserate I
- Ausgabe No. 46, Inserate I
- Ausgabe No. 47, Inserate I
- Ausgabe No. 48, Inserate I
- Ausgabe No. 49, Inserate I
- Ausgabe No. 50, Inserate I
- Ausgabe No. 51, Inserate I
- Ausgabe No. 52, Inserate I
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Band
Band 10.1895
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Da waren also zum Theil gerade die Pflanzen an geboten, die nach vorstehendem Bericht so stark gelitten hatten. Wir benutzten die Gelegenheit, uns unsere Kennt nisse zu bereichern und wohnten der Auktion bei. Unsere Erwartungen wurden in jeder Weise übertroffen. Da standen sie in grossen Haufen beisammen, die Taxus mit zum Theil ganz erfrorener Spitze, die formlosen, einseitigen, auch theilweise erfrorenen Ilex — ihnen war es augen scheinlich zu nahe gegangen, dass man sie mit dem stolzen Namen „Pyramiden“ bezeichnete — dann die Rho dodendron mit tauben Knospen und angefrorenen Blättern, ebenso die Azalea pontica in ungezählten Exemplaren in ein Bündel zusammengeschnürt, dass man bequem in der Handfläche tragen konnte! In das Wurzelvermögen all dieser schönen Sachen gestattete die. neidische Jute umhüllung leider keinen Einblick, die Grösse oder viel mehr Kleinheit der Ballen liess jedoch auch hier die besten Wünsche für das fernere Leben der Pflanzen angebracht sein. Dann die zusammengeschnürten Magnolien mit ihren im schönsten Schwarz prangenden Knospen und der mitunter in Fetzen herunterhängenden Rinde, — die 3 bis 5 Meter hohen Obstbäume, deren spärliche und einge trocknete Wurzeln — wer weiss wie lange schon — frei in der Sonne lagen. — Und nun erst die Preise, die diese Schundwaare erzielte! Die Käufer — ausschliesslich Privatpublikum — rissen sich förmlich um die „Pracht pflanzen“, und trieben sich gegenseitig so in die Höhe, als wenn zur vollen Schönheitsentfaltung ihrer Gärten diese „Holländer“ durchaus nöthig seien. Liess dann in einem Artikel die Kauflust nach, und fingen die Preise an zu fallen, dann wurde schnell ein anderer Artikel herangeholt. Wir stehen davon ab, die gezahlten Preise zu erwähnen, erstens sind sie ja nicht massgebend für etwa noch folgende Auktionen und zweitens möchten wir nicht gerne bei unseren einheimischen Gärtnern ein Ge fühl erregen, das dem Neid sehr nahe käme. Nur ein Fall, weil er für alle bezeichnend ist. Die in der Annonce erwähnte 5 Meter hohe Magnolie mit Knospen wurde für 20 M. verkauft. „Theures Brennholz“ konnten wir nicht umhin, halblaut auszurufen. „Was wollen Sie,“ antwortete einer der Handlanger, „wo sollte denn das Geld herkommen, wenn’s keine Dumme gäbe!“ — Auch können wir uns nicht versagen, auf den Lieferanten dieser Auktion empfehlend hinzuweisen, ein glücklicher Zufall liess uns als diesen die Firma P. Loef. Az. in Boskoop erkennen. — Der Schaden, den diese Auktionen anrichten, besteht nicht nur in der unangenehm empfundenen Konkurrenz, dass die unausbleiblichen Misserfolge aber bei dem kauf kräftigen Publikum die Lust am Kaufen überhaupt ver ringern, das ist ein viel grösserer Schaden für die heimische Gärtnerei. Vor allem aus diesem Grunde muss diesen Auktionen ein Ende gemacht werden. Wir kommen in Kürze darauf zurück. * # Erlebnisse durch Wildschäden. Als schon oftmals durch Wildschaden Heimgesuchter, habe ich die Fragen und Klagelieder in unserem Verbands organ lebhaft verfolgt, aber wir sind noch so schutzlos als 1886 und 1887, wo die Wildschäden so grosse waren und gestatte ich mir, da wir wiederum in dem Zeichen der Wildschäden stehen und in den letzverflossenen 3 Jahren alle Unbilden des Wetters zu kosten hatten, meine Er fahrungen und Erlebnisse aus der Feder fliessen zu lassen. 