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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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Zollsatz des britischen des allgemein. Vorzugstarifs Tarifs Rosenstöcke — T.-Nr. 82 — vom Werte 121/2 v. H. 20 v. H. Rosenstöcke zum Pfropfen dürfen zollfrei nach T.-Nr. 79, unter Beachtung der Vorschriften in Abschnitt 121 des Zoll gesetzes, eingeführt werden. Die Be freiung muss ausdrücklich und mit den Worten der Gesetzesstelle, wo die Be freiung vorgesehen ist, beantragt werden. Umrechnungskurs zwischen Mark- und Frankenwährung im Eisenb ahngüterverkehr. Der Umrechnungskurs zwischen Mark- und Frankenwährung wurde im Güterverkehr der badischen Bahnen wie folgt, festgesetzt. 1. Von den Stationen auf Schweizergebiet und den übrigen Stationen im badisch-schweizerischen Güterverkehr in allen Güterverkehren: 1 Mk. = 1,2361 Fres.; 1 Frc. = 80,9 Pfg. 2. In allen übrigen Güterverkehren 1 Mk. = 1,233 Fres., 1 Frc. = 81,10 Pfg. Frachtbriefdeutsch. Bekanntlich macht das amtliche Deutsch selbst den Beamten Kopfzerbrechen und führt dahin, dass sich viele Beamte gewisse Bestimmungen nach ihrer Art auslegen, wobei gewöhnlich das Publikum der leidende Teil ist. So passierte es mir jüngst als ich eine Anzahl leerer gebrauchter Körbe mit der Bahn zurückschicken wollte. Ich hatte den Frachtbrief in gewohnter Weise ausgestellt und in Spalte 4, Art der Verpackung, geschrieben „Collo leere Körbe“ und in Spalte 5, Inhalt, „Als gebrauchte Emballage leer zurück" und zum Vordruck „Freivermerk“ geschrieben: „Frei“. Nebenbei bemerkt, kaufte ich die Frachtbriefe bei meinem Kauf mann, dessen Namen sie auch trugen, und strich dessen Namen aus und setzte meinen Namen dafür darunter. Was' geschah nun? Die Eisenbahn verweigerte die Annahme der Sendung. Der Kutscher, der die Sendung auflieferte, wurde dahin belehrt, dass es in Spalte 4, Art der Verpackung, heissen müsse: „Paket leere gebrauchte Körbe“. Fremdwörter sollen näm lich ausgemerzt werden, und das ehemals französische Wort „Paquet“ ist ja zu einem biederen deutschen „Paket“ umgemodelt worden. Unter Spalte 5, Inhalt, sollte nicht stehen „Emballage usw.“, sondern „gebrauchte leere Körbe zurück“. Das ist etwas ganz anderes, ob wohl diese leeren Körbe als Emballage gebraucht wurden. Das Schönste ist aber das bahnamtlich deutsche Wort für die im voraus zu zahlende Fracht, das nämlich nicht, wie man wohl annehmen möchte „frei“ heisst, sondern „franko“! Diese Wortklauberei setzt allem die Krone auf, als ob es im Güterverkehr mehr auf solche bureaukratische Schreibweise als auf die Beförderung des Gutes ankäme 1 Und noch eins, was sich jeder merken möge: Frachtbriefe mit durchstrichenem und neu hinzugeschriebenem Namen sind unzu lässig. Es dürfen nur Frachtbriefe angenommen werden, deren Unterschrift keinen Zweifel ermöglicht.*) Stettin. Karl Vetterlein. || „■ IT 1 1 1 Bücherschau — 11 II Praktisches Taschenbuch für Gartenfreunde. Ein Ratgeber für die Pflege und sachgemässe Bewirtschaftung des häuslichen Zier-, Gemüse- und Obstgartens. Von Max Hesdörffer. Zweite, vermehrte Auflage. Berlin, Verlagsbuchhandlung Paul P a r e y. Oktav mit 137 Textabbildungen, Preis gebunden 3 M. 50 Pf. Der als populärer Gartenbau-Schriftsteller bekannte Verfasser hat als Gartenbesitzer in einer Kolonie im Osten Berlins die Sorgen und Wünsche der Gartenfreunde und Besitzer kleinerer und grösserer Gärten in Bezug auf die Pflege und Ausstattung ihres Besitztums kennen gelernt und seine Erfahrungen und Beobachtungen in dem vorliegenden Taschenbuche in geschickter Weise zusammengefasst. Das Buch gibt Anhaltspunkte für die Wahl des Gartens, weist darauf hin, dass die erste Anlage Sache des Gartenarchitekten oder Land schaftsgärtners sei, gibt Anleitungen für den Einkauf von Samen und Pflanzen und bringt dann ausführliche Anleitung für Garten arbeiten im Blumen-, Gemüse- und Obstgarten, nennt Zier- und Nutz *) Anmerkung der Redaktion. Wir weisen wiederholt darauf hin, dass für jeden Handelsgärtner, der mit der Eisenbahn zu tun