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GARTENKUNST ZEITSCHRIFT FÜR GARTEN-, LANDSCHAFTS-U. FRIEDHOFSGESTALTUNG SCHRIFTLEITUNG: B E R LI N - C H A R L O TTE N B U R G 4, S C H L ÜTE R S T R AS S E 3 9 Verlag u. Anzeigenverwaltung: Verlag d. Gartenkunst, Michael Mappes, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstr. 39. Postscheckkonto Berlin Nr. 501 99 / Fernruf 91 75 88 Bezugspreis: vierteljährlich RM 2.—, Einzelheft RM 2.—■ Anzeigenpreis: die 4 gespaltene Millimeterzeile (46 mm) 20 Pf. Rabatt nach gesetzl. Vorschrift OKTOBER-DEZEMBER 1943 • 56. JAHRGANG • HEFT NUMMER 10-12 P. H. Henke: Der angelernte Arbeiter im Behördengartenbau. — Zeitschriften schau: Probleme der Bodenbiologie; Anbau von Brombeeren; Verschiedene Vor schläge zur landschaftlichen Ausgestaltung von Kanälen; Bodentypenkarte. — Gestaltung der deutschen Siedlungslandschaft im Osten: Allgemeine An ordnung Nr. 20/VI/42 des Reichsführers ff, Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums. — Prof. Fr. Wiepking-Jürgensmann: Die Landschaftsfibel. Reichsheimstättenamt der DAF.: Der Aufbau der Kreisstadt. ©ortenamtsleitec D.h.henke: Der angelernte Arbeiter im Behördengartenbau Nach § 5, Abs. 2 TO. B wird nicht handwerksmäßig vorgebilde- ten Gefolgschaftsmitgliedern, wenn sie mindesten vier Jahre ständig handwerksmäßige Arbeiten ausgeführt und das 27. Lebensjahr vollendet haben, von der Dienststelle Gelegenheit gegeben, eine Prüfung abzulegen, deren Bestehen Bedingung für die Bezahlung als Handwerker ist. Der Reichstreuhänder hat darüber hinaus erklärt, daß keine Bedenken bestehen, wenn unter den gegebenen sachlichen Vor- aussetzungen den Gefolgschaftsmitgliedern bereits nach 3jähriger Tätigkeit und bei Vollendung des 25. Lebensjahres Gelegenheit zur Ablegung der Prüfung gegeben werde. Diese Ermächtigung des Reichstreuhänders dürfte vielen Gar tenamtsleitern weder bekannt noch von ihnen ausgenutzt wor den sein. Als Leiter der Prüfungshandlung für die Reichshaupt stadt hatte ich Gelegenheit, bereits mehrfach solche Prüfungen durchzuführen. In Zusammenarbeit mit den Berufskiameraden Weber, Berlin-Charlottenburg, und Köhler, Berlin-Wed ding; wurde ein Bewertungsbogen, dessen Verwendung die unbedingt notwendige Einheitlichkeit der Durchführung gewährleistet, aufgestellt. Der Bewertungsbogen trägt oben Ortsnamen und Datu m. Dann folgen von links nach rechts 12 Rubriken mit den Be zeichnungen : L f d. N r. Name — Beschäftigungsort des Prüflings: A. Praktische Aufgaben: 1. Erdarbeiten, 2. Pflanzarbeiten, 3. Sä- und Rasenarbeiten, 4. Gehölzpflegearbeiten, 5. Wegebauarbeiten. B. Theoretische Aufgaben: 1. Bodenkunde, 2. Pflanzenkunde, 3. Unfallverhütung. Der Bewertungsschlüssel setzt zur Einzelb ewertung für „Sehr gut“ 3 Punkte, „Gut“ 2 Punkte, „Genügend“ 1 Punkt, und zur Gesamtbewertung für ...Sehr gut“ 20—24 Punkte, „Gut“ 12—19 Punkte, „Genügend“ 8—11 Punkte fest. Es kommt darauf an, die Prüfungen nicht zu leicht, aber auch nicht zu schwer zu handhaben. Schießen die Anforderungen über das Ziel hinaus, so ist das ebenso abträglich, als wenn durch allzuleichtes Prüfen keine Leistungssteigerung erreicht wird. Wichtig ist auch, daß die Prüfer sich vor Beginn der Prüfung eine einheitliche Auffassung über die Durchführung der Prüfungsaufgaben aneignen. Der Bedarf an Fachkräften wird während und auch nach dem Kriege nicht weniger werden. Es ist daher zu begrüßen, wenn den Verwaltungen durch den Einsatz von angelernten Fach arbeitern, welche sich allerdings auch nach Bestehen der Prü fung nicht als „Gärtner“ bezeichnen dürfen, aber für ihre Leistungen Handwerkerlohn erhalten sollen, die Möglichkeit gegeben wird, den außerordentlichen Mangel an Gärtnern etwas zu beheben. Zusammenstellung von Prüfungsaufgaben für nicht gärtnerisch vorgebildete Gefolg- schaftsmitglieder der B e z i r k s g a r t e n v e r w a 1 - tungen der Reichshauptstadt Berlin (§ 5, A b«. 2 TO. B — Dbl. 1/194 1 Nr. 4 6). A. Praktische Aufgaben: 1. Erdarbeiten: a) Umgraben, Holländern, Rigolen oder Harken einer Pflanz- fläche, b) Abschnüren von Beeten, c) Ausstreuen von Komposterde, Natur- oder Kunstdünger. d) Mischen von Erdsorten, e) Aufsetzen von Dung- oder Komposthaufen. 2. Pflanzarbeiten: a) Pikieren von Sämlingen, b) Schneiden von kraut- oder holzartigen Stecklingen, c) Verpflanzen von Topfgewächsen, d) Bepflanzen eines Blumen- oder Staudenbeetes, e) Pflanzen von Sträuchern, Hecken oder Bäumen. 3. Sä- und Rasenarbeiten: a) Aussäen von Blumen- oder Gemüsesamen, b) Aussäen von Grassamen, c) Mähen oder Sicheln und sonstige Pflege des Rasens. 4. Gehölzpflegearbeiten: a) Schneiden von Sträuchern, Hecken oder Bäumen, b) Bewässern von Gehölz- oder Straßenbaumpflanzungen. 5. Wegebauarbeiten: a) Auskoffern, Packen und Abdecken eines Wegebettes, b) Setzen und Stechen von Kanten, c) Legen von Kantensteinen, d) Pflege der Parkwege.