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Straße mit waldartiger Schutzpflanzung, die Hauptstraße und Ausweichstraße überwölbt, ist voll in Deckung gegen Flieger- und Erdsicht, gibt Ausweichmöglich keiten und ist gegen Infanteriefeuer hinter Wallhecken ge schützt. Größte naturwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bedeutung. Verwehungssicher gegen treibenden Schnee. Sie dürfen nicht zu klein sein, damit sich die Menschen in ihnen rasch und genügend verteilen können. Ohne großzügige Verkehrserschließung sind sie wertlos. Fernerholungsgebiete, die dazu bestimmt sind, die arbeitenden Volksgenossen für längere Zeit als Gäste aufzuneh men, sollen kein städtisches Gepräge durch Großhotels, Rummel plätze und Verkaufsläden erhalten. Die Gasthäuser sind bequem und behaglich, aber schlicht, einfach und würdig auszustatten, wie' es dem Charakter der Gegend entspricht. Der Städter soll es unterlassen, dem Lande seinen Stempel aufprägen zu wollen. Kurorte mit Heilquellen haben ihre den besonderen Bedürfnissen entsprechenden Forderungen. Die Erholungslandschaft muß frei von Auffälligkeiten aller Art, still und beschaulich sein. Ihre beste Anlehnung ist hoch gelegener Wald mit der Sicht in das offene, von tätigen Men- Schema der Wehrlandschafts-Hauptstraße. Schema darf nicht stur, beispielsweise mit vollkommen gleich laufenden Waldgrenzen ausgeführt werden, da sonst in der Fliegersicht als strategische Anlage sofort erkennbar. sehen bestellte fruchtbare Land, auf Flüsse, Seen und Hügel ketten, mit dem Blick auf die Schönheit unseres Vaterlandes VI. Die übrigen Bauwerke in der Landschaft A. Straßen und Wege Die Führung und Gestaltung der Straßen und Wege wird wesent lich durch ihren jeweiligen Zweck bestimmt. 1. Straßen, die dem Fernverkehr dienen, richten sich in ihrer Linienführung nach der Zügigkeit des Verkehrs und der natürlichen Bodengestalt. Sie sollen an den Siedlungen vor beiführen und die dörflichen Feldfluren nicht zerschneiden. Es ist ferner Vorsorge zu treffen, daß der ländliche Verkehr mög lichst von der Straße ferngehalten wird und Ueberquerungen durch Vieh, Ackerwagen und Landmaschinen vermieden werden. Im übrigen müssen die Straßen in ihrer Gesamtanlage so be schaffen sein, daß keine Kaltluftseen, Grundwasserentzüge, Vor flutstörungen und Windpfeifen’ entstehen. Bei Ausweisung von Straßenland soll auf künftige Verbreiterungen Rücksicht ge nominen werden. 2. Bei Straßen und Wegen, die dem Nahverkehr und der Erschließung der Aecker und Wiesen dienen, ist besonders darauf zu achten, daß sie sich der Flureinteilung und den sonstigen örtlichen Bedingungen gut einfügen. 3. Die Schutzpflanzungen der Feldflur sollen zugleich der Abpflanzung der Straßen dienen. Sie können sie an einer Seite begleiten. Durch einen sinnvollen Wechsel der Seiten können Straße und Gemarkung in Gestalt und Natur einheitlich geformt und das Raumbild der Landschaft wirkungs voll belebt werden. Es ist aber darauf zu achten, daß der Aus blick von der Straße auf besonders schöne Geländeausschnitte möglichst offen bleibt. Aussichtspunkte und Rastplätze bedür fen liebevoller Aufmerksamkeit. Die Straßenbepflanzungen haben zugleich dem Schneeschutz zu dienen. Zur Vermeidung von Verwehungen ist im Notfall ein doppelseitiger Bewuchs vorzusehen. Die Verwendung von Schneezäunen aus Holz muß raschestens durch die lebendige Verbauung der Straße überflüssig wenden. 4. Die Allee ist ein Mittel der Grüngestaltung; sie paßt aber nicht in jede Umgebung. Günstig wirkt eine gut eingegliederte und gepflegte Allee, wenn sie die Einführung aus der freien Landschaft in die Stadt bildet, oder wenn sie zu einem bemer kenswerten größeren Bauwerk gehört. In der Ebene sind Alleen besonders zur Verbindung engbenach- harter Siedlungskörper geeignet. In bewegtem Gelände sind sie im allgemeinen zu vermeiden. Auch für weite Entfernungen und wechselnde Höhenlagen kommen sie nicht in Frage, da sie den übersehbaren landschaftlichen Großraum leicht zerschnei den. Sie sollen einen sinnvollen Anfang und ein sichtbares Ende haben. Der von einer Allee einigerahmte Straßenraum muß breit, eben und gut gepflegt sein. Er soll möglichst flächengleichen An schluß, mindestens aber eine gleichbleibende Höhe über oder unter dem beiderseitigen Nachbargelände haben. Wechselnd hohe Geländeeinschnitte und Dammführunigen vertragen sich nicht mit dem Alleegedanken. Für die Anlage der Allee ist nicht nur der Eindruck von der Straße, sondern auch von der -freien Landschaft aus wesentlich In der Wehrlandschaft scheidet sie grundsätzlich aus. Für die Klimapflege haben Alleen nur Bedeutung, wenn die Bäume so dicht stehen, daß sich die Laubkronen eng berühren. Die Stämme selbst verursachen leicht Windpressunigen und Schneeverwehungen (Schneefahnen). In der freien Landschaft sind deshalb zur Vermeidung solcher Störungen gleichzeitig Hecken oder lockere Strauchgruppen vorzusehen. 5. Für die Obstallee gelten ähnliche, jedoch weniger strenge Grundsätze. Es kommen nur solche Obstsorten in Hochstämmen in Frage, die gesund und winterhart sind, im übrigen den Stand ortbedingungen entsprechen und somit die Gewähr langer Lebens dauer bieten. Auch Wild- und Mostbirnen, einige Süßkirschen sorten und eßbare Vogelbeeren sind für solche Pflanzungen ge eignet. Für frost- und windgeschützte Gebiete ist die Walnuß zu empfehlen und dringend erwünscht.