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Achtung! Adressenänderung! Die Hauptgeschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und derVerlag der „ (iartenkunst" befinden sich nunmehr Herlin HliiH'luttpnbur^ 4 Schlüterstraße 59 Fernruf jetzt: (J28021 „Der Wald in der Raumordnung“. Monatsschrift der Reichs- arbeitsgemeinschaft für Raumordnung (herausgegeben von Prof. Dr. K. Meyer), Heft 11/12. Verlag Kurt Vowinckel, Heidelberg. Preis jährlich 22,— RM. Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung behandelt in ihrer Monatsschrift „Raumforschung und Raumordnung“ dies mal die nationalsozialistische Fonstpolitik mit all ihren bedeut samen Auswirkungen. Staatssekretär Generalforstmeister Alpers teilt dabei mit, daß die Forstwirtschaft als Sonderverwaltung anerkannt und im heimgekehrten Oesterreich und Sudetenland bereits als Reichs- sonderverwaltung aufgebaut worden ist, als Vorbild für eine Gesamtregelung im Reich. Er unterstreicht, daß die nationale Forstwirtschaft die Verbindung mit den anderen Ländern suchen müsse. Die Fragen der 'Nutzung und Verteilung in der ganzen Welt seien auf lange Sicht von entscheidender Bedeutung für jedes Land. Regierungsrat Dr. Schmitz von der Reichsstelle für Raumord nung führt aus, daß der deutsche Wald einschließlich der Ost mark und des Sudelenlandes rund 16,6 Mill. Hektar umfasse. Deutschland sei damit eines der waldreichsten (Länder Europas. Doch sei diese Waldfläche klein im Vergleich mit den Wald gebieten, die andere europäische Staaten auch in ihren Kolonien zur Verfügung hätten. Eine Dauerlösung für die Holzversorgung des deutschen Volkes werde nur durch die Erfüllung der Kolo nialforderung möglich sein. Hinsichtlich des idealen Wertes des Waldes teilt der Referent mit, daß Oberster Grundsatz der Planung die Erhaltung der bio logischen Volkskraft sei. Hierbei habe der Wald einen wesent lichen Beitrag zu leisten. Es sei daher eine großzügige Planung eingeleitet, um die Waldgebiete und Waldflächen festzustellen, die für die Bevölkerung besonders wertvoll sind. Die Planungs- stelle begrüße auch die Ausweisung von geschützten Landschaf ten nach dem Reichsnaturschutzgesetz. Dieser Schutz erfolge nicht vor, sondern für die Bevölkerung. Das gleiche gelte auch für Naturschutzgebiete, die dem deutschen Volke seine Heimat in der natürlich gewordenen Pflanzen- und Tiergemeinschaft überliefern soll. Auch die großen Reichsjagdgebiete seien so auf- zufassen. Die weiter zu bildenden Nationalparks würden eben falls dem gleichen Zwecke für das deutsche Volk dienen. Die Steuern 1939 mit Steuerübersicht, Einkommensteuer-, Lohn steuer-, Wehrsteuer-, Gewerbesteuer-Tabellen, Abzügen und Er mäßigungsanträgen, Steuererklärungen, Steuererlaß, Rechtsmit teln nebst Gebühren, Grundstückskaufverträgen, Jahressteuer- terminkalender 1939 usw. Von Dr. jur. et rer. pol. K. Wuth, Steuerberater, Berlin. Preis 1*25 RM. Streitberger-Verlag, Pöß neck — Leipzig. Dieser Ratgeber für das gesamte Steuerwesen, der sich bereits im Vorjahre in allen Interessentenkreisen der größten Beliebt heit erfreuen konnte, ist von dem als Steuerfachmann bekannten Verfasser für 1939 umgestaltet und erweitert worden, wobei alle für das laufende Jahr getroffenen Aenderungen in steuerlicher Beziehung mit berücksichtigt wurden. Das sehr vielseitige Steuergebiet ist in dieser Schrift in möglichst kurzer, leichtver ständlicher Fassung in allen seinen Teilen klar und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise behandelt. Wie lege Ich eine Kartei an? Von IDipl.