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No. 6. Rixdorf-Berlin, den 6. Februar 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. SV Bekanntmachung. Die diesjährige 25. ordentliche Hauptversammlung findet am 26. und 27. Februar in Berlin, Etablissement Königshof, Bülowstr. 37, am Dennewitzplatz, statt. Die Tagesordnung befindet sich unten stehend. Anträge für die Hauptversammlung, die später wie bis zum 27, Januar schriftlich eingereicht werden, bedürfen eines Dringlichkeitsbeschlusses seitens des Ausschusses. Allen Anträgen ist eine Begründung beizufügen. Anträge, welche ohne Begründung gestellt werden, sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Tagesordnung für die XXV. ordentliche Hauptversammlung am 26. und 27. Februar 1909 in Berlin. Beginn der Verhandlungen morgens 9 Uhr. 1. Geschäftsbericht und Vorlage des Kassenabschlusses für 1908 (§ 40 des Statuts). 2. Bericht der Rechnungsprüfer. Beratung der gestellten Anträge. 3. Antrag der Gruppe Oranienburg. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, für die Bezeichnung „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ die Bezeichnung „Verband selbständiger Gärtner Deutsch lands“ zu wählen, und ebenfalls für das Wort „Handels blatt“ am Kopfe des Verbandsorgans den Ausdruck „Verbandsblatt“ zu setzen. Begründung siehe No. 5. 4. Antrag des Provinzialverbandes Ostpreussen. Der Verbandsbeitrag soll, falls die finanziellen Ver hältnisse es gestatten, auf Mk. 5.— festgesetzt werden. Begründung s. No. 5. 5. Antrag der Gruppe Düsseldorf und Umgegend. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, statt M. 6 nur M. 5 Jahresbeitrag zu erheben. Begründung. Die Macht und der Fortschritt des Verbandes liegen unstreitig zur Hauptsache in der Tätigkeit der einzelnen Gruppen. Die Zeit hat es gelehrt, dass da etwas er reicht wird, wo intensiv und zielbewusst gearbeitet wird. Um die Entwicklung und Tätigkeit der Gruppen für die allgemeine Verbandssache noch mehr zu fördern (und das ist bei manchen Gruppen sehr notwendig) ist es nötig, dass geeignete tüchtige Kräfte für ihre Mühen und Opfer an Zeit (die doch einen Verlust ihres Ma teriellen bedeuten) entsprechend entschädigt werden. Der häufige Wechsel in den Vorständen der Gruppen, namentlich der Schriftführer, dürfte ein Beweis dieser Notwendigkeit sein. Der Verband ist aber heute infolge des starken Zuwachses finanziell so gut gestellt, dass er wohl in der Lage ist, den Jahresbeitrag auf M. 5 zu setzen. Die eine Mark würde den Gruppen wieder zu gute kommen, und wenn dann auch die Gruppen, wie