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DEUTSCHEM GARTENBAU und die , mit ihm verwandtem Zweige. c No. 52. Rixdorf-Berlin, den 25. Dezember 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das ,,Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw, erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelspartner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des KönigL Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. 1. Die vorliegende Nummer ist die letzte des Handelsblattes dieses Jahrgangs; das Inhaltsverzeichnis ist derselben beigeheftet. Wegen des letzteren kann der Versand dieser Nummer erst nach dem Weihnachts fest erfolgen. 2. Die Nummer 1 des Jahrgangs 1910 erscheint am 7. Januar. 3. Diejenigen Herren Abonnenten, welche das Handelsblatt im Jahr 1910 weiter zu beziehen wünschen, bitten wir um Erneuerung des Abonnements. Der Preis beträgt für das Inland 8,50 M., für das Ausland 10,— M. 4. Das neue Mitglieder-Verzeichnis wird unseren Mitgliedern voraussichtlich nach Mitte Januar, zu gleich mit der neuen Liste C. unter Kuvert zugeschickt werden. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Bekanntmachung. Hauptversammlung 1910 betreffend. Die nächstjährige 26. ordentliche Hauptversammlung und die mit dieser verbundene Ausschusssitzung finden in den Tagen vom 23. bis 25. Februar in Berlin statt. Anträge für den Ausschuss, welche in dessen Sitzung zur Beschlussfassung gelangen sollen, müssen mindestens 4 Wochen vor der Versammlung, also spätestens bis zum 25. Januar 1910, bei dem Vorsitzenden des Verbandes eingereicht werden. Allen Anträgen ist eine Begründung beizufügen. Nach einem Beschluss des Ausschusses vom Dezember d. J. haben antragstellende Mitglieder das Recht, ihre Anträge in der Ausschusssitzung selbst zu vertreten. Die Gewährung von Reise- und Tagegeldern an solche Mitglieder ist jedoch ausgeschlossen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Von Justizrat W. Hartwich in Berlin. (Schluss.) ir die Gewährung von Schmiergeldern ist die gleiche Strafe angedroht, wie für die unlautere öffentliche Reklame. Mit Ge fängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu 5000 M., oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, „wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes dem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um durch unlauteres Ver halten des Angestellten oder Beauftragten bei dem Bezüge von Waren oder gewerblichen Leistungen eine Bevorzugung für sich oder einen Dritten zu erlangen. Die gleiche Strafe trifft den Angestellten oder Be auftragten eines geschäftlichen Betriebes, der im ge schäftlichen Verkehr Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, damit er durch unlauteres Verhalten einem anderen bei dem Be züge von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb eine Bevorzugung verschaffe. Im Urteil ist zu erklären, dass das Empfangene