hat, der Besitz der Eisenbahn-Verkehrsordnung, Reichs-Gesetzblatt Nr. 3 von 1909, das bei dem Briefträger bestellt werden kann, unerlässlich ist. § 56 dieser Verkehrsordnung enthält die Bestimmungen über den Inhalt des Frachtbriefes. pflanzen und gibt eine Auswahl von empfehlenswerten Sorten, soweit sie für den Liebhaber von Interesse sind. Auch den Nachtfrösten des Frühjahrs, den Pflanzenkrankheiten und dem Vogelschutz sind Kapitel gewidmet. Das Buch ist durch teilweise sehr hübsche Ab bildungen illustriert und an Hand eines Sachregisters als Nachschlage werk zu gebrauchen. Es ist ein Buch, das der Fachmann dem Gartenbesitzer, der Belehrung sucht, empfehlen kann. In der im Jahre 1905 erschienenen ersten Auflage kostete das Taschenbuch 2 M. 50 Pf. Der Preisaufschlag auf 3 M. 50 Pf. hätte sich wohl auch vermeiden lassen, zumal Verfasser im Texte für andere Werke desselben Verlages hier und da Reklame gemacht hat. § Jubiläums-Blumen-Ausstellung Haarlem 1910. Die Dauer der Ausstellung wird bis einschliesslich 29. Mai 1910 verlängert werden, sodass auch die Besucher der Brüsseler Weltausstellung und der “dort stattfindenden Kongresse für Botanik und koloniale Landwirtschaft in der Lage sein werden, die Haarlemer Ausstellung in der zweiten Hälfte des Monats Mai zu besuchen. Es werden dann namentlich die zahlreichen Spät-Tulpen und andere im späten Frühling blühende Zwiebelgewächse in voller Blütenpracht prangen. Uebrigens ist äusser den schon früher mitgeteilten Sonder ausstellungen noch eine vierte Spezialausstellung vorgesehen, und zwar wird die niederländische Gesellschaft für Gartenbau und Botanik ihre alljährliche grosse Frühjahrsausstellung in den Räumen der Haarlemer Jubiläums-Blumen-Ausstellung abhalten. Diese vierte Sonderausstellung wird vom 20. bis 22. Mai stattfinden. Deutsche Rosenausstellung in Liegnitz vom 25. Juni bis 10. Juli und vom 14. August bis 10. September 1910. Der unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin stehende Verein deutscher Rosenfreunde veranstaltet, anlässlich seines 25jährigen Jubiläums, in Liegnitz eine deutsche Rosen-Aus stellung, welche mit einer schlesischen Gartenbau-Ausstellung für Topf- und Freilandpflanzen, Blumenbinderei, Obst, Gemüse, Baum schulartikel und gärtnerische Bedarfsartikel verbunden werden soll. Die Leitung cs Ausstellungsunternehmens hat der Liegnitzer Gartenbau-Verein unter Mitwirkung der Gruppe Niederschlesien des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Anfragen sind zu richten an den Königl. Gartenbaudirektor Stämmler in Liegnitz. Rudolstadt 3. bis 5. September 1910. Gartenbau-Ausstellung im Deutschen Krug veranstaltet von der Gruppe „Oberer Saalkreis“ des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Die Rheinisch-Westfälische Gartenbau-Ausstellung in Essen soll nach einer Mitteilung auf der Provinzial-Verbandsver sammlung in Cöln nicht im Jahre 1910, sondern erst 1911 stattfinden. Berlin. Zur Firma Otto Beyrodt, Berlin, wurde eingetragen: Dem Paul Swoboda in Marienfelde ist Prokura erteilt. (7. 12. 09.) Darmstadt. Eingetragen wurde die Firma: Rossdorfer Pflanzenkulturen, Seibert & Co. Unter dieser Firma betreiben Hans Kayser, Gartenarchitekt in Frankfurt a. M., und Heinrich Seibert II., Kulturmeister in Rossdorf, seit 1. November 1909 in offener Handelsgesellschaft ein Handelsgeschäft. Jeder Gesellschafter ist zur Zeichnung und Vertretung der Firma berechtigt. (9. 12. 09.) Görlitz. Zur Firma: Alfred Frenzel Nachf. in Görlitz ist der Kunstgärtner und Samenhändler Robert Menzel in Görlitz als Inhaber eingetragen worden. Die Prokura der Witwe Helene Frenzel ist erloschen. (2. 12. 09.) Platz, Bruno, in Rheindahlen (Kr. M.-Gladbach). Otto von der Heyden in Crefeld verlegte seine Gärtnerei von Friedhofstrasse 179 nach Haideckstr. 18, an den Friedhöfen, wo er eine der Neuzeit entsprechende Gärtnerei einrichtete. J. Striebel, Gärtnerei, Samen- und Pflanzenhandlung, verlegte seinen Wohnsitz von Feldstätten nach Laichingen (Württemb.), Bahnhofstr. 308.
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