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Ueber die Größe der Lauben gehen die Ansichten sehr weit auseinander. Trotzdem kann man auch in der Größenordnung der Lauben allgemein geltende Regeln finden. Z u N r. 1: Liegt der Kleingarten in Kinderwagennähe, d. h. weniger als 2 km von der Wohnung entfernt, dürfte die Errichtung einer leichten Laube von ca. 5 qm Grundfläche mit einem Abort, Geräteraum sowie einer flüchtigen Unterstandsmöglichkeit genügen. Diese Lage und Größe der Laube muß als der Ideal- Zustand hingestellt werden, da dem Volksgenossen unnötige Kosten zur Erstellung einer größeren festen Laube erspart bleiben und darüber hinaus eine Belastung der Verkehrsmittel durch die mehr köpfige Familie nicht eintritt. Hierdurch bleibt dem bodenbearbeitenden Volksgenossen weiter das Fahr geld erspart. Zu Nr. 2: Liegt der Kleingarten über 2 km und bis 5 km von der Wohnung entfernt, ist die Errichtung einer festen Laube mit Heizmöglichkeit eine Notwendig keit. In dieser Laube muß ein Abort, Geräteraum sowie ein heizbarer Aufenthaltsraum von ca. 7 bis 8 qm Größe vorhanden sein, so daß ein Laubentyp von ca. 11 qm Größe erforderlich wird. Diese Lau bengröße gestattet die Einordnung — ohne auffäl lig zu erscheinen — in einen Garten mit 300 qm Fläche sowie die Einordnung in eine Gesamtanlage. Das Ausmaß dieses Laubenkörpers läßt gerade noch eine Vielheit nebeneinander als erträglich erscheinen. Zu Nr. 3: Liegt der Kleingarten über 5 km von der Wohnung entfernt, wird die Laube so groß sein müssen, daß eine Uebernachtung der Familie, wenn auch nur von Sonnabend auf Sonntag, möglich ist. Hierfür wäre eine Laubengröße von 15 qm und darüber not wendig. Man muß sich bei einer derartigen Lösung jedoch darüber klar sein, daß durch die Verwen dung großer Lauben der Kleingarten für das Durch schnittseinkommen zu teuer wird. Schon die Be nutzung der Verkehrsmittel stellt für den kinder reichen Volksgenossen mit Durchschnittseinkommen eine übermäßige Belastung dar. Bei Gartengrößen von 400—500 qm erscheint mir die Verwendung eines Laubentyps bis 15 qm Grund fläche noch als erträglich. Lauben, die über diese Grundfläche hinausgehen, werden nie ein einwand freies Gesamtbild ergeben, und man kann sich nur auf ein schnelles Verwachsen durch Baum und Strauch vertrösten. Bei einer Gartengröße von 300 qm sollte man grund sätzlich keine Lauben über 11 qm Grundfläche er richten. Die Entfernung des Kleingartens über 5 km von der Wohnung erfordert, wie ersichtlich, die Auf stellung einer Wohnlaube oder eines Wochenend hauses. Hierdurch ergibt sich zwangsläufig die Füh rung von 2 Haushalten für die Kleingärtnerfamilie. Dieses ist zweifellos für viele Familien untragbar und nicht der Sinn des Kleingartengedankens. In die sem Falle erscheint mir die Erstellung von Kleinsied lungen richtiger. Das Kleingartenwesen darf keines falls als eine Ueberbrückung der Wohnungsnot an gesehen werden, sondern als die Lösung der Garten frage für in Mietwohnungen wohnende Familien. Auch die Frage der Gartengröße kann dahingehend zu sammengefaßt werden, daß Kleingärten unter 300 qm abzulehnen sind. Im Kleingarten soll die Familie mit den Elementen der Landschaft, Baum, Strauch, Blume und Kulturland in enge Verbindung kommen, löst doch gerade die Gartenarbeit die körperliche und seelische Entspannung aus, derer der städtische Mensch bedarf. Diese Dinge im Kleingarten vereint erfordern eine Mindestgröße von 300 qm, die zugleich noch einen kleinen Ertrag erbringen sollen. In den Fällen, in denen durch eine zeitgemäße Planung der Kleingarten zugleich Hausgarten ist, d. h. die idealste Lösung er strebt wurde, kann man in günstigsten Lagen eine Mindestgröße von 200 qm annehmen, da hierbei die Laube in Wegfall kommt. Eine städtebaulich befriedigende Lösung ist bei den verschiedensten Lösungen durchaus möglich. Sie ist letzten Endes das Ergebnis einer zeitgemäßen Zusam menarbeit des Garten- und Landschaftsgestalters mit dem Städtebauer. Gartenbaudirektor Alfred Hensel, Nürnberg: Stellungnahme zu den 4 Kleingartenschemas und Lauben auf Seite 50—53 Schema 1, Vorschlag A: Zm Nr. 1: Die Nord-Süd-Lage der Gärten kann als ideal bezeich net werden. Sie sollte, wenn irgend möglich, der günstigen Belichtung der Gartenflächen wegen angestrebt werden. Zu Nr. 2: Die Stellung der Lauben einheitlich in die Nordost- Ecke ist erstrebenswert, dadurch ergeben sich die günstigsten Ausnützungsmöglichkeiten für den Garten. Die Laube selbst ist gut in der Proportion. Zu Nr. 3: Die Anbringung der Türöffnung nach außen ermög- licht,eine bessere Ausnützung des Laubenraumes, besonders an schönen Tagen. Zu Nr. 4- Die Anordnung eines Fensters in der Westrichtung ist wünschenswert. Zu Nr. 5: Die Spalieranordnung in kulturtechnischer Hinsicht ist günstig, jedoch ohne Verbindung mit Baulichkeiten. Zu Nr. 6: Die Freistellung der Aborte kann nicht gutgeheißen werden, weil dadurch weitere Baulichkeiten den Garten in der Wirkung beeinträchtigen. Zu Nr. 7: Die einheitliche Anordnung der Schöpfbecken am Treffpunkt von Wegen ist wünschenswert. Scheina 1, Vorschlag B: Zu Nr. 8: Die Ost-West-Lage der Gärten ermöglicht die Er richtung der Beete in Nord-Süd-Richtung. Zu Nr. 9: Auch hier kann die Laubenstellung bei der gegebenen Ost-West-Lage der Gärten als die zweckmäßigste bezeichnet werden. Zu Nr. 10: Die Anbringung der Laubentüren an der Westseite der Laube mit Oeffnung nach außen ist erstrebenswert. Zu Nr. 11: Die Anordnung von Fenstern nach Süden ist er wünscht, zumal durch die Deckläden Schutz gegen übermäßige Hitze gegeben ist. Zu Nr. 12: Spalierstellung wenig günstig. Außerdem hängt sie gewissermaßen in der Luft, weil ohne Bindung mit Baulichkeiten. Zu Nr. 13: Anbau des Aborts und Geräteraumes ist durchaus zweckmäßig. Zu Nr. 14: Anordnung der Wasserbecken nach einheitlichen Gesichtspunkten verdient Beachtung. Schema 2, Vorschlag A: Zu Nr. 1: Nord-Süd-Lage der Gärten einwandfrei, jedoch zu geringe Breitenausdehnung.