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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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No. 6 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 76 Literatur über diese Steuer, und auch der Stadtrat zu Zittau nimmt diesen Standpunkt ein. Ich komme darauf später noch zurück. M. H.! Es könnte fast den Anschein haben, als wenn durch den eben gekennzeichneten Standpunkt des Rates zu Dresden unsere Einwendungen auf ein totes Gleis geführt werden sollten. Auch meint der Rat, dass die berechtigten Wünsche der Gärtner schon dadurch Berücksichtigung fänden, als ja die Unkosten für Auf wendungen, wie Gewächshäuser, Frühbeete, Heizungs- und Wasseranlagen usw. zu dem Erwerbspreis hinzu gerechnet werden dürften. M. H.! Das ist ja richtig, aber auch selbstverständlich. Dann könnten wir weiter 4 % Zinsen vom Erwerbspreis abzüglich der Einnahmen aus dem Grundstück dem Erwerbspreis zurechnen. Diese Vergünstigung nützt aber nur dem Spekulanten, der seinen Grund und Boden nicht selbst bewirtschaftet und durch dessen Verpachtung er keine 4 % heraus schlägt. Der Gärtner muss doch nicht nur seine Hypo theken mit 4 % und auch zum Teil noch höher verzinsen, sondern er will sich auch ernähren. Dass das eine 4%ige Verzinsung des aufgewendeten Erwerbspreises bedingt, ist doch selbstverständlich. Endlich geht die Ansicht des Rates dahin, dass die laufenden Unterhaltungskosten, als Ersatzbauten und Reparaturen, sowie Schäden durch höhere Gewalt selbst verständlich aus den. laufenden Einnahmen nach all gemeinen Wirtschaftsgrundsätzen zu bestreiten seien, und wenn das nicht möglich wäre, sei eben unsere Kalkulation falsch (Heiterkeit). M. H.! Dass die all gemeinen Wirtschaftsgrundsätze so sind, ist richtig, und, vom grünen Tische aus besehen, vielleicht auch auf den Gärtnereibetrieb anzuwenden, von uns Gärtnern aber unmöglich ausführbar. Für uns liegen doch die Ver hältnisse so: Wenn wir Gärtner so kalkulieren und die Preise so stellen wollten, dass wir alle Reparaturen und Ersatzbauten und die ungeheuren Witterungsschäden — ich erinnere nur an die Schäden, die viele von uns in diesem Herbst durch den viel zu früh und vollständig unerwartet aufgetretenen starken Frost erlitten haben — aus den laufenden Einnahmen bezahlen wollten, so wären wir einfach zur Ohnmacht verdammt und wir würden wieder dahin kommen, wo die deutsche Handels gärtnerei vor 30 Jahren war. Damals beherrschte be kanntermassen in der Hauptsache das Ausland den deutschen Markt mit gärtnerischen Erzeugnissen. Wer damals Rosenpflanzen oder Flieder treiben wollte, bezog sie aus Frankreich oder Luxemburg. Holland beherrschte in der Hauptsache den Markt mit den Erzeugnissen seiner Baumschulen, und Belgien lieferte Azaleen, Warm hauspflanzen usw. Und warum war dies so? Weil diese klimatisch günstiger gelegenen Länder mit ihren Waren billiger sein konnten. Nur dadurch, dass der deutsche Gärtner den Nachweis erbrachte, dass die von ihm gezogenen Erzeugnisse für unser Klima widerstands fähiger und wüchsiger seien und weiter dadurch, dass er furchtbar fleissig und ungewöhnlich genügsam im Verdienst war, ist es ihm nach und nach gelungen, den deutschen Markt zu erobern und auch noch einen schwunghaften Export zu treiben. Da unsere Erzeug nisse aber in der Hauptsache Luxuserzeugnisse sind, wird und muss ihr Umsatz sofort zurückgehen, sobald sie zu teuer werden. Auch wird dann das Ausland mit seinen billigeren Erzeugnissen uns wieder erfolgreich vom Markte zurückdrängen. Es ist mit unseren Pro dukten leider ebenso wie mit allen anderen Waren: ihre Billigkeit gibt bei der grossen Masse den Ausschlag; denn nicht auf gute Ware mit entsprechenden Preisen wird das Hauptgewicht gelegt, sondern auf die Billigkeit, trotzdem die billigere Ware doch