-Hdl. Ph. Schasset. Ver lag Wilh. Stollfuß in Bonn. Preis IRM. 1,25. Das Bändchen trägt einem großen Bedürfnis Rechnung. Ob Kaufmann, Arzt, Rechtsanwalt usw., an alle tritt einmal die Frage heran, wie am zweckmäßigsten der Geschäftsgang über wacht und immer wiederkehrende Angaben über Kunden, Ver kauf, Löhne, Behandlungsdauer u. ä. vermerkt werden. In den meisten Fällen wird zur Kartei gegriffen, die jederzeit beweglich und übersichtlich ist. Vorzüge und Nachteile der einzelnen Arten von Karteien, Einrichtung, Größe und Handlichkeit derselben sind objektiv, klar und übersichtlich dargestellt und durch viele Abbildungen erläutert. Die Bürgersteuer. Planmäßige Nachprüfung der Steuerberech nung. Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten. Bürgersteuer- Tabellen. Von C. Hasse, Sachbearbeiter bei der Stadt Bonn. Ver lag Wilh. Stollfuß in Bonn. (4. Auflage.) Preis RM. 1,25. Ein kleines, volkstümliches Bändchen, das es jedem ermöglicht, die richtige Berechnung und noch etwa erreichbare Befreiungen oder Ermäßigungen der Bürgersteuer selbst nachzuprüfen. Ge rade die Rechtsgrundsätze der Bürgersteuer sind für den Laien nur aus einer sorgfältigen, auf sein Verständnis zugeschnittenen Darstellung zu verstehen, die hier in leichtverständlicher Form geboten wird. Handbuch der Urkundensteuer. Von Justizinspektor Hans Schrö ter. Verlag Wilh. Stollfuß in Bonn. Preis RM. 1,25. In drei Abschnitten ist die Urkundensteuerpflicht bei Verträgen, einseitigen Erklärungen (Abtretung, (Schuld, Verpfändung, Bürg schaft usw.) und anderen Rechtsgeschäften klargestellt. Die Kenntnis der neuen reichseinheitlichen Stempelgesetzgebung ist für jeden notwendig und nützlich, da nach Wegfall der bisher geläufigen Ländergesetzgebung dieses Handbuch über das wich tige Gebiet der Urkundensteuer zuverlässig und leichtverständ- lieh unterrichtet. Eine im gleichen Verlage erschienene Urkun densteuer-Tabelle desselben Verfassers ist als praktische Ergän zung dieser Schrift zum raschen Ablesen der Steuersätze ein gerichtet. * Zur Aktion der Entfernung eiserner Einfriedigungen. Der Preu- Bische Finanzminister hat in einem Runderlaß auch die Aufgabe der Baupolizei im Rahmen der Aktion zur Erfassung eiserner Einfriedigungen behandelt. Die Entfernung eiserner Einfriedi gungen zum Zwecke der Schrottgewinnung ist in jeder Weise zu fördern. Hierbei ist durch Beratung oder Auflagen dafür zu sorgen, daß an Stelle von eisernen Gittern und dgl. nur solche Baustoffe als Einfriedigung verwendet werden, die nicht wie Holz und Zement ohnehin schon knapp sind, keinesfalls alber andere Eisenteile, wie etwa eiserne Rohre zwischen Pfeilern und dgl. In der Regel werden lebende Hecken zu empfehlen sein. Hem mungen, wie z. B. die Forderunig besonderer Bauzeichnungen oder Baupoliizeigebühren, haben in Fällen, in denen neue bau liche Anlagen, wie z. B. Mauern, nicht geschaffen werden sollen, zu unterbleiben. Widersprechende baupolizeiliche Bestimmun gen sind außer Kraft zu setzen. In der Schrottsammlung werden auch die an Häusern und Einfriedigungen angebrachten Blech schilder einbezogen werden können, die veraltet oder erneue- rungsbedürftig sind. ichtßiedensenie memmmememmemmmmmemmme zum Thema: „Vorgärten, so oder so? 44 (Vorgartenentrümplung) ist jetzt hergestellt und unter den geltenden Bedingungen bei der Hauptgeschäftsstelle der D. G. f. G. auszuleihen.