1885 hatte ich den ersten Wildschaden in meiner kleinen Baumschule durch Hasen; ich klagte dies meinem Onkel, welcher als Landwirth wegen gehabten Wild schadens beim Förster vorstellig geworden war, er be dauerte wohl meinen Verlust, erwiederte mir aber lachend, der alte Förster G. wolle den Nachweis haben, ob es auch seine Hasen seien, dieselben könnten ja auch aus einer Nachbargemeinde herkommen. Auf dies Gehörte dachte ich; wenn der Wildhüter solches Verlangen stellt, so musst du doch sehen, ob die Eindringlinge nicht eine Er kennungsmarke bei sich führen, wodurch ihre Gemeinde angehörigkeit festzustellen ist, um den Eigenthümer für den gehabten Schaden haftbar zu machen. Ich begann nun mit meinen ersten Jagdversuchen und zwar, da ich dies wegen ruhestörenden Lärms mit einer guten Jagd flinte nicht ausführen konnte, mittelst Blumendraht; ich hatte aber kein Glück, nur, dass ich durch die grosse Fürsorge,, meine Schädlinge nicht etwa lange Qual aus stehen zu lassen, öfters nachsah und sie dadurch wieder verjagte oder auch ganz von einem Besuche abhielt. Ich hatte aber wenigstens nicht so grossen Schaden, als wie es der Fall gewesen wäre, wenn ich mich darum nicht bekümmert hätte. Mein Schaden war zirka 25—30 Mk., derselbe war ja wohl noch auszustehen und machte ich, da ein Erfolg ja doch schwer war, keinen Schadenanspruch geltend, hoffte vielmehr beim Wiedereindringen, die Hasen unschädlich zu machen. 1886 als die Jagd bereits landest gesetzlich geschlossen, dringt Herr Lampe wieder ein, und als derselbe einen bestimmten Kurs einhielt, suchte ich die ihm geschworene Rache auszuüben Mein Gehilfe, welchen ich erst kurze Zeit eingestellt, interessirte sich sehr für diese Jagd und hatte- auch in diesem Fach mehr Kenntnisse als ich selbst, denn unter dessen ungeforderter Theilnahme hatte ich sehr bald Erfolg. Diese Jagd war für uns wohl ganz interessant, gab aber Verräthern doch Stoff, um den Förster auf meine Selbsthülfe aufmerksam zu machen, welcher einige Tage später an einem Sonntag morgen meine selbstthätigen Waffen vorfand, wodurch die Sache vor Gericht kam, wohl war dies sehr fatal und wurde von Manchen als sehr gefährlich hingestellt, doch in Anbetracht der Veranlassung wurde der Brei nicht so heiss verzehrt, als wie derselbe eingerührt war. In der Anklage spielten 3 Faktoren eine Rolle: 1) Das Fangen mit Schlingen, 2) „ während der Schonzeit, 3) „ in Gemeinschaft mit Anderen. Punkt 3 wurde illusorisch, da ich ja meinen Gehilfen nicht dazu aufgefordert hatte. Anerkannt wurde, dass ich den Fang dieser Missethäter nur in Folge des bereits gehabten Schadens unternommen hatte, aber mich oder meinen Gehilfen frei zu sprechen ging nicht, sondern wir wurden beide zu je 20 Mk. Strafe verurtheilt. In der Ver handlung wurde mir gesagt, bei vorkommenden Fällen solle ich dem Jagdinhaber Anzeige machen und später die Schäden fessteilen lassen, welche mir dann von dem selben ersetzt werden müssten. 1887 drang Lampe wieder in der Schonzeit in meinen Garten ein, als ich dies merkte, machte ich dem Förster- Anzeige, worauf derselbe meinen Zaun mit etwas Reisig verstecken, auch an einem Abend einige Schreckschüsse abgeben liess, aber der Besuch wiederholte sich sehr bald, ich erstattete abermals Anzeige, es erfolgte aber nichts mehr. Einige Tage später traf ich den Herrn Förster selbst; als ich meine Klage wegen der Hasen erhob, erhielt ich zur Antwort, es ginge ihn nichts an, ich sollte meine Bäume anstreichen u. s. w. Als der Winter vorbei, wurde mein Schaden laut Gemeindejagd pachtvertrag durch die Feldgeschworenen auf 110 Mk. taxirt und der Herr Jagdpächter Herr Oberhofmeister v. d. Gabelenz - zum Ersatz desselben ver pflichtet, worauf ich dann nur aus Humanitätsrücksicht 40 Mk. erhielt, hätte ich mein Recht weiter gesucht, so kam ich mit dem Landesgesetz zusammen und dies nimmt nicht uns Gärtner als die Geschädigten, sondern das Wild und die Jagdinhaber in Schutz, und ich hätte nicht nur Nichts bekommen, sondern auch noch die Kosten gehabt. Wie Sie, werthe Kollegen aus meinen Erfahrungen ersehen, habe ich unter den bestehenden Verhältnissen überall Schaden und der Jagdinhaber hatte durch meine Selbst hülfe 1886 dem Jahre 1887 gegenüber nur Nutzen, denn 3 Hasen haben doch höchstens einen Werth von 12 Mk.; wäre mir bei der ersten Meldung gleich gesagt worden,
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