nachgewiesenermassen durch ihre meist geringere Güte die teuerere ist. Also, m. H., wir würden bei so viel höheren Preisen uns selbst unmöglich machen. Man würde durch solche Massnahmen den deutschen Gartenbau stark benach teiligen und zurückdrängen, und dies, m. H., kann doch wohl vom nationalen Standpunkt aus keinesfalls er wünscht sein. Es kann nicht der Wille einer Gemeinde verwaltung sein, den deutschen Gartenbau in dieser Weise zu schädigen. Ich komme nun zu unserem engeren Vaterlande. Hier haben sich die Gärtner rechtzeitig gerührt. Leipzig, Zittau und Dresden sollen mit der Wertzuwachssteuer zunächst beglückt werden. Andere Städte und Vororte werden diesem Beispiele bald folgen. Der Leipziger Gärtnerverein hat eine Eingabe an das dortige Stadt verordnetenkollegium gerichtet — ich betone, m. H., Stadtverordnetenkollegium, nicht schon an den Rat, — aber leider ohne Erfolg. Er hat darauf den weiteren und richtigen Weg eingeschlagen und sich an die Kgl. Kreishauptmannschaft gewendet, hoffentlich nicht zu spät. Der Zittauer Gärtnerverein in Verbindung mit der Ver bandsgruppe Oberlausitz hatte, wie Ihnen vielleicht be kannt ist, am 29. November 1908 eine Hauptversammlung abgehalten, in der ein Bericht über die Wertzuwachssteuer und deren Folgen für die Gärtnereibetriebe erstattet wurde. Dieser Versammlung wohnten 5 Ratsmitglieder und 12 Stadtverordnete bei; unter den ersteren der Bürgermeister und der besoldete Stadtrat, der die Zittauer Vorlage bearbeitet. In der dem Berichte folgenden Aussprache führte der mit der Ausarbeitung der Vorlage betraute Stadtrat aus, dass auch er die Ueberzeugung gewonnen habe, dass die Gärtner anders zu behandeln und ihre Einwendungen gegen die Wertzuwachssteuer zu berücksichtigen seien. Man solle aber nicht vergessen, dass die geplante Steuer vor allem die ungesunde Spekulation treffen und zurückdrängen solle. Sie sehen, m. H., dass der Zittauer Stadtrat auf dem Standpunkte steht, dass insbesondere die ungesunde Spekulation ge troffen werden solle, während man hier zunächst, um unsere Einwendungen damit abzuführen, diesen Stand punkt ablehnt. M. H.! Hierzu habe ich noch folgendes mitzuteilen. Am 12. d. Mts. hat in Zittau eine Versammlung des Haus- und Grundbesitzervereins gegen die Wertzuwachs steuer stattgefunden, in der in der Debatte als Gegner Herr Fabrikbesitzer Schambach aus Dresden, der Vor sitzende der Ortsgruppe der Bodenreformer in Dresden, teilgenommen hat. Auch dieser Herr hat nach den An gaben des Berichtes der „Zittauer Morgenzeitung“ über unseren Beruf folgendes gesagt: Zugegeben sei, dass die Gärtner unter Umständen von der Steuer besonders stark betroffen werden könnten, aber für sie bezw. für die Art der Besteuerung ihres Eigentums könne man ja Ausnahmen vorsehen. Und nach einer anderen Zeitung, den „Zittauer Nachrichten und Anzeiger“, dem Amtsblatt, hat dieser Herr folgendes gesagt: Da durch die neue Steuer niemand geschädigt werden soll, ist selbstver ständlich auf die Gärtner Rücksicht zu nehmen. Jede Härte soll vermieden werden. M. H. I Ich kann hiernach feststellen, dass uns selbst die Bodenreformer günstig gegenüberstehen, und dass es deshalb auch den Behörden ein leichtes sein müsste, uns Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Dass endlich, m. H., die Dresdener Kollegen rechtzeitig ihre Stimme gegen die neue Steuer erhoben haben, haben Sie ja bereits vorhin gehört. Jedenfalls ist die Sachlage sehr ernst. Ich halte es deshalb für unbedingt nötig, auf der Hut zu sein und überall zu arbeiten. Zu diesem Zwecke wird Ihnen, wie ich gehört habe, eine Resolution zur Annahme vorgeschlagen werden, die den Landesverband Sachsen und den Sächsischen Gartenbauverband auffor dert, mit entsprechenden Eingaben an die Amts- bezw.
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